Mieter: Unterlagen für Verhandlung vorbereiten - Schweiz

Unterhalt & kleine Reparaturen (wer zahlt was) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 11. September 2025

Mieter stehen bei Streit um Mietzins, Unterhalt oder Reparaturen oft vor der Frage, welche Unterlagen sie zur Schlichtung oder Gerichtsverhandlung brauchen. Dieser Leitfaden erklärt verständlich, welche Belege, Fristen und Protokolle in der Schweiz wichtig sind, wie Sie Reparaturrechnungen, Fotos und Korrespondenz sammeln und wie Sie eine klare Timeline erstellen. Die Hinweise helfen, Argumente sachlich darzustellen und vorbereitet in die Verhandlung zu gehen. Auch wenn nicht alle Fälle gleich sind, bietet diese Checkliste konkrete Schritte für Mieterinnen und Mieter, damit Unterhaltskosten und kleine Reparaturen korrekt dokumentiert und Forderungen nachvollziehbar bleiben.

Was gehört in die Akten?

  • Mietvertrag (form)
  • Übergabeprotokoll, Wohnungszustand, Fotos und Videos (evidence)
  • Rechnungen und Belege zu Reparaturen und Unterhalt, Zahlungsquittungen (rent)
  • Kostenvoranschläge und Schriftverkehr mit Handwerkern (repair)
  • Timeline mit Datum der Mängelmeldung und Folgeaktionen (deadline)
  • Kontaktangaben von Zeugen oder Vermieterkommunikation (contact)
Detaillierte, datierte Belege erhöhen Ihre Glaubwürdigkeit in der Schlichtung.

Belege zu Reparaturen und Unterhalt

Sammeln Sie jede Rechnung, jedes Angebot und jede Bestätigung. Notieren Sie, ob der Vermieter zur Durchführung aufgefordert wurde und wie er reagiert hat. Trennen Sie Kosten, die der Vermieter übernehmen muss, von solchen, die unter Kleinreparaturen fallen könnten.

  • Originalrechnungen und Zahlungsnachweise (rent)
  • Fotos vor/nach Reparatur und Handskizzen, falls nötig (repair)
  • Schriftwechsel mit Vermieter und Handwerker (form)

Fristen, Schlichtung und Formulare

Beachten Sie gesetzliche Fristen und die Notwendigkeit der Schlichtung vor Gericht. Für Anspruchsgrundlagen und Fristen ist das Obligationenrecht relevant[1]. In vielen Kantonen müssen Sie zuerst eine Schlichtungsbehörde anrufen; dazu gibt es kantonale Verfahren und Vorlagen[2]. Reichen Sie vollständige Belege ein und nennen Sie klar das Begehren (Rückzahlung, Kostenübernahme, Mietzinsreduktion).

  • Anfrage oder Klageformular der Schlichtungsbehörde ausfüllen (form)
  • Fristen beachten: Antwort- und Beschwerdefristen nicht versäumen (deadline)
  • Bei Unsicherheit fachkundige Beratung oder Mieterschutzorganisation kontaktieren (contact)
Reichen Sie alle relevanten Beweise rechtzeitig ein, sonst kann Ihr Anspruch abgewiesen werden.

Anleitung

  1. Sammeln Sie Mietvertrag, Übergabeprotokoll, Fotos, Rechnungen und Schriftverkehr.
  2. Erstellen Sie eine chronologische Timeline mit Datumsangaben aller Ereignisse.
  3. Füllen Sie das Formular der kantonalen Schlichtungsbehörde aus und fügen Sie Kopien der Belege bei.
  4. Bereiten Sie eine kurze mündliche Zusammenfassung vor und nennen Sie konkrete Forderungen.
  5. Bewahren Sie während und nach der Verhandlung sämtliche Notizen und Entscheidungen auf.

Häufig gestellte Fragen

Welche Belege braucht die Schlichtungsbehörde?
Die Schlichtungsbehörde verlangt Mietvertrag, Fotos, Rechnungen, Zahlungsnachweise und relevanten Schriftverkehr.
Wer zahlt kleine Reparaturen?
Oft regelt der Mietvertrag die Kleinreparaturen; falls nicht, gilt die kantonale Rechtsprechung und die Verhältnismässigkeit der Kosten.
Muss ich zuerst die Schlichtung versuchen?
Ja, in der Regel ist eine Schlichtung nötig, bevor ein zivilgerichtliches Verfahren möglich ist.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Fedlex: Schweizer Obligationenrecht (OR)
  2. [2] Kanton Zürich: Schlichtungsbehörden für Mietangelegenheiten
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Schweiz

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.