Mieter: Unterhalt & kleine Reparaturen in Schweiz
Als Mieter in der Schweiz stehen Sie oft vor Fragen zu Unterhalt und kleinen Reparaturen: Welche Arbeiten muss der Vermieter bezahlen, was fällt in Ihre Verantwortung, und wie regeln Sie Kostenabzüge oder Ersatzvornahmen? Dieser Artikel erklärt nachvollziehbar, welche Pflichten und Rechte Mieter haben, wie Sie Schäden richtig dokumentieren, Fristen einhalten und formelle Mitteilungen verfassen. Wir zeigen, wie Sie mit dem Vermieter kommunizieren, wann eine Mietzinsreduktion oder Schadenersatz möglich ist und welche Schritte bei Streit helfen — inklusive Hinweise zur Schlichtungsbehörde und offiziellen Gesetzesgrundlagen. Am Ende finden Sie Vorlagen für Mitteilungen an den Vermieter.
Wer zahlt was?
Grundsätzlich ist der Vermieter für den ordentlichen Unterhalt der Wohnung zuständig, besonders wenn Mängel die Gebrauchstauglichkeit beeinträchtigen. Kleinere, wiederkehrende Reparaturen können laut Mietvertrag oder kantonaler Übung dem Mieter übertragen werden. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich im Schweizer Obligationenrecht (OR).[1]
Typische Beispiele
- Kleine Dichtungen und lose Griffe ersetzen.
- Kleinere elektrische Glühlampen und Sicherungen wechseln.
- Entkalkung von Armaturen und einfache Verstopfungen.
- Schäden durch unsachgemässe Nutzung sind oft vom Mieter zu tragen.
Wie melden und dokumentieren?
Melden Sie jeden Schaden sofort schriftlich beim Vermieter und halten Sie Datum, Ort und eine kurze Beschreibung fest. Fügen Sie aussagekräftige Fotos bei und bewahren Sie Quittungen und Rechnungen auf. Setzen Sie eine angemessene Frist für die Behebung, wenn es der Schaden erlaubt, und machen Sie deutlich, ob es sich um eine Notfallmassnahme handelt. Bei wiederholten Problemen hilft lückenlose Dokumentation im Streitfall.
Rechte bei unbegründeter Verweigerung
Lehnt der Vermieter notwendige Reparaturen ohne Begründung ab, können Sie nach einer Fristsetzung Ersatzvornahmen durchführen lassen und die Kosten zurückfordern oder die Miete mindern. Bevor Sie drastische Schritte ergreifen, informieren Sie die Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten in Ihrem Kanton.[2]
FAQ
- Wer bezahlt die Reparatur bei Rohrbruch?
- Bei einem Rohrbruch, der die Gebrauchstauglichkeit beeinträchtigt, ist in der Regel der Vermieter zuständig; sofort melden und dokumentieren.
- Kann ich eine Rechnung vom Lohn abziehen?
- Nur wenn Sie dem Vermieter eine Frist gesetzt und er nicht reagiert hat, können Sie Kosten unter bestimmten Voraussetzungen abrechnen.
- Muss ich Kleinstreparaturen selbst bezahlen?
- Kleinstreparaturen können im Mietvertrag geregelt sein; prüfen Sie den Vertrag und vergleichen Sie mit kantonaler Übung.
Anleitung
- Schaden fotografieren, Datum notieren und Beschreibung erstellen.
- Schriftliche Mängelmeldung an den Vermieter senden und Frist setzen (z. B. 14 Tage).
- Frist abwarten und bei keiner Reaktion nochmals schriftlich erinnern.
- Bei Fortbestand des Problems Schlichtung einleiten oder rechtliche Schritte prüfen.
Hilfe und Support / Ressourcen
- [1] Fedlex: Schweizerisches Obligationenrecht (OR)
- [2] Kanton Zürich: Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten