Mängelrüge korrekt erheben für Mieter in der Schweiz

Unterhalt & kleine Reparaturen (wer zahlt was) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 11. September 2025

Als Mieter in der Schweiz ist es wichtig, Mängel rechtzeitig und korrekt zu melden, damit Ihre Wohnqualität geschützt und Konflikte vermieden werden. Eine richtige Mängelrüge erklärt den Mangel, fordert Abhilfe und sichert Ihre Rechte gegenüber dem Vermieter. Viele Unsicherheiten entstehen bei Fristen, Beweissicherung und der Frage, wer Kosten trägt. Dieser Artikel erklärt Schritt für Schritt, wie Sie eine Mängelrüge formulieren, Fristen beachten, Fotos und Dokumente sammeln und welche Behörden zu kontaktieren sind, falls der Vermieter nicht reagiert. Wir erklären auch, wie Sie mögliche Mietzinsminderungen prüfen und die Schlichtungsbehörde einschalten.

Mängelrüge: rechtliche Grundlage

Das Recht, eine Mängelrüge zu erheben, leitet sich aus dem Obligationenrecht (OR) ab; Mieter haben Anspruch auf mangelfreie Nutzung der Wohnung und der Vermieter auf Beseitigung von Mängeln innerhalb einer angemessenen Frist [1].

In den meisten Fällen schützt eine schriftliche Mängelrüge Ihre Rechte gegenüber dem Vermieter.

Was gehört in eine Mängelrüge?

  • Klare Beschreibung des Mangels mit Datum und Ort.
  • Konkrete Frist zur Behebung nennen (z. B. 14 Tage).
  • Forderung zur Reparatur oder Abhilfe.
  • Hinweis auf mögliche Mietzinsminderung oder Kostentragung, falls relevant.
  • Belege beifügen: Fotos, Rechnungen, frühere Meldungen.
  • Kontaktdaten und Unterschrift des Mieters.
Bewahren Sie eine Kopie der Mängelrüge und der Belege stets auf.

Praktische Schritte vor dem Absenden

Dokumentieren Sie den Zustand mit Fotos und Datumsangaben, notieren Sie Zeugen, und prüfen Sie Ihren Mietvertrag auf spezielle Meldepflichten. Schicken Sie die Mängelrüge nach Möglichkeit per eingeschriebenem Brief oder E-Mail mit Lesebestätigung.

Wenn der Vermieter nicht reagiert

Reagiert der Vermieter nicht innerhalb der gesetzten Frist, können Sie weitere Schritte erwägen: Mietzinsminderung prüfen, Reparatur selber veranlassen und Kosten geltend machen oder die Schlichtungsbehörde anrufen. Vor einer gerichtlichen Klärung ist in der Regel eine Schlichtung erforderlich, etwa nach den Regelungen der Zivilprozessordnung (ZPO) [2].

Handeln Sie nicht übereilt: Prüfen Sie Fristen und suchen Sie zuerst das Gespräch mit dem Vermieter.

FAQ

Wie formuliere ich eine Mängelrüge?
Beschreiben Sie klar den Mangel, fügen Sie Datum und Belege bei, setzen Sie eine angemessene Frist und fordern Sie konkret die Behebung.
Welche Fristen gelten?
Es gibt keine einheitliche gesetzliche Frist; üblich sind 10–30 Tage je nach Dringlichkeit. Nennen Sie in der Rüge eine klare Frist.
Kann ich die Miete kürzen?
Bei erheblichen Mängeln können Sie eine Mietzinsminderung prüfen, oft ist aber zuerst eine formelle Mängelrüge und gegebenenfalls Schlichtung nötig.

Anleitung

  1. Beschreiben Sie den Mangel genau und notieren Sie Datum und Ort.
  2. Setzen Sie eine angemessene Frist zur Behebung.
  3. Sammeln Sie Beweise: Fotos, Nachrichten, Zeugenangaben.
  4. Schicken Sie die Rüge schriftlich und dokumentiert an den Vermieter.
  5. Prüfen Sie ggf. die Höhe einer Mietzinsminderung oder Kostenerstattung.
  6. Bei ausbleibender Reaktion Schalten Sie die Schlichtungsbehörde ein oder holen Sie rechtlichen Rat.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Schweizerisches Obligationenrecht (OR) — fedlex.admin.ch
  2. [2] Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) — fedlex.admin.ch
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Schweiz

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.