Fristen für kleinen Unterhalt von Mietern (Schweiz)

Unterhalt & kleine Reparaturen (wer zahlt was) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 11. September 2025

Was ist kleiner Unterhalt?

Als Mieter in der Schweiz betrifft Sie oft die Frage, welche Arbeiten als kleiner Unterhalt gelten und wer dafür zahlt. Kleine Reparaturen sind gewöhnlich solche, die die Wohnung kurzfristig instand halten und keinen grösseren Eingriff erfordern. In der Praxis bedeutet das: Glühbirnen ersetzen, Dichtungen tauschen oder kleine Ausbesserungen an Armaturen. Für Unklarheiten hilft die genaue Dokumentation des Mangels und die frühzeitige Meldung an den Vermieter.

In den meisten Fällen gehören kleine Reparaturen zu den Pflichten der Mieter.

Fristen und Meldepflichten

Fristen sind nicht immer gesetzlich genau festgelegt, oft bestimmt der Mietvertrag oder die Rechtspraxis das Vorgehen. Wichtige Grundsätze sind: Mängel so schnell wie möglich melden, dem Vermieter eine angemessene Frist zur Behebung setzen und Beweise sichern.

  • Mängel innerhalb 24 Stunden melden (hours)
  • Mängel schriftlich melden und Form behalten (form)
  • Kleinreparaturen: Mieter tragen oft geringe Beträge selbst (payment)
  • Fotos, Datum und Rechnungen als Beweis aufbewahren (evidence)
Gute Dokumentation erhöht die Chancen auf eine schnelle Lösung.

Wer zahlt was?

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen üblichem kleinen Unterhalt, den der Mieter trägt, und grösseren Mängeln, die der Vermieter beheben muss. Prüfen Sie Ihren Mietvertrag auf Klauseln zu Kleinreparaturen und klären Sie Betragsgrenzen schriftlich, bevor Kosten anfallen.

Schlichtung und rechtliche Schritte

Wenn keine Einigung möglich ist, kann die Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten eingeschaltet werden.[1] Vor gerichtlichen Schritten ist oft eine Schlichtung vorgeschrieben; informieren Sie sich über die zuständige kantonale Stelle und nötige Formulare.[2]

Reagieren Sie innerhalb gesetzter Fristen, um Ihre Rechte zu wahren.

Anleitung

  1. Beschreiben Sie den Mangel genau und machen Sie Fotos (evidence).
  2. Senden Sie eine schriftliche Meldung an den Vermieter und behalten Sie eine Kopie (form).
  3. Setzen Sie eine angemessene Frist zur Behebung in der Nachricht (calendar-event).
  4. Kontaktieren Sie die Schlichtungsbehörde, wenn keine Reaktion erfolgt (call).

Häufige Fragen

Wer bezahlt kleine Reparaturen in der Wohnung?
Kleinreparaturen trägt meist der Mieter, sofern der Mietvertrag keine abweichende Regelung vorsieht.
Wie schnell muss ich einen Schaden melden?
Sie sollten Schäden möglichst unverzüglich melden und, wenn möglich, innerhalb von Tagen dokumentieren und anzeigen.
Was mache ich, wenn der Vermieter nicht reagiert?
Setzen Sie eine Frist, dokumentieren Sie alles und wenden Sie sich bei Bedarf an die Schlichtungsbehörde.[1]

Anleitung: Schritt für Schritt

  1. Sammeln Sie Beweise: Fotos, Datum, Zeugen (evidence).
  2. Formulieren Sie eine schriftliche Mängelanzeige und senden Sie sie dem Vermieter (form).
  3. Geben Sie eine klare Frist zur Behebung an, z. B. 14 Tage (calendar-event).
  4. Falls keine Lösung: Schlichtung kontaktieren und Unterlagen einreichen (call).

Wesentliche Erkenntnisse

  • Meldungen müssen schriftlich und gut dokumentiert erfolgen.
  • Setzen Sie immer eine klare Frist zur Behebung.
  • Die Schlichtungsbehörde ist oft der nächste sinnvolle Schritt.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] Obligationenrecht (OR) - fedlex.admin.ch
  2. [2] Zivilprozessordnung (ZPO) - fedlex.admin.ch
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Schweiz

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.