Mieterfehler bei Rueckforderungen in der Schweiz
Was sind typische Fehler?
- Fehlende Belege für Reparaturen oder Kosten, z.B. keine Rechnungen oder Fotos.
- Fristen versäumen, etwa für Einsprache, Rückforderung oder Rückgabe von Mängelrügen.
- Nur mündliche Absprachen ohne schriftliche Dokumentation oder Zeugen.
- Weiterzahlen der Miete ohne Vorbehalt bei ernsthaften Mängeln oder Streit über Kosten.
- Keine Schlichtungsbehörde eingeschaltet und Schritte zum Streitbeilegungsverfahren fehlen.
Wie dokumentieren Sie Schäden und Kosten?
Sammeln Sie von Anfang an alle Nachweise: Fotos, Datumsangaben, Rechnungen und Schriftverkehr. Notieren Sie Gespräche kurz schriftlich mit Datum und Namen. Wenn eine Reparatur nötig ist, bewahren Sie Kostenvoranschläge und Zahlbelege auf.
- Machen Sie zeitnahe Fotos mit Datum und speichern Sie Bilder an einem sicheren Ort.
- Bewahren Sie Rechnungen, Quittungen und Bankbelege für alle Zahlungen auf.
- Notieren Sie verbale Absprachen: Datum, Uhrzeit und Name der Person.
- Dokumentieren Sie jede Wohnungsbesichtigung oder Zugang des Vermieters mit Datum und Anlass.
Fristen, Schlichtung und rechtliche Schritte
Achten Sie auf gesetzliche Fristen und die Anforderungen zur Schlichtung vor Gerichtsanrufen; das Obligationenrecht und das Zivilprozessrecht regeln wichtige Verfahrensschritte[1][2]. In vielen Kantonen ist ein Anruf bei der Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten der erste formelle Schritt.
Häufige Fragen
- Wann sollte ich Belege für Reparaturen aufbewahren?
- Belege sollten sofort aufbewahrt werden, insbesondere Rechnungen, Fotos und Schriftverkehr mit dem Vermieter.
- Was mache ich, wenn der Vermieter nicht reagiert?
- Versenden Sie eine schriftliche Fristsetzung mit Beschreibung des Mangels, sammeln Sie Beweise und ziehen Sie bei Bedarf die kantonale Schlichtungsbehörde hinzu.
- Kann ich Zahlungen zurückfordern, wenn ich ungerechtfertigt belastet wurde?
- Ja, wenn Sie Beweise haben und Fristen einhalten; oft ist der Weg über die Schlichtungsbehörde der richtige erste Schritt.
Anleitung
- Sammeln Sie alle Belege: Fotos, Rechnungen, Mails und Protokolle.
- Setzen Sie Fristen: Benachrichtigen Sie den Vermieter schriftlich und nennen Sie eine angemessene Frist zur Behebung.
- Kontaktieren Sie zuerst den Vermieter, dokumentieren Sie das Gespräch und senden Sie eine Zusammenfassung per E‑Mail.
- Reichen Sie bei Bedarf eine Beschwerde bei der Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten ein.
- Wenn Schlichtung scheitert, prüfen Sie das weitere Vorgehen gemäss Zivilprozessrecht und suchen Sie rechtliche Beratung.
Wesentliche Erkenntnisse
- Frühzeitige Dokumentation schützt Ihre Ansprüche und reduziert Unsicherheit.
- Fristen einhalten ist zentral; versäumte Termine können Rechte kosten.
- Schlichtungsbehörden sind häufig der kostengünstige erste Schritt zur Lösung.
