Beweise für Mieter: Fotos, Protokoll, Zeugen Schweiz

Unterhalt & kleine Reparaturen (wer zahlt was) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 11. September 2025
Als Mieter in der Schweiz ist es wichtig, Schäden, Mängel und kleine Reparaturen klar zu dokumentieren. Wenn Sie Beweise sammeln – Fotos, ein lückenloses Protokoll mit Datum und Uhrzeit oder Aussagen von Zeugen – erhöhen Sie Ihre Chancen, Einsprache gegen eine Kostenforderung zu erheben oder eine formelle Beschwerde einzureichen. Dieser Leitfaden erklärt in verständlicher Sprache, welche Beweise sinnvoll sind, wie Sie ein einfaches Protokoll führen, wie Sie den Vermieter informieren und welche Schritte vor einer Schlichtungsbehörde nötig sein können, ohne juristische Fachbegriffe vorauszusetzen.

Beweissammlung: Was zählt wirklich?

Gute Beweise sind klar, datiert und nachvollziehbar. Nutzen Sie mehrere Formate, um einen Schaden oder eine Reparaturpflicht zu belegen.

  • Fotos und kurze Videos machen, mehrere Blickwinkel und Maßstäbe verwenden.
  • Ein Mängelprotokoll führen mit Datum, Uhrzeit, Ort und kurzer Beschreibung.
  • Zeugen notieren: Name, Telefon und kurze Aussage zum Vorfall.
Detaillierte Dokumentation erhöht Ihre Chancen bei Einsprache und Schlichtung.

Fotos, Protokoll und Aufbewahrung

Fotos sollten klar und beschriftet gespeichert werden; speichern Sie Originaldateien und machen Sie Sicherungskopien. Führen Sie ein einfaches Protokoll als Textdatei oder handschriftlich und datieren Sie jede Eintragung. Ergänzen Sie Fotos mit kurzen Bildunterschriften (z. B. "Küche: undichte Leitung, 05.05.2025, 14:30").

Speichern Sie Belege mindestens so lange, bis ein Fall abschliessend geklärt ist.

Kommunikation mit dem Vermieter

Informieren Sie den Vermieter schriftlich und nachweisbar (z. B. per Einschreiben oder E‑Mail mit Lesebestätigung). Beschreiben Sie Mangel, fügen Sie Fotos und Protokoll bei und nennen Sie einen Termin, bis wann Sie eine Rückmeldung erwarten.

  • Formulieren Sie eine klare Mängelbeschreibung und fordern Sie Abhilfe binnen einer angemessenen Frist.
  • Setzen Sie Fristen für Termine zur Reparatur und dokumentieren Sie abgesprochene Termine.
  • Bei Rückfragen: Datum und Gesprächsinhalt notieren.
Reagieren Sie auf Fristsetzungen des Vermieters, um eigene Rechte nicht zu gefährden.

Unterhalt und kleine Reparaturen: Wer zahlt was?

Kleine alltägliche Reparaturen können laut Mietvertrag oft Sache des Mieters sein; grössere Unterhaltskosten trägt meist der Vermieter. Prüfen Sie Ihren Mietvertrag und dokumentieren Sie, ob eine Reparatur Folge unsachgemässen Gebrauchs ist oder ein allgemeiner Mangel am Gebäude vorliegt.

Wenn Einigung nicht gelingt: Einsprache und Schlichtung

Vor einem gerichtlichen Verfahren ist in der Regel eine Schlichtung erforderlich. Bereiten Sie Ihre Unterlagen vor: Fotos, Protokoll, Schriftwechsel mit dem Vermieter und Zeugenaussagen. Verweisen Sie, wenn nötig, auf die gesetzlichen Grundlagen.[1] Bei Verfahren gelten Fristen und formale Anforderungen; informieren Sie sich rechtzeitig bei der zuständigen Schlichtungsbehörde.[2]

Vor einer Klage ist in vielen Kantonen eine Schlichtung vorgeschrieben.

Häufige Fragen

Was ist der beste Weg, um Fotos als Beweis zu sichern?
Fotos mit Datum und Beschriftung speichern, Originaldateien sichern und eine Kopie an einer zweiten Stelle aufbewahren.
Kann ich als Mieter einfache Reparaturen selbst bezahlen und vom Vermieter zurückfordern?
Das hängt vom Mietvertrag und der Ursache ab; dokumentieren Sie die Reparaturkosten und holen Sie im Zweifel vorab Zustimmung ein.
Was mache ich, wenn der Vermieter nicht reagiert?
Senden Sie eine schriftliche Erinnerung mit Fristsetzung, dokumentieren Sie die Zustellung und bereiten Sie gegebenenfalls die Schlichtungsunterlage vor.

Anleitung

  1. Fotos und Videos erstellen, klar beschriften und gesichert ablegen.
  2. Ein Mängelprotokoll anlegen mit Datum, Uhrzeit und kurzen Beschreibungen.
  3. Vermieter schriftlich informieren, Frist setzen und Nachweis der Zustellung sichern.
  4. Wenn keine Einigung: Schlichtung beantragen und Unterlagen vollständig einreichen.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Obligationenrecht (OR) Art. 253–274g — Fedlex
  2. [2] Zivilprozessordnung (ZPO) — Schlichtungspflicht — Fedlex
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Schweiz

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.