Kuendigung durch Vermieter in der Schweiz: Mieterrechte

Unterhalt & kleine Reparaturen (wer zahlt was) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 11. September 2025

Wenn Ihr Vermieter in der Schweiz den Mietvertrag kündigt, ist das oft überraschend und belastend. Als Mieter haben Sie Rechte: nicht jede Kündigung ist zulässig. Dieser Ratgeber erklärt in klarer Sprache, welche Gründe eine Kündigung rechtfertigen, welche formalen Fehler häufig vorkommen, welche Fristen gelten und wie Sie auf Probleme wie Mietzinsrückstände oder Reparaturmängel reagieren können. Wir beschreiben praktische Schritte — von Dokumentation über Schlichtung bis zu gerichtlichen Verfahren — damit Sie Ihre Mieterrechte verstehen und schützen können. Ziel ist, Ihnen sichere Handlungsschritte zu geben, damit Sie innerhalb der schweizerischen Regeln angemessen und fristgerecht reagieren können.

Was ist eine rechtmässige Kündigung?

Eine Kündigung durch den Vermieter ist nur dann rechtmässig, wenn sie auf einem erlaubten Grund beruht und die Form- und Fristvorschriften eingehalten werden. Die relevanten gesetzlichen Bestimmungen finden sich im Obligationenrecht (OR).[1] Oftmals sind schriftliche Begründungen, Kündigungsfristen und vorgängige Mahnungen wichtig.

In den meisten Fällen ist eine schriftliche Kündigung erforderlich.

Häufige Gründe und typische Fehler

  • Miete (rent) nicht bezahlt: Vermieter kann nach Mahnung und Frist eventuell kündigen.
  • Persönlicher Eigenbedarf oder schwerwiegende Vertragsverletzung, etwa unerlaubte Untervermietung.
  • Schwerwiegende Verstösse gegen die Hausordnung oder wiederholte Störung, verbunden mit mangelnder Abhilfe (repair).
  • Formfehler: fehlende Unterschrift, falsche Fristangabe oder nicht zugestellte Kündigung.
Reagieren Sie sofort auf Zahlungsaufforderungen; Fristen laufen sonst weiter.

Fristen und Formvorschriften

Fristen richten sich nach Art des Mietverhältnisses und den vertraglichen Bestimmungen. Bei Wohnungsmieten gelten oft längere Kündigungsfristen als bei Geschäftsräumen. Bevor Sie klagen, ist in vielen Kantonen eine Schlichtung bei der Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten vorgeschrieben.[2] Beachten Sie unbedingt die im Kündigungsschreiben genannten Termine und handeln Sie innerhalb der vorgesehenen Fristen.

Notieren Sie Datum und Inhalt jeder erhaltenen Kündigung schriftlich.

Was tun, wenn Sie eine Kündigung erhalten?

Prüfen Sie zuerst die Kündigungsgründe, das Zustellungsdatum und die Fristen. Dokumentieren Sie alle Schriftstücke, Fotos und Zahlungsbelege. Suchen Sie das Gespräch mit dem Vermieter, klären Sie Missverständnisse und fordern Sie eine schriftliche Stellungnahme an, falls etwas unklar ist.

Häufige Fragen

Welche Fristen gelten bei einer Kündigung?
Die Fristen sind im Mietvertrag und im OR geregelt; sie unterscheiden sich je nach Mietobjekt und Region.
Kann ich gegen eine Kündigung vorgehen?
Ja. Meist ist zuerst eine Schlichtung möglich; danach können Sie Ihre Rechte bei Gericht geltend machen.
Muss ich die Wohnung sofort räumen?
Nein. Räumung erfolgt nur nach Ablauf der Frist oder nach einem gerichtlichen Räumungsentscheid.

Anleitung

  1. Sammeln Sie Beweise: Kündigungsschreiben, Zahlungsbelege, Fotos und Schriftverkehr.
  2. Prüfen Sie Fristen (within) und reagieren Sie innerhalb der gesetzten Termine.
  3. Reichen Sie bei Bedarf eine Schlichtung ein oder sprechen Sie mit der Schlichtungsbehörde.
  4. Holen Sie sich Unterstützung bei regionalen Mieterverbänden oder einer Rechtsberatung.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Schweizerisches Obligationenrecht (OR) — fedlex.admin.ch
  2. [2] Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten Zürich — zh.ch
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Schweiz

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.