Kostenmiete & Rückvergütung: Mieterhilfe Schweiz

Genossenschaften & gemeinnütziger Wohnungsbau 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 11. September 2025

Als Mieter in der Schweiz können Begriffe wie Kostenmiete und Rückvergütung verwirrend sein. Dieser Text erklärt klar, was Kostenmiete bedeutet, wann eine Rückvergütung möglich ist und welche Rechte und Pflichten Sie als Mieter haben. Sie erhalten praktische Schritte, wie Sie Belege sammeln, Fristen einhalten und bei Streit die zuständige Schlichtungsbehörde kontaktieren. Ich beschreibe einfache Musteraktionen für Reparaturen, Abrechnungsfehler und Rückzahlungsansprüche, damit Sie fundiert entscheiden und Ihre Rechte schützen können. Die Hinweise sind allgemein und orientieren an geltendem Schweizer Recht, insbesondere an den Grundlagen des Mietrechts und Verfahrenswegen, damit Sie wissen, wie und wo Sie Unterstützung finden. Es sind auch Hinweise, wie Sie Fristen wahren und welche Formulare häufig benötigt werden.

Was ist Kostenmiete und Rückvergütung?

Die Kostenmiete bezeichnet eine Miete, die primär die effektiven Kosten des Wohnungsbaus oder Betriebs deckt; Rückvergütungen können anfallen, wenn Kosten zu hoch verrechnet wurden oder Subventionen bzw. Überschüsse zurückgegeben werden müssen. Die rechtliche Grundlage liegt im Obligationenrecht und den Verfahrensregeln; bei formellen Schritten ist oft die Schlichtungsbehörde zuständig[1][2].

In vielen Fällen entscheidet die kantonale Schlichtungsbehörde über Mietstreitigkeiten.

Erste Schritte für Mieter

Wenn Sie eine Kostenmiete oder angekündigte Rückvergütung erhalten, prüfen Sie zuerst die Abrechnung und sammeln Sie Belege. Achten Sie auf Inhalte wie Berechnungszeitraum, enthaltene Nebenkosten und Nachweise der Kostenverteilung.

  • Miete (rent) und Abrechnung sofort prüfen und mit Ihrem Mietvertrag vergleichen.
  • Belege sammeln (evidence) wie Rechnungen, Quittungen, Zahlungsbelege und frühere Abrechnungen.
  • Formulare und Fristen (file, deadline) notieren: Prüffristen für Einsprachen einhalten.
  • Bei Unklarheiten die Schlichtungsbehörde oder Mietkommission (court) kontaktieren.
Bewahren Sie alle schriftlichen Abrechnungen und Zahlungen mindestens zwei Jahre auf.

Typische Streitpunkte

Häufige Probleme sind falsch zugeteilte Nebenkosten, nicht belegte Reparaturkosten oder Missverständnisse zu Förderungen und Subventionen. Prüfen Sie jeweils, ob die Kosten tatsächlich dem Mietobjekt zuzuordnen sind und ob die Beträge nachvollziehbar aufgeschlüsselt sind.

FAQ

Kann ich eine Kostenabrechnung anfechten?
Ja. Sie können die Abrechnung prüfen, Belege verlangen und binnen der kantonalen Frist Einsprache erheben oder die Schlichtungsbehörde anrufen.
Muss ich Rückvergütungen akzeptieren?
Rückvergütungen sind Pflicht, wenn sie rechtskräftig angeordnet oder vertraglich vorgesehen sind; bei Zweifeln prüfen Sie die Grundlage und holen Sie Rechtsauskunft oder Schlichtung.
Wohin wende ich mich bei Meinungsverschiedenheiten?
Wenden Sie sich an die lokale Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten; nur nach erfolgter Schlichtung sind Gerichte möglich.

Anleitung

  1. Dokumente sammeln (document): Sammeln Sie Mietvertrag, Abrechnungen, Rechnungen und Zahlungsbelege.
  2. Fristen beachten (deadline): Notieren Sie Widerspruchsfristen und Termine für die Schlichtung.
  3. Einwendung einreichen (file): Reichen Sie eine schriftliche Einsprache bei der vermietenden Stelle ein.
  4. Schlichtung anfragen (call): Kontaktieren Sie die zuständige Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten.
  5. Gerichtliche Schritte prüfen (court): Nach erfolgter Schlichtung kann der gerichtliche Weg nötig sein.
Reagieren Sie fristgerecht, sonst können Ansprüche verfallen.

Hilfe und Support / Ressourcen


  1. [1] Obligationenrecht (OR) – fedlex.admin.ch
  2. [2] Zivilprozessordnung (ZPO) – fedlex.admin.ch
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Schweiz

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.