Kündigung per E-Mail: Fristen für Mieter Schweiz
Viele Mieter in der Schweiz fragen sich, ob eine Kündigung per E-Mail rechtsgültig ist und welche Fristen gelten. Dieser Text erklärt verständlich, wie der Empfangszeitpunkt bestimmt wird, welche Regeln des Mietrechts und des Obligationenrechts relevant sind und wie Sie E-Mail-Nachrichten als Beweismittel sichern. Sie erhalten praktische Hinweise zum Formulieren der Kündigung, zum Anhängen von Dokumenten, zur Rückbestätigung durch den Vermieter und zu alternativen Zustellformen. Außerdem beschreibe ich, wann eine Schlichtung sinnvoll ist und welche Schritte vor einer Klage nötig sind. Die Informationen sollen helfen, Fristen einzuhalten, Missverständnisse zu vermeiden und Ihre Rechte als Mieter in der Schweiz zu schützen. Lesen Sie die konkreten Handlungsschritte weiter unten.
Was gilt bei Kündigung per E-Mail?
Ob eine Kündigung per E-Mail genügt, hängt zuerst vom Mietvertrag und von den kantonalen Gepflogenheiten ab. Schriftformpflichten im Vertrag oder ausdrückliche Vorgaben des Vermieters können eine eigenhändige Unterschrift verlangen; ohne solche Vorgaben kann eine E-Mail unter Umständen als Empfangsmitteilung gelten. Die gesetzlichen Grundlagen zum Mietvertrag und zur Form finden sich im Obligationenrecht.[1]
Wichtige Fristen und Empfangszeitpunkt
- Prüfen Sie die vertragliche Kündigungsfrist und das Ende des Mietverhältnisses im Vertrag.
- Der Zeitpunkt, zu dem die E-Mail beim Vermieter eintrifft und gelesen werden kann, ist entscheidend für die Fristberechnung.
- Wenn der Kündigungstermin auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt, kann der nächste Arbeitstag maßgeblich sein.
Beweissicherung: E-Mails dokumentieren
- Speichern Sie die gesendete E-Mail als PDF inklusive kompletter Header-Informationen.
- Fordern Sie eine Empfangsbestätigung per E-Mail an oder schicken Sie das Kündigungsschreiben zusätzlich als eingeschriebener Brief.
- Bewahren Sie Antworten des Vermieters, Lesebestätigungen und Zeitstempel geordnet auf.
Was tun bei Streit?
Wenn der Vermieter die Kündigung per E-Mail bestreitet oder den Empfang nicht bestätigt, ist die Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten die nächste Anlaufstelle. Viele Kantone verlangen vor einer Klage eine obligatorische Schlichtung.[2]
Anleitung
- Prüfen Sie die Kündigungsfrist im Mietvertrag und notieren Sie das Fristende.
- Formulieren Sie die Kündigung klar mit Mietvertragsdaten, Kündigungsdatum und einer unterschriebenen PDF-Anlage, wenn möglich.
- Senden Sie die Nachricht per E-Mail an die offizielle Vermieteradresse und fordern Sie eine Empfangsbestätigung an.
- Speichern Sie die E-Mail, alle Antworten und technischen Header als Beweismittel.
- Notieren Sie Datum und Uhrzeit des Versands und eventueller Bestätigungen.
- Bei Meinungsverschiedenheiten oder fehlender Bestätigung kontaktieren Sie die Schlichtungsstelle und reichen Sie die Unterlagen ein.
Häufige Fragen
- Ist eine Kündigung per E-Mail rechtsgültig?
- Ja, sie kann rechtsgültig sein, sofern der Mietvertrag keine zwingende Schriftform oder eigenhändige Unterschrift verlangt und der Empfang nachgewiesen werden kann.[1]
- Wann gilt die Kündigung als zugestellt?
- Als zugestellt gilt die Kündigung in der Regel, wenn die E-Mail technisch beim Empfänger eingegangen und für diesen abrufbar war; genaue Kriterien können kantonal unterschiedlich ausgelegt werden.
- Was tun, wenn der Vermieter die E-Mail ablehnt?
- Dokumentieren Sie Ihre Versuche, senden Sie zusätzlich einen eingeschriebenen Brief und wenden Sie sich bei Streit an die Schlichtungsbehörde Ihres Kantons.[2]
Wichtigste Erkenntnisse
- Die Einhaltung von Fristen entscheidet oft über die Rechtswirkung einer Kündigung.
- Konsequente Beweissicherung (E-Mail, Header, Bestätigungen) ist entscheidend.
- Ist die Form unklar, senden Sie zusätzlich einen eingeschriebenen Brief.
