Mieterrechte bei temporärer Vermietung in der Schweiz
Viele Mieter in der Schweiz stehen vor Fragen, wenn ein Vermieter besondere Bedingungen für eine temporäre Vermietung stellt: Was ist zulässig, wer trägt kleinere Reparaturen und welche Schritte können Mieter unternehmen, ohne sofort vor Gericht zu ziehen? Dieser Text erklärt klar und praxisnah, welche Rechte und Pflichten Mieter haben, wie Sie Mängel melden, Fristen einhalten und Dokumentation sichern. Bei rechtlichen Unsicherheiten ist oft zuerst eine Schlichtungsstelle zuständig, bevor formelle Klagen eingereicht werden; das ist gesetzlich vorgesehen und hilft, viele Fälle aussergerichtlich zu lösen.[1]
Was bedeutet "Bedingungen für temporäre Vermietung"?
Mit Bedingungen für temporäre Vermietung sind vertragliche Vereinbarungen gemeint, die ein Mietverhältnis zeitlich einschränken oder besondere Pflichten festlegen, etwa kürzere Kündigungsfristen, befristete Nutzung oder Sonderregeln für Untervermietung. Solche Klauseln müssen klar im Mietvertrag stehen und dürfen nicht gegen zwingendes Recht verstossen. Lesen Sie Formulierungen genau und notieren Sie unklare Punkte.
Konkrete Schritte für Mieter
- Mietvertrag prüfen (notice: Kündigungsfristen, Dauer, Untervermietung) und relevante Klauseln markieren.
- Zustand der Wohnung dokumentieren (document: Fotos, Inventar, Datum) unmittelbar vor Einzug oder bei Problemen.
- Probleme schriftlich melden (contact: E-Mail oder eingeschriebener Brief) und Frist zur Behebung setzen.
- Kleinere Reparaturen: prüfen, wer laut Vertrag oder Gesetz zahlt (repair: Abgrenzung Mieter/Vermieter) und Belege aufbewahren.
- Bei Streit: Schlichtungsstelle kontaktieren (court: Schlichtung) bevor ein Verfahren eingeleitet wird.
Rechte bei Mängeln und Reparaturen
Die Pflicht zur Instandhaltung richtet sich danach, ob ein Mangel die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung beeinträchtigt. Für dringende Reparaturen informieren Sie den Vermieter sofort und setzen eine angemessene Frist zur Behebung. Bezahlt der Vermieter nicht und bleibt die Wohnung unbewohnbar, gibt es gestaffelte Reaktionsmöglichkeiten: Mietzinsreduktion, Selbstvornahme mit Kostenerstattung oder letztlich Schlichtung. Beachten Sie immer die Fristen und dokumentieren Sie Kosten und Gespräche.
Häufige Fragen
- Kann der Vermieter eine temporäre Befristung ohne gute Gründe verlangen?
- Der Vermieter kann eine Befristung vereinbaren, aber sie darf nicht gegen zwingendes Recht oder missbräuchliche Motive verstoßen; bei Verdacht auf Missbrauch ist die Schlichtungsstelle zuständig.
- Wer trägt kleine Reparaturen wie eine defekte Steckdose?
- Kleinreparaturen können im Mietvertrag auf Mieter übertragen werden, müssen aber verhältnismässig sein und dürfen nicht die grundlegende Instandhaltung betreffen.
- Was mache ich, wenn der Vermieter Zugang zur Wohnung verlangt?
- Der Vermieter braucht in der Regel Zustimmung für Eintritt oder muss einen berechtigten Grund und eine angemessene Ankündigungsfrist haben; andernfalls gilt Privatsphäre und Schutz der Mieterrechte.
Anleitung
- Prüfen Sie zuerst den Mietvertrag (notice: Fristen, Befristung, Untervermietung) und markieren Sie relevante Klauseln.
- Dokumentieren Sie den Wohnungszustand mit Fotos und Protokoll (document: Übergabeprotokoll).
- Melden Sie Mängel schriftlich an den Vermieter (contact: Fristsetzung) und fordern Sie eine Reparatur.
- Setzen Sie eine angemessene Nachfrist (time: Fristen) bevor weitere Schritte erfolgen.
- Wenden Sie sich bei uneinheitlicher Lösung an die kantonale Schlichtungsstelle (court: Schlichtung) zur Vermittlung.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- Schweizerisches Obligationenrecht (OR) — fedlex
- Schlichtungsbehörde Mietangelegenheiten (Kanton Zürich)
- Schlichtungsbehörde Mietangelegenheiten (Kanton Vaud)
