Mieter: Verhandlung vorbereiten in der Schweiz
Was gehört zu Unterhalt und kleinen Reparaturen?
Unterhalt umfasst alle Massnahmen, die die Wohnung in gutem Zustand halten. Kleine Reparaturen sind oft definiert im Mietvertrag oder durch kantonale Praxis; Beispiele sind einfache Dichtungswechsel oder das Ersetzen von Lampen.
- Heizkörperentlüften, Austausch von Glühbirnen oder Sicherungen
- Auswechseln kleiner Dichtungen an Wasserhähnen
- Kleinreparaturen an Fensterscharnieren oder Türschlössern
Wie bereiten Sie eine Verhandlung vor?
Dokumente sammeln
Sammeln Sie systematisch Belege: Fotos, Datumsangaben, Rechnungen und frühere Meldungen an den Vermieter. Gute Dokumentation erhöht Ihre Chancen in Verhandlungen und vor einer Schlichtungsstelle.
- Fotos und Videos des Schadens
- Rechnungen und Kostenvoranschläge
- Schriftliche Mängelanzeigen und Antworten des Vermieters
Fristen und Formulare
Achten Sie auf Fristen für Mängelmeldungen und mögliche Fristen für Kostenvorschüsse. Manche Kantone bieten Formulare oder Vorlagen für Mängelanzeigen an.
- Unverzüglich melden: Schäden sollten schnell dokumentiert und gemeldet werden
- Schriftliche Mängelanzeige an Vermieter senden
Verhandeln und Forderungen formulieren
Formulieren Sie klare Forderungen: Kostenübernahme, Teilrückerstattung oder Frist zur Behebung. Bleiben Sie sachlich und nennen Sie Belege sowie eine klare Frist zur Erledigung.
- Forderung nennen: z. B. Kostenteilung oder Übernahme durch Vermieter
- Konkret sein: Betrag, Frist und gewünschte Lösung
- Alternativen anbieten: Reparatur durch Fachperson mit Vorlage der Rechnung
Häufige Fragen
- Wer zahlt kleine Reparaturen?
- Ob Kleinreparaturen vom Mieter oder Vermieter getragen werden, steht oft im Mietvertrag; grosszügigere Instandhaltungen trägt typischerweise der Vermieter.
- Was tun, wenn der Vermieter nicht reagiert?
- Erinnern Sie schriftlich, setzen Sie eine angemessene Frist und wenden Sie sich bei Bedarf an die kantonale Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten.
- Gibt es gesetzliche Grundlagen, die ich kennen sollte?
- Ja, das Obligationenrecht regelt Pflichten von Vermieter und Mieter bei Unterhalt und Mängeln.
Anleitung
- Belege sammeln: Fotos, Datum, Rechnungen und Schriftverkehr ordnen
- Fristen setzen: In der Mängelanzeige eine klare Frist zur Behebung nennen
- Schriftlich informieren: Mängelanzeige per Einschreiben oder E-Mail senden
- Vermieter kontaktieren: Gespräch suchen und Lösungsvorschläge präsentieren
- Schlichtung einleiten: Falls keine Einigung, Schlichtungsbehörde aufsuchen[2]
- Rechnung prüfen: Nach Reparatur Rechnungen prüfen und Zahlung klären
Wichtige Erkenntnisse
- Dokumentation ist oft entscheidender als emotionale Argumente.
- Fristen beachten schützt Ihre Rechte.
- Viele Fälle lassen sich mit klarer Kommunikation aussergerichtlich lösen.
Hilfe und Unterstützung
- Schweizerisches Obligationenrecht (OR) — Fedlex
- Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten — Kanton Zürich
- Mieterverband Schweiz — Beratung für Mieter
