Vermieter: Rückforderungen vermeiden für Mieter in Schweiz

Unterhalt & kleine Reparaturen (wer zahlt was) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 11. September 2025
Viele Mieter fragen sich, ob ein Vermieter Rückforderungen stellen oder vermeiden kann, wenn es um Nebenkosten, Schäden oder zu hohe Rückzahlungen geht. In der Schweiz regeln das Obligationenrecht[1] und kantonale Praxis die Rechte beider Parteien, und oft ist eine Schlichtung vor Gericht erforderlich[2]. Dieser Artikel erklärt in klarer Sprache, wann Vermieter Rückforderungen geltend machen dürfen, welche Belege Mieter aufbewahren sollten, welche Fristen gelten und wie Sie als Mieter praktisch reagieren können, um Ihre Rechte zu schützen. Weiter zeigen wir, wie Sie Belege sammeln, Fristen einhalten und gegebenenfalls die Schlichtungsbehörde kontaktieren.

Was sind Rückforderungen?

Rückforderungen sind Forderungen des Vermieters an den Mieter, etwa weil Nebenkosten nachberechnet werden, Schäden repariert werden müssen oder eine Rückzahlung zu hoch ausgefallen ist. Nicht jede Forderung ist automatisch zulässig: Sie muss begründet, nachweisbar und innerhalb geltender Fristen geltend gemacht werden.

  • Überzahlte Nebenkosten oder Korrekturen nach der Abrechnung
  • Schäden an der Wohnung, die über normale Abnützung hinausgehen
  • Mietzinsnachforderungen wegen vereinbarter Zuschläge oder Kautionsthemen
In den meisten Kantonen ist eine Schlichtung vor dem Klageweg vorgesehen.

Was sollten Mieter tun?

Als Mieter sollten Sie zunächst die Forderung schriftlich prüfen: verlangen Sie eine detaillierte Aufstellung und Belege. Achten Sie auf Fristen, bewahren Sie Quittungen und Fotos auf und antworten Sie dem Vermieter zeitnah, am besten per Einschreiben oder per E‑Mail mit Lesebestätigung.

  • Fordern Sie eine detaillierte Abrechnung und Belege an
  • Dokumentieren Sie Schäden mit Fotos und schriftlichen Notizen
  • Notieren Sie alle relevanten Termine und Fristen
Bewahren Sie alle Quittungen und Fotos sicher auf.

FAQ

Kann ein Vermieter Nachforderungen auch Jahre später stellen?
In der Regel gelten Verjährungs- und Ausschlussfristen; alte Ansprüche sind oft beschränkt durch gesetzliche Fristen und kantonale Praxis.
Muss ich sofort zahlen, wenn ich eine Forderung erhalte?
Nein, Sie sollten zuerst Belege verlangen und rechtlich prüfen; bezahlen kann sinnvoll sein, wenn die Forderung klar belegt ist, ansonsten sollten Sie widersprechen.
Wohin wende ich mich bei Streit?
Meist ist zuerst die kantonale Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten zuständig; dort kann ein Schlichtungsgesuch eingereicht werden.

Anleitung

  1. Prüfen: Verlangen Sie detaillierte Belege und lesen Sie die Abrechnung genau.
  2. Dokumentieren: Sammeln Sie Quittungen, Fotos und Zeugenangaben.
  3. Widerspruch: Teilen Sie dem Vermieter schriftlich mit, weshalb Sie die Forderung bestreiten.
  4. Schlichtung: Reichen Sie, falls nötig, ein Schlichtungsgesuch bei der kantonalen Schlichtungsbehörde ein.

Wesentliche Erkenntnisse

  • Nicht jede Forderung des Vermieters ist automatisch gültig; Belege sind entscheidend.
  • Fristen und Schlichtungsverfahren sind wichtig; handeln Sie frühzeitig.
  • Gute Dokumentation erhöht Ihre Erfolgsaussichten bei Streitigkeiten.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] Obligationenrecht (OR) — fedlex.admin.ch
  2. [2] Zivilprozessordnung (ZPO) — fedlex.admin.ch
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Schweiz

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.