Kleiner Unterhalt: Mieterrechte in der Schweiz

Unterhalt & kleine Reparaturen (wer zahlt was) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 11. September 2025

Als Mieter in der Schweiz fragen Sie sich oft, wer für kleine Reparaturen und Unterhalt aufkommt und wie Sie reagieren können, wenn der Vermieter die Kosten verlangt. Dieser Text erklärt in klarer Sprache, welche Pflichten Mieter und Vermieter haben, wie Sie eine Einsprache oder Beschwerde vorbereiten und welche Fristen zu beachten sind. Sie erfahren, welche Belege und Fotos sinnvoll sind, wann Sie kleinere Arbeiten selbst übernehmen können und wann eine Schlichtungsbehörde zuständig ist. Ziel ist, Ihnen praktische Schritte und Vorlagen zu geben, damit Sie Ihre Rechte als Mieter schützen und unnötige Streitigkeiten vermeiden. Wir zeigen auch, wie Sie Beweise sammeln, welche Formulare sinnvoll sind und wie die Schlichtung funktioniert.

Was ist kleiner Unterhalt?

Kleiner Unterhalt umfasst gewöhnliche Reparaturen und Instandhaltungen, die regelmäßig anfallen (z.B. Dichtungen wechseln, Lampen ersetzen). Grundsätzlich können Mieter für geringfügige Arbeiten verantwortlich sein, sofern der Mietvertrag dies nicht anders regelt. Gesetzliche Grundlagen finden sich im Obligationenrecht zur Miete und Unterhalt [1].

In den meisten Regionen sind Mieter für einfache Reparaturen bis zu einem vereinbarten Betrag verantwortlich.

Wer zahlt?

Im Alltag gilt: Der Vermieter trägt Kosten für grössere Mängel und die Erhaltung der Wohnung, der Mieter für kleine, übliche Unterhaltsarbeiten, sofern vertraglich nichts anderes steht.

  • Mietzins (rent) und Nebenkosten prüfen
  • Kleinreparaturen (repair) selbst übernehmen
  • Belege und Fotos sammeln (evidence)
Bewahren Sie Rechnungen und Fotos systematisch auf, damit Sie im Streit Beweise haben.

Einsprache und Beschwerde

Wenn der Vermieter Kosten verlangt, die Sie für unberechtigt halten, sollten Sie zuerst schriftlich Einsprache erheben und Fristen setzen. Reichen Sie klare Belege ein und nennen Sie eine Frist zur Antwort. Ist keine Einigung möglich, folgt in der Regel das Schlichtungsverfahren vor der kantonalen Schlichtungsbehörde [2], bevor ein Gerichtsverfahren startet.

Reagieren Sie auf fristgebundene Forderungen rechtzeitig, sonst können Ansprüche verloren gehen.

Praktische Schritte zur Vorbereitung

Diese Checkliste hilft Ihnen, Ihre Einsprache oder Beschwerde vorzubereiten.

  • Fristen (time) prüfen und notieren
  • Fotos und Rechnungen sammeln (evidence)
  • Schriftliche Einsprache (form) verfassen und senden
Senden Sie Einsprache per eingeschriebenem Brief oder per E-Mail mit Lesebestätigung, wenn möglich.

FAQ

Was zählt als kleiner Unterhalt?
Kleinunterhalt sind wiederkehrende, kleine Reparaturen wie das Ersetzen von Glühbirnen oder Dichtungen; grosse Reparaturen gehören dem Vermieter.
Muss ich sofort bezahlen, wenn der Vermieter eine Rechnung schickt?
Sie sollten die Rechnung prüfen, Belege anfordern und bei Zweifel Einsprache erheben, bevor Sie zahlen.
Wann schalte ich die Schlichtungsbehörde ein?
Wenn direkte Verhandlungen scheitern, reichen Sie eine Schlichtung ein; eine Klage folgt in der Regel erst danach.

Anleitung

  1. Prüfen Sie Fristen (time) und sammeln Sie Belege
  2. Verfassen Sie eine klare Einsprache (form) mit Forderung oder Frage
  3. Kontaktieren Sie die Schlichtungsbehörde und reichen Sie das Gesuch ein
  4. Folgen Sie dem Schlichtungstermin und bringen Sie alle Belege mit

Wichtige Punkte

  • Dokumentation ist oft entscheidender als Urteilssprüche.
  • Halten Sie Fristen ein, um Rechte nicht zu verlieren.

Hilfe und Support / Ressourcen


  1. [1] Swiss Code of Obligations (Obligationenrecht) — Fedlex
  2. [2] Schlichtungsbehörde Mietangelegenheiten Kanton Zürich
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Schweiz

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.