Mieterunterlagen für Kostenmiete in der Schweiz

Genossenschaften & gemeinnütziger Wohnungsbau 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 11. September 2025

Als Mieter in der Schweiz brauchen Sie oft klare Unterlagen, wenn es um Kostenmiete oder Rückvergütung geht. Diese Seite erklärt, welche Dokumente hilfreich sind, wie Sie Zahlungsbelege, Nebenkostenabrechnungen und Schriftverkehr strukturieren und welche Fristen zu beachten sind. Die Information richtet sich an Mieter ohne juristischen Hintergrund und zeigt einfache Schritte, damit Sie Dokumente sicher einreichen und Ihre Ansprüche belegen können. Rechtliche Grundlagen und Schlichtungsverfahren werden genannt, damit Sie wissen, wann Sie eine Schlichtungsbehörde kontaktieren sollten.[1][2]

Welche Unterlagen brauchen Sie?

  • Kopie des Mietvertrags mit Angaben zu Miete, Nebenkosten und allfälligen Vereinbarungen.
  • Alle Zahlungsbelege: Mietzahlungen, Kontoauszüge, Zahlungsbestätigungen für Nebenkosten.
  • Abrechnungen oder Rechnungen für Heiz- und Betriebskosten sowie Belege für kostenrelevante Ausgaben.
  • Fotos oder Protokolle, wenn es um Abzüge oder Schäden geht, inklusive Datumsangaben.
  • Schriftwechsel mit der Vermietung: E‑Mails, Briefe, Übergabeprotokolle und Eingangsbestätigungen.
Bewahren Sie alle Quittungen und Abrechnungen geordnet auf.

Wie bereiten Sie einen Rückvergütungsantrag vor?

Beginnen Sie mit einer klaren Liste der geforderten Beträge und fügen Sie zu jedem Posten den passenden Beleg hinzu. Nummerieren Sie Dokumente, erstellen Sie eine kurze Übersichtstabelle und kopieren Sie alles in gut lesbarer Form. Nennen Sie in einem Begleitschreiben kurz die Forderung, den Zeitraum und die Berechnung. Wenn möglich, senden Sie Unterlagen per Einschreiben oder mit Empfangsbestätigung.

Reichen Sie Anträge rechtzeitig ein, sonst können Fristen verfallen.

Rechte und Verfahrensschritte

Die rechtliche Grundlage für Mietverhältnisse und Kostenmiete ergibt sich aus dem Obligationenrecht; bei Streit ist häufig ein Schlichtungsverfahren vorgeschaltet.[1] In vielen Kantonen müssen Mietstreitigkeiten zuerst der Schlichtungsbehörde vorgelegt werden, bevor Klagen eingereicht werden können.[2]

In den meisten Regionen ist die Schlichtung Voraussetzung für eine gerichtliche Weiterverfolgung.

FAQ

Welche Fristen gelten für Rückvergütung?
Fristen können kantonal unterschiedlich sein; generell gilt: Mithilfe der korrekten Dokumentation sollten Sie Anträge so früh wie möglich stellen und Eingangsbestätigungen aufbewahren.
Welche Belege sind aussagekräftig?
Aussagekräftig sind Mietverträge, Kontoauszüge, Zahlungsquittungen, Rechnungen für Betriebskosten und datierte Fotos oder Protokolle.
Muss ich vor Gericht gehen?
In der Regel ist zuerst die Schlichtungsbehörde zuständig; nur wenn die Schlichtung scheitert, folgt gegebenenfalls ein Gerichtsverfahren.

Anleitung

  1. Sammeln Sie alle relevanten Dokumente und nummerieren Sie sie.
  2. Erstellen Sie ein kurzes Begleitschreiben mit Anspruch, Berechnung und Kontaktangaben.
  3. Kontaktieren Sie zuerst die Schlichtungsbehörde Ihres Kantons, wenn eine Einigung mit der Vermietung nicht möglich ist.
  4. Bewahren Sie Nachweise für Versand und Empfang auf und halten Sie Fristen ein.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Obligationenrecht (Art. 253–274g) auf Fedlex
  2. [2] Zivilprozessordnung (Schlichtungspflicht) auf Fedlex
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Schweiz

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.