Mieter: Wer zahlt bei Räumungsaufschub in Schweiz

Unterhalt & kleine Reparaturen (wer zahlt was) 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 11. September 2025

Viele Mieter in der Schweiz fragen sich, wer die Kosten trägt, wenn ein Gericht oder die Schlichtungsbehörde einen Aufschub der Räumung gewährt. Dieser Ratgeber erklärt klar und verständlich, welche Zahlungen in der Regel weiterlaufen, welche zusätzlichen Kosten möglich sind und welche Rechte Mieter und Vermieter haben. Er richtet sich an Mieter ohne juristische Vorkenntnisse und beschreibt praktische Schritte, Fristen und Belege, die Sie sammeln sollten, um Ihren Fall zu unterstützen. Am Ende finden Sie eine FAQ, eine kurze Anleitung zum Vorgehen und offizielle Anlaufstellen, die bei der Klärung helfen können. [1]

Wann kommt ein Aufschub der Räumung in Frage?

Ein Aufschub der Räumung kann gewährt werden, wenn der Mieter glaubhaft macht, dass eine sofortige Räumung zu unzumutbarer Härte führt oder wenn formale Fehler beim Vollstreckungsverfahren vorliegen. Zuständig ist häufig die kantonale Schlichtungsbehörde bzw. das zuständige Gericht; in vielen Kantonen ist vor einem gerichtlichen Verfahren eine Schlichtung vorgeschrieben. [2]

Ein Aufschub ist eine zeitlich begrenzte Aussetzung der Vollstreckung, kein dauerhafter Verbleib.

Wer zahlt während des Aufschubs?

Grundsätzlich ändert ein Aufschub die vertraglichen Pflichten nicht automatisch. Mieter müssen in der Regel weiterhin die vereinbarte Miete zahlen. Kommt es bei fortgesetzter Nutzung der Wohnung zu zusätzlichen Kosten oder Schäden, können Fragen zu Haftung und Schadenersatz entstehen.

  • Weiterzahlung der Miete: Der Mieter bleibt normalerweise zur Mietzahlung verpflichtet.
  • Fristen und Formulare: Ein formeller Aufschub wird schriftlich festgehalten oder durch einen Entscheid dokumentiert.
  • Unterhalt und Reparaturen: Laufende Unterhaltskosten trägt meist der Mieter; grössere Reparaturen sind je nach Ursache Sache des Vermieters.
  • Verhandlungen: Oft lohnt sich eine Mediation oder Ratenvereinbarung mit dem Vermieter.
Gut dokumentierte Zahlungs- und Schriftverkehrsunterlagen stärken Ihre Position bei einer Schlichtung.

Praktische Folgen für Miete, Kaution und Nebenkosten

Ein Aufschub entbindet nicht automatisch von bestehenden Mietzahlungen, Nebenkosten oder Rückständen. Hat der Mieter Mietzinsrückstände, kann der Vermieter weiterhin eine Zahlung fordern oder eine Betreibung einleiten, obwohl die Räumung vorübergehend ausgesetzt ist. Bei Unklarheiten lohnt sich eine Beratung bei der kantonalen Schlichtungsbehörde.

  • Mietrückstände: Diese bleiben bestehen und müssen geklärt werden, oft per Ratenzahlung oder Vergleich.
  • Kaution: Die Kaution bleibt als Sicherung bestehen; Abzüge sind bei berechtigten Forderungen möglich.
  • Zugangsrechte: Vermieter dürfen nicht ohne rechtliche Grundlage die Wohnung betreten.

Wie bereiten Sie einen Antrag oder Widerspruch vor?

Sammeln Sie Belege, die eine unzumutbare Härte oder Verfahrensfehler nachweisen: Zahlungsbelege, ärztliche Atteste, Korrespondenz mit dem Vermieter und Fotos. Reichen Sie diese Unterlagen zusammen mit einem begründeten Gesuch bei der Schlichtungsbehörde oder dem Gericht ein. Nutzen Sie Fristen streng ein, sonst riskieren Sie, dass Ihr Gesuch nicht berücksichtigt wird.

Reichen Sie Kopien aller relevanten Dokumente ein und behalten Sie die Originale sicher.

Was passiert bei Ablehnung des Aufschubs?

Wird der Aufschub verweigert, kann die Räumung grundsätzlich vollstreckt werden. Prüfen Sie Abhilfeoptionen wie ein Wiedererwägungsgesuch oder Beratung durch eine Mieterorganisation. In manchen Fällen ist ein Vergleich möglich, der Zeit für einen geordneten Auszug gewährt.

Reagieren Sie schnell auf Entscheide und achten Sie auf allfällige Rechtsmittelfristen.

Häufige Fragen

Welche Fristen gelten, um einen Aufschub zu beantragen?
Fristen variieren je nach Kanton und Gericht; informieren Sie die Schlichtungsbehörde umgehend und beachten Sie schriftliche Zustellfristen.
Wer trägt die Kosten eines Verzugs oder zusätzlichen Schadens?
Das hängt von der Ursache ab: Wird der Schaden vom Mieter verschuldet, kann der Vermieter Ersatz verlangen; sonst trägt der Vermieter Pflichtreparaturen.
Kann die Kaution für rückständige Miete verwendet werden?
Ja, berechtigte Forderungen können gegen die Kaution verrechnet werden, meist erst nach Beendigung des Mietverhältnisses.

Anleitung

  1. Dokumente sammeln: Mietvertrag, Zahlungsbelege, Mahnungen und ärztliche Atteste zusammenstellen.
  2. Kontakt aufnehmen: Vereinbaren Sie einen Termin bei der kantonalen Schlichtungsbehörde.
  3. Gesuch einreichen: Reichen Sie Ihr begründetes Gesuch fristgerecht ein.
  4. An Schlichtung teilnehmen: Erscheinen Sie zum Termin mit allen Unterlagen.

Wesentliche Erkenntnisse

  • Ein Aufschub ändert nicht automatisch die Pflicht zur Mietzahlung.
  • Gute Dokumentation ist oft entscheidend für einen erfolgreichen Aufschub.
  • Nutzen Sie die kantonale Schlichtungsbehörde als ersten Schritt.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] fedlex.admin.ch
  2. [2] Schlichtungsbehörde Kanton Zürich
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Schweiz

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.