Beweise für Mieter: Fotos, Protokoll, Zeugen Schweiz
Beweissammlung: Was zählt wirklich?
Gute Beweise sind klar, datiert und nachvollziehbar. Nutzen Sie mehrere Formate, um einen Schaden oder eine Reparaturpflicht zu belegen.
- Fotos und kurze Videos machen, mehrere Blickwinkel und Maßstäbe verwenden.
- Ein Mängelprotokoll führen mit Datum, Uhrzeit, Ort und kurzer Beschreibung.
- Zeugen notieren: Name, Telefon und kurze Aussage zum Vorfall.
Fotos, Protokoll und Aufbewahrung
Fotos sollten klar und beschriftet gespeichert werden; speichern Sie Originaldateien und machen Sie Sicherungskopien. Führen Sie ein einfaches Protokoll als Textdatei oder handschriftlich und datieren Sie jede Eintragung. Ergänzen Sie Fotos mit kurzen Bildunterschriften (z. B. "Küche: undichte Leitung, 05.05.2025, 14:30").
Kommunikation mit dem Vermieter
Informieren Sie den Vermieter schriftlich und nachweisbar (z. B. per Einschreiben oder E‑Mail mit Lesebestätigung). Beschreiben Sie Mangel, fügen Sie Fotos und Protokoll bei und nennen Sie einen Termin, bis wann Sie eine Rückmeldung erwarten.
- Formulieren Sie eine klare Mängelbeschreibung und fordern Sie Abhilfe binnen einer angemessenen Frist.
- Setzen Sie Fristen für Termine zur Reparatur und dokumentieren Sie abgesprochene Termine.
- Bei Rückfragen: Datum und Gesprächsinhalt notieren.
Unterhalt und kleine Reparaturen: Wer zahlt was?
Kleine alltägliche Reparaturen können laut Mietvertrag oft Sache des Mieters sein; grössere Unterhaltskosten trägt meist der Vermieter. Prüfen Sie Ihren Mietvertrag und dokumentieren Sie, ob eine Reparatur Folge unsachgemässen Gebrauchs ist oder ein allgemeiner Mangel am Gebäude vorliegt.
Wenn Einigung nicht gelingt: Einsprache und Schlichtung
Vor einem gerichtlichen Verfahren ist in der Regel eine Schlichtung erforderlich. Bereiten Sie Ihre Unterlagen vor: Fotos, Protokoll, Schriftwechsel mit dem Vermieter und Zeugenaussagen. Verweisen Sie, wenn nötig, auf die gesetzlichen Grundlagen.[1] Bei Verfahren gelten Fristen und formale Anforderungen; informieren Sie sich rechtzeitig bei der zuständigen Schlichtungsbehörde.[2]
Häufige Fragen
- Was ist der beste Weg, um Fotos als Beweis zu sichern?
- Fotos mit Datum und Beschriftung speichern, Originaldateien sichern und eine Kopie an einer zweiten Stelle aufbewahren.
- Kann ich als Mieter einfache Reparaturen selbst bezahlen und vom Vermieter zurückfordern?
- Das hängt vom Mietvertrag und der Ursache ab; dokumentieren Sie die Reparaturkosten und holen Sie im Zweifel vorab Zustimmung ein.
- Was mache ich, wenn der Vermieter nicht reagiert?
- Senden Sie eine schriftliche Erinnerung mit Fristsetzung, dokumentieren Sie die Zustellung und bereiten Sie gegebenenfalls die Schlichtungsunterlage vor.
Anleitung
- Fotos und Videos erstellen, klar beschriften und gesichert ablegen.
- Ein Mängelprotokoll anlegen mit Datum, Uhrzeit und kurzen Beschreibungen.
- Vermieter schriftlich informieren, Frist setzen und Nachweis der Zustellung sichern.
- Wenn keine Einigung: Schlichtung beantragen und Unterlagen vollständig einreichen.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- Obligationenrecht (OR) Art. 253–274g — Fedlex
- Zivilprozessordnung (ZPO) — Schlichtungspflicht — Fedlex
