Mieter: Schlichtungsbehörde einschalten in der Schweiz

Unterhalt & kleine Reparaturen (wer zahlt was) 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 11. September 2025

Als Mieter in der Schweiz kann es notwendig werden, einen Streit über Miete, Kündigung oder Reparaturen bei der örtlichen Schlichtungsbehörde einzureichen. Dieser Leitfaden erklärt Schritt für Schritt, wann eine Anmeldung sinnvoll ist, welche Informationen und Belege Sie sammeln sollten, wie Fristen und Formulare aussehen und welche Rolle Unterhalt und kleine Reparaturen spielen. Ich beschreibe verständlich, welche Kostenverteilung möglich ist, wie eine Schlichtungsverhandlung abläuft und was nach einem Vergleich oder unablehnenden Entscheid folgt. Ziel ist, Ihnen praktische Handlungsschritte und klare Hinweise zu geben, damit Sie Ihre Rechte als Mieter wahrnehmen können, ohne unnötig Zeit oder Geld zu verlieren. Wenn möglich, kontaktieren Sie frühzeitig die kantonale Schlichtungsstelle oder nutzen offizielle Formulare, um Fehler zu vermeiden.

Wann eine Schlichtung sinnvoll ist

Eine Schlichtung ist oft der richtige Weg bei Streitigkeiten über Mietzinserhöhungen, Kündigungen, Mängel an der Wohnung oder Kostenaufteilungen für Unterhalt und kleine Reparaturen. Vor allem wenn direkte Gespräche mit der Vermietung keine Lösung bringen, bietet die Schlichtungsbehörde eine kostengünstige, formalisierte Möglichkeit zur Konfliktlösung[1]. Die Schlichtungsstelle prüft, ob eine aussergerichtliche Einigung möglich ist, und führt die Verhandlung durch.

In den meisten Kantonen ist eine Schlichtung Voraussetzung vor einer gerichtlichen Klage.

Welche Unterlagen sammeln

  • Mietvertrag und letzte Zahlungsbelege (Mietzins, Kaution).
  • Kommunikation mit der Vermieterin/dem Vermieter: E‑Mails, Briefe und Notizen.
  • Belege zu Unterhalt und kleinen Reparaturen: Rechnungen, Angebote oder Kostenvoranschläge.
  • Fotos oder Videos von Mängeln sowie ein Mängelprotokoll.
  • Notieren Sie Fristen und Termine, damit Einsprachefristen nicht versäumt werden.
Dokumentation erhöht die Chance, in der Schlichtung überzeugend argumentieren zu können.

Vorbereiten der Anmeldung

Prüfen Sie zuerst das offizielle Anmeldeformular Ihrer kantonalen Schlichtungsbehörde und füllen Sie es vollständig aus. Halten Sie eine klare Darstellung des Sachverhalts bereit: Wer, was, wann, welche Forderung und welche Lösung Sie wünschen. Achten Sie auf die Einhaltung von Fristen und die formalen Anforderungen der jeweiligen kantonalen Stelle.

  • Formular korrekt ausfüllen: Adressen, Forderungssumme und genaue Sachverhaltsdarstellung.
  • Fristen beachten: Reichen Sie die Anmeldung rechtzeitig ein, oft gibt es kantonale Fristen oder Verjährungsgrenzen.
  • Kosten prüfen: Viele Schlichtungen sind kostengünstig oder kostenlos, informieren Sie sich vorab.
  • Belege anhängen: Fügen Sie Kopien, keine Originale, bei.
  • Kontaktmöglichkeiten prüfen: Telefonnummern oder Online‑Eingaben der Schlichtungsstelle nutzen.
Bewahren Sie Kopien aller eingereichten Unterlagen auf.

Wie die Verhandlung abläuft

Nach Eingang Ihrer Anmeldung lädt die Schlichtungsbehörde die Parteien zu einer Sitzung ein. Die Behörde versucht zuerst eine einvernehmliche Lösung; falls dies nicht gelingt, macht sie einen Entscheid oder verweist auf weitere rechtliche Schritte. In der Verhandlung haben beide Seiten Gelegenheit, Sachverhalte darzulegen und Beweise zu präsentieren. Die Schlichtungsbehörde kann Empfehlungen geben, die für ein späteres Gericht von Bedeutung sind.

  • Wenig Formalismus: Schlichtungen sind oft weniger formal als Gerichtsverhandlungen.
  • Beweise präsentieren: Bringen Sie alle relevanten Dokumente und Belege mit.
  • Vergleich möglich: Viele Fälle enden mit einem Vergleich, der verbindlich ist.
  • Kein Vergleich? Dann kann der Weg vor Gericht offenstehen.
Antworten Sie auf Fristen und Ladungen pünktlich, um Ihre Rechte nicht zu gefährden.

FAQ

Was kostet eine Schlichtung?
Die Kosten sind kantonal unterschiedlich; viele Schlichtungen sind für Mieterinnen und Mieter kostenlos oder mit einer geringen Gebühr verbunden. Informieren Sie sich bei Ihrer kantonalen Schlichtungsstelle.
Muss ich zuerst eine Schlichtung versuchen, bevor ich klagen kann?
Ja. In der Regel ist die Schlichtung vor einer gerichtlichen Klage vorgeschrieben; das regelt das zuständige Verfahrensrecht und schützt vor überflüssigen Prozessen[2].
Welche Belege sind bei Kleinreparaturen wichtig?
Rechnungen, Kostenvoranschläge, Fotos vor und nach der Reparatur sowie schriftliche Absprachen mit der Vermieterin/dem Vermieter sind entscheidend.

Anleitung

  1. Sammeln Sie Mietvertrag, Fotos, Rechnungen und die gesamte Kommunikation mit der Vermietung.
  2. Füllen Sie das kantonale Schlichtungsformular aus und beschreiben Sie klar Ihre Forderung.
  3. Senden Sie die Anmeldung fristgerecht ein und beachten Sie die Vorgaben zur Form.
  4. Erscheinen Sie zum Termin, legen Sie Belege vor und bleiben Sie sachlich in der Verhandlung.
  5. Akzeptieren Sie einen fairen Vergleich oder prüfen Sie nach erfolglosem Ausgang die nächsten rechtlichen Schritte.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Swiss Code of Obligations (Art. 253–274g) - fedlex.admin.ch
  2. [2] Swiss Civil Procedure Code (ZPO) - fedlex.admin.ch
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Schweiz

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.