Mietzinsreduktion Fristen für Mieter in der Schweiz

Mietzins & Erhöhungen (Referenzzinssatz, amtliches Formular) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 11. September 2025
Viele Mieter in der Schweiz stehen während Renovationen vor der Frage, ob und wann eine Mietzinsreduktion möglich ist. Als Mieter möchten Sie wissen, welche Fristen gelten, wie Sie Mängel korrekt melden und welche Nachweise wichtig sind. Dieser Artikel erklärt verständlich die relevanten gesetzlichen Grundlagen, die typischen Fristen für Anzeige und Reaktion, sowie praktische Schritte für Dokumentation, Verhandlungen mit dem Vermieter und gegebenenfalls das Vorgehen vor der Schlichtungsbehörde. Sie erhalten klare Handlungsschritte, Beispiele für Fristen und Hinweise, wie Sie als Mieter Ihre Rechte wahren und unnötige Verzögerungen vermeiden können.

Wann können Mieter eine Mietzinsreduktion verlangen?

Eine Mietzinsreduktion kann infrage kommen, wenn Renovationen oder Mängel die Nutzung der Wohnung wesentlich einschränken. Typische Fälle sind fehlende Heizung, ausgeprägte Feuchtigkeit oder umfangreiche Lärmarbeiten. Als Mieter müssen Sie den Mangel dem Vermieter melden und ihm eine angemessene Frist zur Behebung setzen. Für die rechtliche Grundlage siehe das Obligationenrecht.[1]

In den meisten Kantonen sind erhebliche Beeinträchtigungen der Wohnqualität relevant.

Fristen: Anzeige, Reaktion und Schlichtung

Fristen sind entscheidend: Melden Sie Mängel möglichst sofort schriftlich und setzen Sie eine klare Frist zur Behebung. Reagiert der Vermieter nicht, können Sie die Schlichtungsbehörde einschalten oder Schritte zur Mietzinsreduktion einleiten.[2]

  • Frist zur Mängelanzeige: so schnell wie möglich, idealerweise innerhalb von Tagen.
  • Frist zur Reaktion durch den Vermieter: üblicherweise 14–30 Tage, je nach Dringlichkeit.
  • Schlichtung und Formulare: Schlichtungsbegehren fristgerecht einreichen und Formular verwenden.
  • Beweise sammeln: Fotos, Datumsangaben, Zeugen und Kommunikationsprotokolle sichern.
  • Mietzinsanpassung fordern: schriftlich begründen und Höhe oder Zeitraum angeben.
Reagieren Sie innerhalb gesetzter Fristen, sonst können Sie Ihre Ansprüche verlieren.

FAQ

Wer trägt die Beweislast bei Renovationsmängeln?
Der Mieter muss Mängel nachweisen, aber Vermieter müssen oft die Ursache klären.
Kann ich die Miete sofort kürzen?
Eine einseitige Kürzung ist riskant; besser schriftlich Anzeige machen und Frist setzen.
Wohin wende ich mich bei Streit?
Kontaktieren Sie zuerst die kantonale Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten.

Anleitung

  1. Mängel dokumentieren mit Fotos, Datum und genauen Beschreibungen.
  2. Den Vermieter schriftlich informieren und eine klare Frist zur Behebung setzen.
  3. Wenn keine Reaktion: Schlichtungsbehörde kontaktieren und Unterlagen einreichen.
  4. Nach erfolgreicher Schlichtung: Mietzinsanpassung schriftlich festhalten.

Wesentliche Punkte

  • Fristen früh setzen und belegen.
  • Beweise systematisch sammeln.
  • Bei Streit die Schlichtungsstelle kontaktieren.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Obligationenrecht (OR) – Fedlex
  2. [2] Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) – Fedlex
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Schweiz

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.