Mängelrüge richtig erheben – Mietrecht Schweiz

Unterhalt & kleine Reparaturen (wer zahlt was) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 11. September 2025

Als Mieter in der Schweiz ist es wichtig zu wissen, wie Sie Mängelrüge korrekt erheben, damit Wohnqualität und Rechte geschützt bleiben. Dieser Text erklärt in klarer Sprache, wann ein Mangel vorliegt, wie Sie ihn schriftlich melden, welche Fristen zu beachten sind und welche Beweise sinnvoll sind. Sie erfahren, welche kleineren Reparaturen der Mieter selbst übernehmen muss, wann die Vermieterin oder der Vermieter zahlen muss und wie eine Schlichtungsbehörde eingeschaltet wird. Die Hinweise sind praxisnah und helfen, Konflikte zu vermeiden oder vorbereitet in eine Lösung zu gehen. Bewahren Sie Kopien aller Mitteilungen und Belege auf, um im Streitfall Ihre Position zu stärken.

Wann liegt ein Mangel vor?

Ein Mangel betrifft die vereinbarte oder übliche Gebrauchstauglichkeit der Wohnung, etwa fehlende Heizung, Schimmel oder defekte Sanitärinstallationen. Rechtlich ist die Grundlage in den Bestimmungen des Obligationenrechts zur Miete genannt.[1]

In den meisten Fällen müssen Mängel dem Vermieter schriftlich gemeldet werden.

Wichtige Schritte für eine korrekte Mängelrüge

  1. Mangel feststellen und fotografieren (photo, document) — Ort und Datum notieren.
  2. Vermieter schriftlich informieren und eine Frist setzen (deadline, days) für die Behebung.
  3. Prüfen, ob es sich um eine Kleinreparatur handelt oder der Vermieter zahlen muss (repairs, maintenance).
  4. Belege sammeln: Fotos, Rechnungen, Quittungen (receipt, document).
  5. Wenn keine Reaktion erfolgt, Kontakt zur kantonalen Schlichtungsbehörde aufnehmen (call, contact).[2]
  6. Gerichtliche Schritte sind erst nach erfolgter Schlichtung zulässig; bereiten Sie Unterlagen für das Verfahren vor (court, hearing).
Detaillierte Dokumentation erhöht die Chancen auf eine schnelle Lösung.

Form und Inhalt der Mängelrüge

Schreiben Sie die Mängelrüge gut lesbar und vollständig: Beschreiben Sie den Mangel genau, fügen Sie Datum und Fotos bei und nennen Sie eine angemessene Frist zur Behebung. Senden Sie das Schreiben nach Möglichkeit per Einschreiben oder übergeben Sie es gegen Empfangsbestätigung.

Was tun bei kleineren Reparaturen?

Kleinere Reparaturen können laut Mietvertrag dem Mieter auferlegt sein. Prüfen Sie den Vertrag, notieren Sie entstandene Kosten und informieren Sie den Vermieter, wenn die Reparatur den Rahmen der üblichen Kleinreparaturen übersteigt.

Bewahren Sie Rechnungen und Belege mindestens zwei Jahre auf.

FAQ

Wie lange habe ich Zeit, einen Mangel zu melden?
Sie sollten den Mangel sofort nach Entdeckung melden und eine angemessene Frist setzen; die genaue Dauer hängt vom Mangel ab.
Kann ich die Miete kürzen, wenn der Vermieter nicht reagiert?
Mietzinsreduktionen sind möglich, aber an strenge Voraussetzungen geknüpft; holen Sie Rat bei der Schlichtungsbehörde ein, bevor Sie die Miete kürzen.
Was kostet ein Schlichtungsverfahren?
Die Kosten variieren je nach Kanton; viele Schlichtungen sind kostengünstig, vergleichen Sie die kantonalen Informationen.

Anleitung

  1. Dokumentieren Sie den Mangel mit Datum und Fotos.
  2. Schreiben Sie eine formelle Mängelrüge und setzen Sie eine Frist zur Behebung.
  3. Schicken Sie das Schreiben per Einschreiben oder holen Sie eine Empfangsbestätigung.
  4. Nehmen Sie bei ausbleibender Reaktion Kontakt zur Schlichtungsbehörde auf.
  5. Wenn nötig, bereiten Sie Unterlagen für die Schlichtung und gegebenenfalls das Gericht vor.

Wichtige Hinweise

  • Bewahren Sie Kopien aller Schreiben und Fotos sicher auf.
  • Reagieren Sie fristgerecht auf Antworten, um Ihre Rechte nicht zu verlieren.

Hilfe und Support


  1. [1] Schweizerisches Obligationenrecht (OR) — Fedlex
  2. [2] Schlichtungsbehörde Kanton Zürich
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Schweiz

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.