Zutritt für Handwerker: Mieterrechte in der Schweiz

Mieterschutz & Grundrechte 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 11. September 2025

Viele Mieterinnen und Mieter fragen sich, wann Handwerker die Wohnung betreten dürfen und welche Rechte sie dabei haben. Dieser Ratgeber erklärt in einfacher Sprache die relevanten Mieterrechte in der Schweiz, typische Situationen wie angekündigte Reparaturen, dringende Notfälle oder Routinekontrollen sowie die Fristen für Ankündigungen. Er zeigt, wie Mieterinnen und Mieter Termine nachweisbar vereinbaren, ihre Privatsphäre schützen und welche Schritte bei verweigertem oder unerlaubtem Zutritt möglich sind, inklusive Kontakt zur Schlichtungsbehörde und rechtlicher Grundlagen.[1] Sie erhalten praktische Formulierungsvorschläge für E-Mails und Schreiben an die Verwaltung, Tipps zur Dokumentation von Schäden und Hinweise, wann es sinnvoll ist, rechtliche Schritte einzuleiten. Dieser Text richtet sich an Mieterinnen und Mieter ohne juristische Vorkenntnisse und bleibt neutral gegenüber Vermietern.

Zutritt durch Handwerker: Was gilt?

Grundsätzlich darf der Vermieter Handwerker in die Mietwohnung senden, wenn dies zum Unterhalt oder zur Wiederherstellung der vereinbarten Gebrauchstauglichkeit notwendig ist. Bei planbaren Arbeiten muss in der Regel zuvor Termine vereinbart und die Ankündigungsfristen eingehalten werden. In Notfällen (Wasserschaden, Brandgefahr) kann sofortiger Zutritt gerechtfertigt sein.

Bewahren Sie schriftliche Terminanfragen und Bestätigungen als Beweis auf.

Ankündigung und Fristen

  • Bei geplanten Reparaturen sollte der Vermieter rechtzeitig Termin und Zweck mitteilen.
  • Für Routinekontrollen ist oft eine kurze Ankündigung ausreichend; Privatsphäre muss respektiert werden.
  • In Notfällen (Leckagen, Gas) dürfen Handwerker sofort eintreten, um Schaden abzuwenden.
Antworten Sie auf Termine schriftlich, wenn Sie Bedenken haben, um spätere Missverständnisse zu vermeiden.

Rechte und Pflichten von Mieterinnen und Mietern

Mieterinnen und Mieter müssen notwendige Reparaturen grundsätzlich dulden, sollten dabei aber auf Verhältnismässigkeit und angemessene Ankündigung achten. Zugleich haben sie Anspruch auf Schutz der Privatsphäre und auf den fachgerechten Umgang mit persönlichen Gegenständen. Schäden, die während Arbeiten entstehen, sind zu dokumentieren und dem Vermieter umgehend zu melden.

  • Dokumentieren Sie Schäden mit Fotos und Datum, damit Sie Beweise haben.
  • Fordern Sie Termine und Zugangsbitten nach Möglichkeit schriftlich an (E-Mail oder Einschreiben).
  • Bei Verdacht auf Missbrauch des Zutritts können Sie den Eintragungsweg über die Schlichtungsbehörde prüfen.
In vielen Fällen schützt Dokumentation Ihre Rechte bei späteren Streitigkeiten.

Praktische Formulierungen

Nutzen Sie einfache, sachliche Formulierungen, zum Beispiel: "Bitte bestätigen Sie schriftlich Termin und Grund der Arbeiten. Bitte beachten Sie, dass ich während des Termins anwesend sein möchte." Solche Formulierungen helfen, Missverständnisse zu vermeiden und schaffen Nachweisbarkeit.

Klare, schriftliche Kommunikation reduziert das Risiko von Konflikten erheblich.

Häufige Probleme und was zu tun ist

Wenn Ihnen der Zutritt verweigert wird oder Handwerker unangekündigt erscheinen, dokumentieren Sie Datum und Uhrzeit, machen Fotos und sammeln Namen von Zeugen. Melden Sie das Problem der Verwaltung schriftlich und setzen Sie eine Frist zur Klärung. Bleibt die Situation ungelöst, ist die Schlichtungsbehörde der nächste Schritt.[2]

FAQ

Darf der Vermieter Handwerker ohne meine Zustimmung schicken?
In dringenden Fällen ja; bei planbaren Arbeiten sollte eine Ankündigung erfolgen und Sie sollten informiert werden.
Welche Frist gilt für Ankündigungen?
Es gibt keine einheitliche bundesweite Frist für alle Fälle; im Allgemeinen ist eine angemessene Vorankündigung von mehreren Tagen bis einer Woche üblich, abhängig von Dringlichkeit und Art der Arbeiten.
Was mache ich bei Schäden durch Handwerker?
Dokumentieren Sie Schäden sofort, informieren Sie den Vermieter schriftlich und behalten Sie alle Belege und Fotos.

Anleitung

  1. Prüfen Sie den Anlass: Handelt es sich um Notfall oder planbare Reparatur?
  2. Bitten Sie um eine schriftliche Ankündigung mit Datum, Uhrzeit und genauer Beschreibung der Arbeiten.
  3. Dokumentieren Sie vor und nach der Arbeit Zustand und mögliche Schäden mit Fotos und Datum.
  4. Bei ungelösten Problemen reichen Sie eine Beschwerde bei der Schlichtungsbehörde ein und halten Sie sämtliche Nachweise bereit.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] Fedlex — Obligationenrecht (OR) Art. 253–274g
  2. [2] Fedlex — Zivilprozessordnung (ZPO) Art. 197 ff.
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Schweiz

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.