Fristen für Mietzinsbeiträge für Mieter in der Schweiz

Mietzins & Erhöhungen (Referenzzinssatz, amtliches Formular) 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 11. September 2025

Als Mieter in der Schweiz ist es wichtig, Fristen für Mietzinsbeiträge zu kennen: wann Zahlungen fällig sind, welche Voraussetzungen für Nachforderungen gelten und wie die Höhe berechnet wird. Dieser Leitfaden erklärt klar, welche rechtlichen Grundlagen gelten, welche Formulare und Nachweise Vermieter verlangen können und wie Sie reagieren, wenn eine Nachforderung kommt. Er beschreibt zudem Fristen für Einsprachen, mögliche Reduktionen bei Mängeln und den Weg zur kantonalen Schlichtungsbehörde. Die Sprache ist praxisnah, damit Sie als Mieterinnen und Mieter wissen, welche Schritte Sie innerhalb konkreter Zeiträume unternehmen sollten, wie Fristen zu berechnen sind und wo Sie offizielle Formulare und Unterstützung finden. Dieser Text verweist auf offizielle Quellen.

Wann gelten Fristen für Mietzinsbeiträge?

Fristen entstehen meist aus dem Mietvertrag oder aus gesetzlichen Bestimmungen. Bei Nachforderungen durch den Vermieter müssen Mieter prüfen, ob die Forderung form- und fristgerecht gestellt wurde. Bei Unsicherheit empfiehlt sich rasches Handeln und Dokumentation der Zahlungssituation. [1]

Reagieren Sie innerhalb der Fristen, um Rechte nicht zu verlieren.

Typische Fristentypen

  • Fälligkeitstermine im Mietvertrag (monatlich, vierteljährlich).
  • Fristen für Nachforderungen nach Vertragsende oder bei Nachzahlungen.
  • Fristen für Einsprachen gegen Forderungen.

Voraussetzungen für eine rechtmässige Nachforderung

Eine Nachforderung ist nur gültig, wenn Vermieter die Forderung klar begründen und Belege vorlegen können. Relevante Voraussetzungen sind Berechnungsgrundlage, Zeitraum, formelle Zustellung und Nachweise über entstandene Kosten oder Fehler in Abrechnungen.

Bewahren Sie alle Mietquittungen ordentlich auf.

Worauf Mieter achten sollten

  • Schriftliche Begründung der Nachforderung mit Periodenangabe.
  • Belege oder Abrechnungen, die die Forderung stützen.
  • Klare Aufschlüsselung der Beträge: Nebenkosten, Reparaturen, Rückstände.

Wie wird die Höhe bestimmt?

Die Höhe richtet sich nach dem Vertrag, tatsächlichen Kosten und gesetzlichen Regeln. Bei pauschalen Nebenkosten ist die vertragliche Vereinbarung massgebend, während bei individuellen Kosten Belege erforderlich sind. Bei Streitigkeiten prüft die Schlichtungsbehörde, ob die Forderung angemessen ist. [2]

Berechnungsbeispiele

  • Nebenkostenabrechnung: Anteil der Wohnung an Gesamtkosten.
  • Reparaturen: nur zulässige, vertraglich übertragene Kosten.
  • Kürzungen bei Mängeln: anteilige Mietzinsreduktion nach Schwere des Mangels.

Was tun bei einer Forderung?

Prüfen Sie zuerst Form und Begründung, dokumentieren Sie Zahlungen und Belege und antworten Sie fristgerecht. Bei fehlenden Belegen oder offensichtlichen Fehlern senden Sie dem Vermieter eine formelle Stellungnahme und fordern Korrektur. Wenn keine Einigung möglich ist, reicht eine Beschwerde bei der kantonalen Schlichtungsbehörde oder eine Klage als letzter Schritt.

Praktische Schritte

  • Sammeln Sie Zahlungsbelege, Mietvertrag und Schriftverkehr.
  • Schreiben Sie eine formelle Einwendung mit Fristangabe.
  • Suchen Sie rechtliche Beratung oder die Schlichtungsstelle, wenn nötig.

FAQ

Welche Frist gilt, wenn der Vermieter eine Nachforderung stellt?
Es gibt keine einheitliche Frist: Maßgeblich sind Mietvertrag und kantonale Regeln; reklamieren Sie umgehend und prüfen Sie Zustellung und Begründung.
Kann ich eine Nachforderung zurückweisen, wenn Belege fehlen?
Ja, fordern Sie schriftlich die Belege an und legen Sie fristgerecht Einspruch ein; ohne Nachweis ist die Forderung oft nicht durchsetzbar.
Wohin kann ich mich wenden, wenn keine Einigung möglich ist?
Wenden Sie sich an die kantonale Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten oder an das Bezirksgericht, falls die Schlichtung scheitert.

Anleitung

  1. Prüfen Sie die Forderung sofort auf Form, Datum und Begründung.
  2. Sammeln Sie alle relevanten Belege und Zahlungsnachweise.
  3. Schicken Sie eine schriftliche Einwendung an den Vermieter mit klarer Frist.
  4. Kontaktieren Sie die kantonale Schlichtungsbehörde, wenn keine Einigung möglich ist.
  5. Reichen Sie als letzten Schritt Klage ein; beachten Sie vorgängige Schlichtungspflichten.

Wichtiges Fazit

  • Kennen Sie Ihre vertraglichen Fristen und reagieren Sie schnell bei Nachforderungen.
  • Dokumentation und formelle Einwendungen erhöhen Ihre Erfolgschancen.
  • Nutzen Sie die kantonale Schlichtungsstelle als kostengünstigen ersten Schritt.

Hilfe und Support / Ressourcen


  1. [1] Schweizerisches Obligationenrecht (OR) - fedlex.admin.ch
  2. [2] Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - fedlex.admin.ch
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Schweiz

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.