Mieterrechte bei Krankheit und Schwangerschaft – Schweiz
Als Mieter in der Schweiz stehen Sie bei Krankheit oder Schwangerschaft oft vor vielen Fragen: Darf der Vermieter kündigen? Können Sie die Miete kürzen oder aussetzen? Welche Nachweise sind nötig und an wen wenden Sie sich bei Streit? Dieser Text erklärt in klarer Sprache, welche Rechte Mieter haben, welche Pflichten Vermieter tragen und wie das Schweizer Recht grundlegenden Schutz bietet[1]. Sie erhalten praktische Schritte zur Dokumentation, Hinweise zu Fristen und Informationen zur Schlichtungsbehörde, damit Sie Ihre Interessen sachlich vertreten können[2]. Ziel ist, Ihnen Sicherheit und Handlungsmöglichkeiten zu geben, ohne juristische Fachbegriffe vorauszusetzen.
Was gilt bei Krankheit und Schwangerschaft?
Grundsätzlich schützt das Mietrecht Mieter vor willkürlichen Maßnahmen des Vermieters, wenn Krankheit oder Schwangerschaft vorliegen. Kündigungen wegen vorübergehender Krankheit oder einer Schwangerschaft sind in der Regel unzulässig, sofern es sich nicht um schwerwiegende Vertragsverletzungen handelt. Informieren Sie sich über Ihre Rechte und holen Sie nötige ärztliche Atteste ein; diese Belege erleichtern die Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber dem Vermieter und vor der Schlichtungsbehörde[1].
Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter
Vermieter und Mieter haben beiderseits Pflichten: Vermieter müssen die Wohnung bewohnbar erhalten und dürfen nicht wegen einer medizinischen Situation diskriminieren; Mieter müssen Miete zahlen und notwendige Mitteilungen machen. Bei Konflikten ist das Gespräch oft der erste Schritt, danach können Schlichtungsbehörden helfen.
- Kündigung: Eine Kündigung allein wegen Schwangerschaft oder Krankheit ist meist rechtswidrig; formale Kündigungen müssen Fristen und Begründungen einhalten.
- Zutritt: Der Vermieter darf nur aus wichtigen Gründen und mit Ankündigung die Wohnung betreten.
- Reparaturen: Dringende Reparaturen müssen durchgeführt werden; bei kleineren Unterhaltsarbeiten klären Sie, wer zahlt, siehe Unterhalt & kleine Reparaturen (wer zahlt was).
- Mietzins & Zahlungen: Krankheit allein begründet kein generelles Zahlungsverweigerungsrecht; informieren Sie den Vermieter und klären Sie Lösungen frühzeitig.
FAQ
- Kann der Vermieter wegen Schwangerschaft kündigen?
- Nein, eine Kündigung allein wegen Schwangerschaft ist in der Regel nicht gerechtfertigt; prüfen Sie jedoch Fristen und formale Anforderungen und holen Sie bei Bedarf rechtliche Hilfe.
- Was mache ich, wenn ich wegen Krankheit nicht arbeiten kann und die Miete ein Problem wird?
- Sprechen Sie frühzeitig mit dem Vermieter, legen Sie Ärztliche Bescheinigungen vor und klären Sie Zahlungspläne; bei Streit ist die Schlichtungsbehörde zuständig.
- Welche Unterlagen brauche ich, um mich zu schützen?
- Bewahren Sie Arztzeugnisse, Schriftverkehr mit dem Vermieter, Rechnungen und Quittungen auf und erstellen Sie eine Chronologie der Ereignisse.
Anleitung
- Fristen prüfen: Lesen Sie Ihren Mietvertrag und notieren Sie relevante Kündigungs- und Antwortfristen.
- Arztzeugnis einholen: Holen Sie bei Krankheit oder Schwangerschaft zeitnah eine schriftliche Bestätigung ein und bewahren Sie eine Kopie auf.
- Vermieter informieren: Teilen Sie die Situation schriftlich mit und legen Sie nötige Nachweise bei, damit die Kommunikation dokumentiert ist.
- Schlichtungsstelle kontaktieren: Wenn keine Einigung möglich ist, verlangen Sie eine Schlichtung bei der kantonalen Schlichtungsbehörde.
- Belege sammeln: Sammeln Sie alle relevanten Dokumente, Fotos und Mitteilungen für die Schlichtung oder ein Verfahren.
Wesentliche Erkenntnisse
- Gute Dokumentation schützt Ihre Rechte.
- Achten Sie auf gesetzliche Fristen und Reaktionszeiten.
- Nutzen Sie die Schlichtungsstelle vor einem Gerichtsverfahren.
Hilfe und Unterstützung
- Bundesrecht: Obligationenrecht (OR) – Mietrecht
- Schlichtungsbehörde Kanton Zürich
- Schlichtungsbehörde Kanton Bern
