Kurzzeitmiete rechtssicher als Mieter in der Schweiz
Als Mieter in der Schweiz möchten Sie vielleicht kurzfristig oder als Ferienwohnung vermieten. Dieser Leitfaden erklärt in klarer Sprache, welche Rechte und Pflichten Sie als Mieter haben, welche Punkte im Mietvertrag zu prüfen sind, wann Sie die Zustimmung des Vermieters oder behördliche Bewilligungen brauchen und wie Sie sich gegen Haftungsrisiken absichern. Wir beschreiben praktische Dokumentationstipps, Fristen und das Vorgehen bei Streitigkeiten – inklusive wann eine Schlichtungsbehörde zuständig ist und welche rechtlichen Grundlagen gelten.[1][2]
Was Mieter zuerst prüfen sollten
Bevor Sie Inserate schalten, prüfen Sie diese Punkte systematisch:
- Mietvertrag und mögliche Untervermietungsklauseln prüfen
- Formulare oder Gesuche für Bewilligungen der Gemeinde kontrollieren
- Finanzielle Aspekte klären: Nebenkosten, Steuern und Haftpflichtversicherung
- Hausordnung, Sicherheits- und Lärmeregeln beachten
Rechte und Pflichten
Als Mieter dürfen Sie nicht automatisch fremdvermieten; viele Mietverträge verlangen die schriftliche Zustimmung des Vermieters. Ablehnung ist nur unter engen Voraussetzungen unzulässig, wenn der Vermieter sachlich keinen Grund hat. Bei Konflikten ist die Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten die erste Anlaufstelle.[2]
Praktische Absicherung
Dokumentieren Sie alles: Vereinbarungen mit dem Vermieter, Inserate, Zahlungsbelege und Übergabeprotokolle. Das hilft bei Haftungsfragen und bei Auseinandersetzungen vor einer Schlichtungsstelle oder vor Gericht.
- Fotos und Übergabeprotokoll bei An- und Abreise anfertigen
- Ordnungsgemässe Abrechnung und Belege für Zahlungen aufbewahren
- Kontaktdaten von Nachbarn und Vermittlern festhalten
Was tun bei Ablehnung durch den Vermieter
Wenn der Vermieter die Untervermietung verbietet, verlangen Sie seine schriftliche Begründung. Liegt kein sachlicher Grund vor, können Sie die Schlichtungsbehörde anrufen und eine Lösung anstreben. Bevor Sie vor Gericht ziehen, ist meist eine Schlichtung vorgeschrieben.[2]
Steuern und Versicherungen
Erkundigen Sie sich bei der Steuerbehörde, ob Einkünfte aus Kurzzeitvermietung steuerpflichtig sind. Prüfen Sie auch, ob Ihre Hausrat- oder Privathaftpflichtversicherung Schäden durch Gäste abdeckt; gegebenenfalls ist eine Zusatzdeckung nötig.
Wie Sie eine Anfrage an den Vermieter formulieren
Formulieren Sie Ihr Gesuch sachlich, mit folgenden Angaben:
- Dauer und Häufigkeit der Kurzzeitvermietung
- Wer die Gäste sind und wie Sie Zugang regeln
- Massnahmen zur Wahrung der Ordnung und Haftung
FAQ
- Darf ich als Mieter kurzfristig vermieten?
- Nicht ohne weiteres; prüfen Sie den Mietvertrag und holen Sie die schriftliche Zustimmung des Vermieters ein. Bei Streit hilft die Schlichtungsbehörde.[2]
- Wann braucht es eine Bewilligung von Behörden?
- Das hängt von Kanton und Gemeinde ab; besonders touristische oder häufige Vermietungen können melde- oder bewilligungspflichtig sein.[1]
- Welche Versicherungen sind wichtig?
- Privathaftpflicht und Zusatzdeckung für Feriengäste sind oft sinnvoll, prüfen Sie die Police genau.
Anleitung
- Vertrag prüfen und schriftliche Zustimmung des Vermieters einholen
- Erforderliche Bewilligungen bei Gemeinde/Kanton abklären
- Dokumentation vorbereiten: Inserate, Übergabeprotokolle, Zahlungsbelege
- Gespräch mit Nachbarn suchen und Regeln kommunizieren