Eviction Notice and Protection Against Termination

Kündigung durch Vermieter, Kündigungsschutz & Räumung 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 12. August 2026

Als Mieter in der Schweiz kann eine Kündigung durch den Vermieter überraschend und belastend sein. Dieser Ratgeber erklärt verständlich, welche Kündigungsarten es gibt, wann Kündigungen ungültig sein können und welche Schutzmechanismen Mieter haben. Sie erfahren, wie Fristen und Formvorschriften wirken, welche Belege wichtig sind und wie das Schlichtungsverfahren funktioniert. Außerdem zeigen wir konkrete Schritte, wie Sie auf ein Kündigungsschreiben reagieren, welche Fristen zu beachten sind und wo Sie offizielle Unterstützung finden. Die Informationen stützen sich auf das Obligationenrecht und das Zivilprozessrecht in der Schweiz und helfen Ihnen, Ihre Rechte als Mieter ruhig und sachlich durchzusetzen.

Was ist eine Kündigung und welche Arten gibt es?

Eine Kündigung ist die einseitige Erklärung, ein Mietverhältnis zu beenden. In der Schweiz unterscheidet man ordentliche und ausserordentliche Kündigungen; ausserordentliche Kündigungen erfordern einen wichtigen Grund. Form und Fristen sind gesetzlich geregelt; das Obligationenrecht (OR) legt die Grundregeln fest[1]. Prüfen Sie das Schreiben genau: Wer hat unterschrieben, welches Datum ist gesetzt, und welche Frist wird genannt?

Reagieren Sie rechtzeitig auf Kündigungen, sonst können wichtige Rechte verloren gehen.

Kündigungsschutz und unzulässige Gründe

Kündigungen sind nicht immer gültig. Beispiele für unzulässige Kündigungsgründe sind die Kündigung wegen Beschwerden über Mängel, wegen Ausübung legaler Rechte oder wegen Familienstand; solche Fälle können als rechtsmissbräuchlich gelten. Dokumentieren Sie Vorfälle, Mängelmeldungen und Zahlungen sorgfältig — das hilft später bei der Beweisführung.

Bewahren Sie Kopien aller Schriftwechsel und Belege sicher auf.

Praktische Schritte nach Erhalt einer Kündigung

Gehen Sie systematisch vor: prüfen Sie Fristen, informieren Sie sich zur Formgültigkeit, sammeln Sie Belege und suchen Sie frühzeitig Unterstützung bei der Schlichtungsbehörde. In vielen Kantonen ist vor einer Klage eine Schlichtung vorgeschrieben; das Zivilprozessrecht regelt das Vorgehen[2].

Häufige Fragen (FAQ)

Kann ich einer Kündigung widersprechen?
Ja, ein Widerspruch ist möglich; Sie sollten innerhalb der genannten Frist schriftlich und begründet reagieren und gegebenenfalls eine Schlichtung beantragen.
Welche Fristen gelten nach einer Kündigung?
Fristen hängen vom Mietverhältnis und Kanton ab; prüfen Sie das Kündigungsschreiben genau und handeln Sie schnell, um Fristen nicht zu verpassen.
Was kostet eine Schlichtung?
Die Kosten variieren je nach Kanton; oft sind sie moderat, und in dringenden Fällen gibt es Unterstützung oder Beratungsstellen für Mieter.

Anleitung

  1. Prüfen Sie sofort das Datum und die gesetzte Frist im Kündigungsschreiben.
  2. Reichen Sie ein schriftliches Antwortschreiben ein und beantragen Sie gegebenenfalls die vom Kanton geforderte Schlichtung mit dem passenden Formular.
  3. Sammeln Sie Beweise: Fotos, Mietzahlungen, E‑Mails und Meldungen über Mängel.
  4. Kontaktieren Sie die Schlichtungsstelle oder eine Mieterberatung frühzeitig für Unterstützung.
  5. Kommt es nicht zur Einigung, bereiten Sie sich auf eine Klage oder ein gerichtliches Verfahren vor (nach Abschluss der Schlichtung).
Frühzeitige, dokumentierte Kommunikation verbessert Ihre Chancen bei Schlichtung oder Gericht.

Kernaussagen

  • Beachten Sie Fristen sofort und handeln Sie zügig.
  • Sichern Sie alle Belege und Schriftwechsel systematisch.
  • Nutzen Sie die Schlichtungsstelle und Mieterberatungen frühzeitig.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Obligationenrecht (OR) – fedlex.admin.ch
  2. [2] Zivilprozessordnung (ZPO) – fedlex.admin.ch