Mieter: Unterlagen zu Isolation & Fenstern Schweiz
Welche Unterlagen sammeln?
Für Auseinandersetzungen oder Reparaturansprüche sollten Sie frühzeitig und systematisch Dokumente sammeln. Wichtige Unterlagen helfen, Forderungen zu begründen und Fristen einzuhalten.
- Fotos von Schäden, Feuchtigkeit oder Rissen; mehrere Perspektiven und Datumsstempel sind hilfreich.
- Datum-Logbuch: Wann trat der Mangel erstmals auf, wie oft und unter welchen Umständen?
- Schriftverkehr mit dem Vermieter: E-Mails, Einschreiben, Antworten und Fristsetzungen.
- Kostenvoranschläge, Rechnungen und Quittungen für Messungen oder Provisorien.
- Gutachten oder Messprotokolle (z. B. Feuchtigkeits- oder Wärmemessung).
Wer zahlt Reparaturen?
Grundsätzlich ist der Vermieter für erhebliche Mängel und Ersatz von Fenstern oder Dämmung zuständig; Mieter tragen oft nur Kleinstreparaturen laut Mietvertrag. Prüfen Sie Ihren Vertrag und notieren Sie Kosten und Gründe. Wenn der Vermieter nicht reagiert, können Sie eine schriftliche Mängelanzeige senden und Fristen setzen [1].
- Strukturelle Schäden und Ersatz: meist Vermieterpflicht.
- Kleinreparaturen: oft im Mietvertrag geregelt; prüfen Sie Höchstbeträge.
- Vorleistung des Mieters: nur wenn zwingend und mit Belegen, sonst Rückforderung möglich.
Fristen und Schlichtung
Mängel sollten umgehend gemeldet werden; setzen Sie eine angemessene Frist zur Behebung. Reagiert der Vermieter nicht, ist die Schlichtungsbehörde der nächste Schritt; in vielen Kantonen ist eine Schlichtung Pflicht vor Gericht [2]. Halten Sie alle Termine, Fristen und Beweisstücke bereit.
- Mängelanzeige: sofort schicken, Frist für Behebung klar nennen.
- Schlichtungsfrist: Termine im Verfahren einhalten und Unterlagen mitbringen.
FAQ
- Welche Belege brauche ich für einen Mangel?
- Fotos, Datumssangaben, Schriftverkehr mit dem Vermieter, Kostenvoranschläge und Messprotokolle sind zentral; speichern Sie Originale und Kopien.
- Kann ich selbst eine Reparatur veranlassen?
- Nur in dringenden Fällen und wenn der Vermieter nicht reagiert; bewahren Sie alle Belege und informieren Sie ihn umgehend schriftlich.
- Wann schalte ich die Schlichtungsbehörde ein?
- Wenn der Vermieter nach einer formellen Mängelanzeige nicht angemessen reagiert oder die Kostenfrage strittig bleibt, sollte die Schlichtung beantragt werden.
Anleitung
- Dokumentieren: Sofort Fotos machen, Datum notieren und ein Logbuch führen.
- Mängel schriftlich melden: Formale Anzeige mit Fristsetzung an den Vermieter senden.
- Angebote und Gutachten sammeln: Kostenvoranschläge oder Messprotokolle beilegen.
- Schlichtung beantragen: Falls keine Einigung, Termin bei der kantonalen Schlichtungsbehörde vereinbaren.