Kurzzeitmiete: Wer zahlt? Tipps für Mieter Schweiz
Kurzzeitmiete und Kosten
Ob Sie als Mieter Kosten für Reinigung, Nebenkosten oder Schäden tragen müssen, hängt oft vom Mietvertrag und den gesetzlichen Regeln ab[1]. In vielen Fällen bleibt der Vermieter für Schäden verantwortlich, die nicht durch normalen Gebrauch entstanden sind; gleichzeitig können vereinbarte Service- oder Reinigungskosten zulässig sein. Dokumentieren Sie bei Übergabe Zustände mit Fotos und Protokoll, damit spätere Forderungen leichter zu prüfen sind.
Typische Kosten
- Reinigungsgebühren (fee) und Endreinigung, wenn vertraglich vereinbart.
- Schäden und notwendige Reparaturen (repair), die über normale Abnutzung hinausgehen.
- Nebenkosten wie Heizung oder Wasser (payment), sofern sie getrennt abgerechnet sind.
- Kaution oder Rückbehalt von Depotbeträgen (deposit) bei nachgewiesenen Schäden.
Rechte und Pflichten
Als Mieter haben Sie das Recht auf eine sachgemässe Übergabe und angemessene Fristen zur Nachbesserung durch den Vermieter. Bei Unsicherheiten können Sie die kantonale Schlichtungsstelle für Mietangelegenheiten einschalten[2]. Führen Sie immer eine klare Dokumentation: Übergabeprotokoll, Fotos und Schriftwechsel sind wichtige Beweise bei Streitfragen.
Häufige Fragen
- Muss ich als Mieter für die Endreinigung zahlen?
- Wenn im Mietvertrag oder in einer gesonderten Vereinbarung eine Endreinigung vorgesehen ist, kann sie zulässig sein; prüfen Sie die Vereinbarung und verlangen Sie eine Rechnung.
- Wer zahlt für Schäden, die nach Aufenthalt entdeckt werden?
- Der Vermieter muss Schäden nachweisen; als Mieter sollten Sie Belege vorlegen, um zu zeigen, dass kein von Ihnen verursachter Schaden vorlag.
- Wie lange habe ich Zeit, um Widerspruch gegen eine Forderung einzulegen?
- Prüfen Sie Fristen im Vertrag und reagieren Sie schnell; bei Streitfragen hilft die Schlichtungsstelle weiter.
Anleitung: Wie Sie vorgehen
- Fristen prüfen (deadline) und festhalten, bis wann der Vermieter Ansprüche geltend machen kann.
- Belege und Fotos sammeln (document) sofort bei Übergabe und nach Feststellung von Mängeln.
- Vermieter kontaktieren (contact) schriftlich und eine Lösung vorschlagen; Fristen klar nennen.
- Bei keiner Einigung Schlichtungsstelle kontaktieren und nötige Formulare einreichen (file).
Wesentliche Punkte
- Dokumentieren Sie Schäden und Zustände immer sofort.
- Prüfen Sie Fristen und reagieren Sie innerhalb der vorgegebenen Zeiten.
- Bewahren Sie Rechnungen und Fotos als Beweise auf.
Hilfe und Unterstützung
- [1] Schweizerisches Obligationenrecht (OR) - Fedlex
- [2] Schlichtungsstelle für Mietangelegenheiten - Kanton Zürich
- [3] Kantonale Informationen zu Recht und Schlichtung - Kanton Bern
