Als Mieter in der Schweiz: Genossenschaft beitreten

Genossenschaften & gemeinnütziger Wohnungsbau 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 11. September 2025
Viele Mieter in der Schweiz interessieren sich für das Angebot von Wohnbaugenossenschaften, weil dort oft günstigere Mieten und Mitsprache möglich sind. Dieser Artikel erklärt Schritt für Schritt, wie Sie als Mieter eine Genossenschaft finden, Mitgliedsantrag stellen und welche Rechte und Pflichten auf Sie zukommen. Wir beschreiben notwendige Unterlagen, mögliche Gebühren, Entscheidungsprozesse in Genossenschaftsversammlungen und was bei Umzug oder Kündigung zu beachten ist. Außerdem finden Sie Hinweise zur mietrechtlichen Absicherung und zum Vorgehen bei Problemen mit Wohnraum oder Vermieter. Ziel ist, Ihnen praktisch und verständlich zu zeigen, wie der Beitritt funktioniert und welche Formalitäten in der Schweiz wichtig sind. Lesen Sie weiter für Checklisten und Kontaktadressen für die Schlichtungsbehörde.

Was ist eine Wohnbaugenossenschaft?

Wohnbaugenossenschaften sind Zusammenschlüsse von Mitgliedern, die gemeinsam Wohnraum erhalten und verwalten. Sie arbeiten oft gemeinnützig und streben langfristig stabile Mieten statt Gewinnmaximierung an. Als Mieter werden Sie meistens Mitglied und erhalten dadurch Mitspracherechte bei Versammlungen und Entscheidungen. Der rechtliche Rahmen für Mietverhältnisse ist im Obligationenrecht geregelt[1].

In den meisten Genossenschaften gibt es ein Mitgliedschaftsverfahren.

Vorteile und Nachteile

  • Günstigere und langfristig stabilere Mieten im Vergleich zum freien Markt.
  • Mitbestimmung durch Mitgliederversammlungen und Mitspracherechte.
  • Regelungen beim Auszug und klare Kündigungsfristen geben Planungssicherheit.
Informieren Sie sich vorab über Aufnahmebedingungen und Genossenschaftsstatuten.

Dokumente und Gebühren

  • Antragsformular, Identitätsnachweis und Einkommensnachweise gehören meist zum Dossier.
  • Einmalige Eintrittsgebühr oder Anteilschein und eventuell eine Kaution sind möglich.
  • Referenzen oder ein vollständiges Mietdossier stärken Ihre Chancen auf Aufnahme.

FAQ

Muss ich als Mieter Mitglied der Genossenschaft werden?
In den meisten Fällen ist die Nutzung an eine Mitgliedschaft gekoppelt; prüfen Sie die Statuten der Genossenschaft.
Welche Kosten kommen beim Beitritt auf mich zu?
Es können Eintrittsgebühren oder Anteilscheine sowie die üblichen Miet- und Nebenkosten anfallen.
Was mache ich bei einem Konflikt mit der Genossenschaft oder dem Vermieter?
Versuchen Sie eine interne Klärung; falls nötig, wenden Sie sich an die kantonale Schlichtungsbehörde zur Vermittlung[2].

Anleitung

  1. Informieren: Lesen Sie Statuten, prüfen Sie Bedingungen und sprechen Sie mit Mitgliedern.
  2. Unterlagen zusammenstellen: Identitätsnachweis, Einkommensbelege und Mietdossier vorbereiten.
  3. Antrag stellen: Formular einreichen und auf Rückmeldung des Vorstands warten.
  4. Bezahlen: Eintrittsgebühr oder Anteilschein leisten, damit die Mitgliedschaft wirksam wird.
Beachten Sie Fristen für Anträge und Zahlungen, um die Aufnahme nicht zu gefährden.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Swiss Code of Obligations (OR) — fedlex.admin.ch
  2. [2] Schlichtungsbehörde Mietangelegenheiten Kanton Zürich — zh.ch
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Schweiz

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.