Mieterrechte bei Verlängerung oder Beendigung Switzerland
Was ist zu tun bei Verlängerung oder Beendigung?
Prüfen Sie zuerst Ihren Mietvertrag auf Kündigungsfristen, Verlängerungsklauseln und besondere Bedingungen. In vielen Fällen gelten schriftliche Formen und Fristen, die Sie einhalten müssen, sonst kann die Kündigung unwirksam sein. Bei Unsicherheit kontaktieren Sie frühzeitig die kantonale Schlichtungsstelle; oft ist eine Einigung dort Voraussetzung, bevor ein Gericht angerufen wird.[1][2]
- Prüfen Sie Kündigungsfristen und senden Sie Kündigungen fristgerecht per eingeschriebenem Brief.
- Klären Sie Geldfragen wie Kaution, ausstehende Zahlungen oder mögliche Rückforderungen vor der Wohnungsübergabe.
- Melden Sie Mängel schriftlich und setzen Sie dem Vermieter eine angemessene Frist zur Behebung.
- Planen Sie die Wohnungsübergabe frühzeitig: Protokollieren Sie Zustand und erstellen Sie eine Fotodokumentation.
Kleine Reparaturen: wer zahlt?
Unterhalt und kleine Reparaturen sind häufig Streitpunkt. Generell unterscheidet man zwischen laufendem Unterhalt (vom Mieter) und grösseren Reparaturen oder Erneuerungen (vom Vermieter). Was genau "klein" ist, kann im Mietvertrag geregelt sein; ansonsten gelten übliche orts- und branchenübliche Grenzen. Dokumentieren Sie Schäden und Reparaturkosten stets mit Belegen.
- Mieter zahlen oft kleine, regelmässige Reparaturen (z.B. Leuchtmittel, Dichtungen), wenn vertraglich so vereinbart.
- Grössere Schäden oder Mängel infolge Alter oder Konstruktionsfehler trägt in der Regel der Vermieter.
- Belege, Fotos und ein Mängelbericht erhöhen Ihre Chance, Kosten erstattet zu bekommen.
FAQ
- Worauf muss ich bei einer Kündigung achten?
- Achten Sie auf die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist, die Form (meist schriftlich) und die Zustellungsmethode. Bei Unklarheiten suchen Sie die kantonale Schlichtungsstelle auf.[2]
- Wer zahlt kleine Reparaturen wie ein verstopftes Rohr?
- Übliche Kleinstreparaturen können Mieterpflicht sein, während grössere Sanitärschäden oft vom Vermieter übernommen werden. Prüfen Sie Ihren Vertrag und dokumentieren Sie die Kosten.
- Muss ich vor Gericht, wenn der Vermieter nicht reagiert?
- In der Regel ist zuerst eine Schlichtung vorgesehen; nur danach sind gerichtliche Schritte möglich. Die Schlichtungsbehörde ist meist der erste, verbindliche Schritt.[2]
Anleitung
- Prüfen Sie Fristen und Vertragsbedingungen; notieren Sie alle relevanten Daten und Termine.
- Melden Sie Mängel schriftlich mit Fotos und setzen Sie eine angemessene Frist zur Behebung.
- Kontaktieren Sie die kantonale Schlichtungsstelle, wenn keine Einigung mit dem Vermieter möglich ist.[2]
- Bereiten Sie die Wohnungsübergabe vor: Protokoll, Fotos und Schlüsselübergabe dokumentieren.
Hilfe und Support / Ressourcen
- Fedlex: Swiss Code of Obligations und relevante Gesetze
- Kantonale Schlichtungsstellen und Rechtsinformationen (Beispiel: Kanton Zürich)