Fristen Kündigung und Verlängerung für Mieter Schweiz
Als Mieter in der Schweiz ist es wichtig, Fristen für Kündigung, Verlängerung und kleinere Reparaturen zu kennen. Dieser Text erklärt klar, welche Fristen Sie als Mieter beachten müssen, wann Vermieter reagieren dürfen und wie sich Unterhaltsaufgaben zwischen Mieter und Vermieter auf die Zeiträume auswirken. Sie erhalten praktische Hinweise zu Fristberechnung, zur Dokumentation von Mängeln und zur Einleitung einer Schlichtung, falls eine Einigung nicht möglich ist. Die Sprache bleibt einfach und anwendbar, damit Sie Termine einhalten, rechtzeitig reagieren und Ihre Rechte als Mieter schützen können. Gesetzliche Grundlagen werden erwähnt und mit weiterführenden Quellen verknüpft, damit Sie bei konkreten Fällen schnelle Hilfe finden.
Welche Fristen gelten für Mieter und Vermieter?
Die wichtigsten Regeln stehen im Obligationenrecht[1] und in kantonalen Bestimmungen; hier fokussieren wir auf praktische Fristen für die Schweiz und auf Unterhalt & kleine Reparaturen.
Kündigungsfristen und Verlängerung
- Ordentliche Kündigung: üblicherweise drei Monate zum Ende einer Mietdauer, im Mietvertrag kann anderes stehen.
- Verlängerung: Anträge auf Verlängerung müssen rechtzeitig gestellt werden; Fristen variieren nach Vereinbarung.
- Fristlose Kündigung: bei schweren Mängeln oder wiederholtem Zahlungsverzug kann sofort gekündigt werden.
Wer zahlt kleine Reparaturen?
Kleine Reparaturen fallen häufig dem Mieter zu, grössere Instandsetzungen dem Vermieter. Die genaue Aufteilung steht oft im Mietvertrag; prüfen Sie die Klauseln und melden Sie Schäden umgehend.
- Kleine Reparaturen: Kleinteile und Routinearbeiten sind oft Sache des Mieters, sofern vertraglich vorgesehen.
- Grössere Instandsetzungen: Vermieter tragen die Kosten für grundlegende Reparaturen und die Gewährleistung der Wohnqualität.
- Dokumentation: Mängel schriftlich melden, Datum und Fotos aufbewahren als Beweis.
Häufige Fragen
- Wie berechne ich eine Kündigungsfrist?
- Die Frist beginnt normalerweise am Ende der vereinbarten Mietperiode; prüfen Sie Ihren Vertrag und erkundigen Sie sich bei der kantonalen Schlichtungsbehörde.
- Wer bezahlt den Heizungsservice?
- Routinewartung zentraler Anlagen trägt meist der Vermieter, kleine Kosten oder individuelle Geräte können vom Mieter übernommen werden.
- Was tun bei unbeantworteten Reparaturmeldungen?
- Schicken Sie eine schriftliche Mahnung mit Fristsetzung; dokumentieren Sie alles und beantragen Sie bei Nichtreaktion eine Schlichtung.
Anleitung
- Mangel dokumentieren: Datum, Beschreibung und Fotos sammeln.
- Vermieter schriftlich informieren und eine angemessene Frist zur Behebung setzen.
- Wenn keine Antwort erfolgt, Schlichtung bei der kantonalen Schlichtungsbehörde beantragen.
- Nach Entscheidung: Vereinbarungen umsetzen oder gegebenenfalls gerichtliche Schritte prüfen.
Wichtigste Punkte
- Prüfen Sie stets die vertraglichen Fristen im Mietvertrag.
- Dokumentieren Sie Schäden sofort und verständigen Sie den Vermieter schriftlich.
- Bei Streit hilft die kantonale Schlichtungsbehörde weiter.
