Mängelrüge richtig erheben: Tipps für Mieter Schweiz

Unterhalt & kleine Reparaturen (wer zahlt was) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 11. September 2025

Als Mieter in der Schweiz haben Sie Rechte, wenn Ihre Wohnung Mängel aufweist. Diese Anleitung erklärt in klarer Sprache, wie Sie eine Mängelrüge korrekt erheben, welche Fristen gelten und welche Beweise wichtig sind. Sie erfahren, wie Sie den Vermieter formgerecht informieren, welche Reparaturen der Vermieter übernehmen muss und wie Sie reagieren können, wenn keine Lösung erfolgt. Ich beschreibe praktische Schritte zur Dokumentation von Schäden, zum Schutz Ihrer Mietrechte und zur Vorbereitung einer möglichen Schlichtung vor der kantonalen Schlichtungsbehörde. Ziel ist, Ihnen Sicherheit zu geben, damit Sie Reparaturen durchsetzen oder angemessene Lösungen mit dem Vermieter vereinbaren können. In Notfällen gelten besondere Schritte für Gesundheit und Sicherheit.

Wann ist eine Mängelrüge nötig?

Eine Mängelrüge ist angezeigt, wenn die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung beeinträchtigt ist, zum Beispiel bei Heizungsausfall, Wasserrohrbruch, Schimmel oder Stromproblemen. In vielen Fällen muss der Mieter den Vermieter umgehend informieren und ihm eine angemessene Frist zur Behebung setzen [1].

In den meisten Fällen hilft eine klare schriftliche Mängelrüge, Konflikte zu vermeiden.

Wie formulieren Sie die Mängelrüge?

Das Schreiben sollte sachlich, datiert und unterschrieben sein. Geben Sie Ort, Datum, genaue Beschreibung des Mangels und eine Frist zur Behebung an. Fügen Sie Beweisfotos oder Protokolle bei und beschreiben Sie Folgen für die Nutzung der Wohnung.

  • Frist (deadline): Setzen Sie eine klare Frist, z.B. 14–30 Tage, je nach Dringlichkeit.
  • Repair: Beschreiben Sie den erforderlichen Reparaturbedarf möglichst konkret.
  • Evidence: Fügen Sie Fotos, Videos und Rechnungen als Belege bei.
  • Notice: Fordern Sie schriftliche Bestätigung oder Rückmeldung des Vermieters an.
Bewahren Sie Kopien aller Schreiben und Nachweise geordnet auf.

Wenn der Vermieter nicht reagiert

Reagiert der Vermieter nicht oder kommt keine Lösung zustande, können Sie weitere Schritte prüfen: Mietzinsreduktion, Ersatzvornahme oder Schlichtung vor der kantonalen Schlichtungsbehörde [2]. Dokumentieren Sie weiterhin alle Kontakte und Fristen.

Reagieren Sie innerhalb gesetzter Fristen, sonst können Ansprüche verfallen.

Praktische Musterform und Hinweise

Ein einfaches Muster sollte folgende Punkte enthalten: Betreff, Datum, genaue Mangelbeschreibung, Frist zur Behebung und Hinweis auf mögliche weitere Schritte (z.B. Schlichtung, Mietzinsreduktion).

  • Schreiben: Formulieren Sie klar und sachlich, vermeiden Sie Vorwürfe.
  • Belege: Hängen Sie Fotos und Datum/ Uhrzeit der Beobachtungen an.
  • Kontakt: Notieren Sie Telefonate mit Datum und Name der Ansprechpartner.
Eine lückenlose Dokumentation verbessert Ihre Position bei einer Schlichtung oder vor Gericht.

FAQ

Was muss in einer Mängelrüge stehen?
Datum, genaue Beschreibung des Mangels, gewünschte Frist zur Behebung und Belege wie Fotos oder Rechnungen.
Wie lange ist eine angemessene Frist?
Das hängt von der Dringlichkeit ab; bei akuten Gefahren ist eine sehr kurze Frist nötig, in weniger dringenden Fällen 14–30 Tage.
Was tun, wenn der Vermieter nicht reagiert?
Dokumentieren Sie weiterhin, kontaktieren Sie die kantonale Schlichtungsbehörde und prüfen Sie Mietzinsreduktion oder Ersatzvornahme.

Anleitung

  1. Schritt 1: Beschreiben Sie den Mangel schriftlich mit Datum und Fotos.
  2. Schritt 2: Senden Sie die Mängelrüge per Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung.
  3. Schritt 3: Sammeln Sie alle Antworten und Belege in einem Ordner.
  4. Schritt 4: Kontaktieren Sie die Schlichtungsbehörde, wenn der Vermieter nicht reagiert [2].
  5. Schritt 5: Bei Gefahrensituationen: Informieren Sie sofort Notdienste und handeln Sie zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit.

Hilfe & Ressourcen


  1. [1] Schweizerisches Obligationenrecht (OR) — fedlex.admin.ch
  2. [2] Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) — fedlex.admin.ch
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Schweiz

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.