Kleine Reparaturen: Wer zahlt? Mieter Schweiz
Wer zahlt kleine Unterhaltsarbeiten?
Ob Mieter oder Vermieter zahlen muss, richtet sich nach dem Mietvertrag und dem Gesetz. Nach dem Schweizer Obligationenrecht können gewisse Unterhaltskosten dem Mieter zugerechnet werden, insbesondere wenn es sich um wiederkehrende, geringfügige Arbeiten handelt.[1] Entscheidend sind Art und Umfang des Schadens sowie vertragliche Abmachungen.
Wann gilt eine Reparatur als klein?
Als "klein" gelten meistens Arbeiten, die wenig Zeit und geringe Kosten erfordern und die den Gebrauch der Wohnung nicht wesentlich einschränken. Beispiele sind Gerätewechsel, Dichtungen oder Ausbesserungen an Oberflächen.
- kleinere Dichtungsarbeiten an Wasserleitungen.
- Wechsel von Glühbirnen oder defekten Steckdosen.
- Ausbesserung von kleinen Lack- oder Putzschäden.
Vertragliche Regelungen
Viele Mietverträge enthalten Klauseln zu Kleinreparaturen. Diese sind nur gültig, wenn sie klar formuliert und verhältnismässig sind. Fehlt eine Regelung, gilt die gesetzliche Lösung: grössere Instandsetzungen bleiben in der Regel Sache des Vermieters.
Praktische Schritte bei Streit
Dokumentieren Sie den Mangel mit Fotos und Kostenvoranschlag, informieren Sie den Vermieter schriftlich und setzen Sie eine angemessene Frist zur Behebung. Reagiert der Vermieter nicht, kann die kantonale Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten eingeschaltet werden, bevor gerichtliche Schritte folgen.[2]
FAQ
- Wer bezahlt die kleinen Reparaturen, wenn der Mietvertrag nichts sagt?
- In der Regel trägt der Mieter Kosten für sehr kleine und wiederkehrende Arbeiten; grössere Instandsetzungen sind Sache des Vermieters.
- Kann der Vermieter pauschale Kleinreparaturkosten verlangen?
- Eine pauschale Kostenüberwälzung ist nur wirksam, wenn sie im Mietvertrag klar und verhältnismässig geregelt ist.
- Was mache ich, wenn der Vermieter nicht reagiert?
- Dokumentieren Sie den Mangel, senden Sie eine schriftliche Mahnung und wenden Sie sich gegebenenfalls an die Schlichtungsbehörde.
Anleitung
- Schaden dokumentieren: Fotos, Datum und Kosten sammeln.
- Vermieter schriftlich informieren und Frist setzen.
- Falls keine Reaktion: kantonale Schlichtungsstelle kontaktieren.
- Innerhalb der gesetzten Fristen reagieren und Belege bereithalten.