Mieterpflicht: Änderungen rechtzeitig melden in der Schweiz

Unterhalt & kleine Reparaturen (wer zahlt was) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 11. September 2025

Als Mieter in der Schweiz sollten Sie wissen, wann und wie Änderungen in der Wohnung zu melden sind: etwa bauliche Anpassungen, Untervermietung, Veränderungen in der Haushaltszusammensetzung oder Mängel, die die Wohnqualität beeinträchtigen. Manche Kosten trägt der Mieter, andere der Vermieter; Fristen und Formvorschriften sind häufig im Mietvertrag oder im Obligationenrecht geregelt.[1] Dokumentation, schriftliche Meldungen und frühzeitige Kommunikation helfen, Konflikte zu vermeiden. Wenn sich Parteien nicht einigen, ist die kantonale Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten die erste Anlaufstelle.[2] Lesen Sie weiter für praktische Musterformulierungen und Hinweise.

Wer zahlt bei Änderungen?

Grundsätzlich gilt: Kleine Unterhaltsarbeiten und regelmässige Pflege der Wohnung werden meist vom Mieter übernommen, während grössere Reparaturen, die die Bausubstanz betreffen, Sache des Vermieters sind. Die genaue Abgrenzung hängt vom Einzelfall, vom Mietvertrag und von gesetzlichen Regeln ab.

  • Der Mieter trägt üblicherweise die Kosten für kleine Reparaturen und laufenden Unterhalt.
  • Der Vermieter ist in der Regel für grössere Reparaturen, Sanierungen und die Sicherstellung der Gebrauchstauglichkeit verantwortlich.
  • Spezielle Änderungen, etwa Umbauten auf Wunsch des Mieters, sind oft vom Mieter zu tragen oder nur mit schriftlicher Vereinbarung zulässig.
  • Belege, Fotos und schriftliche Vereinbarungen sind wichtig, um spätere Kostenfragen zu klären.
In den meisten Fällen sind Kleinreparaturen Sache des Mieters.

Praktische Hinweise zum Melden

Melden Sie Änderungen immer schriftlich und so früh wie möglich. Nennen Sie Art der Änderung, Datum, gewünschten Beginn und, falls relevant, Kostenvoranschläge oder Fotos. Bewahren Sie eine Kopie Ihrer Meldung auf und fordern Sie eine Empfangsbestätigung an, wenn möglich.

  • Formulieren Sie klare, kurze Schreiben mit Datum und Unterschrift.
  • Fügen Sie Belege oder Fotos bei, die Zustand und Umfang zeigen.
  • Beachten Sie vertragliche Fristen und reagieren Sie innerhalb angemessener Zeit auf Rückfragen.
Bewahren Sie alle Mitteilungen und Belege geordnet auf.

Häufige Fragen

Muss ich Renovationen dem Vermieter melden?
Ja. Grössere Renovationen oder bauliche Veränderungen benötigen meist eine vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters.
Wer zahlt kleine Reparaturen?
Kleine, gewöhnliche Unterhaltsarbeiten trägt in der Regel der Mieter; bei gravierenden Mängeln oder Schäden durch Alter ist der Vermieter zuständig.
Was kann ich tun, wenn sich Vermieter und Mieter nicht einigen?
Wenden Sie sich an die kantonale Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten; dort kann eine gütliche Einigung versucht werden.

Anleitung

  1. Dokumentieren Sie die Änderung mit Fotos, Datum und Beschreibung.
  2. Schreiben Sie eine formelle Meldung an den Vermieter und bewahren Sie eine Kopie auf.
  3. Beachten Sie Fristen aus Mietvertrag und Gesetz und senden Sie die Meldung rechtzeitig.
  4. Wenn keine Einigung gelingt, beantragen Sie bei der kantonalen Schlichtungsbehörde eine Schlichtung.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Swiss Code of Obligations (Obligationenrecht) - fedlex.admin.ch
  2. [2] Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - fedlex.admin.ch
  3. [3] Kantonale Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten (Beispiel Kanton Zürich)
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Schweiz

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.