Mieterrechte: Grenzen für Mieterhöhungen in der Schweiz

Unterhalt & kleine Reparaturen (wer zahlt was) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 11. September 2025

Als Mieter in der Schweiz ist es wichtig zu wissen, wann Vermieter die Miete erhöhen dürfen und wer für kleine Reparaturen aufkommen muss. Dieser Artikel erklärt verständlich gesetzliche Grenzen, Pflichten bei Unterhalt und Kleinreparaturen sowie sinnvolle Schritte, um Fristen einzuhalten, Beweismittel zu sichern und eine Schlichtungsstelle rechtzeitig zu kontaktieren. Dabei verweisen wir auf die relevanten Bestimmungen und zeigen praxisnahe Vorgehensweisen, damit Sie Ihre Rechte als Mieter besser wahrnehmen und unnötige Kosten vermeiden können. Die Hinweise gelten landesweit, können aber kantonal leicht variieren; prüfen Sie im Zweifel die Schlichtungsstelle Ihres Kantons.[1]

Was gilt bei Mieterhöhungen?

Vermieter dürfen die Miete nur unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen, zum Beispiel bei gestiegenen Referenzzinsen oder Wertveränderungen. Eine Mieterhöhung muss schriftlich mit Begründung erfolgen; gegen die Erhöhung können Sie innerhalb der Frist Einsprache erheben und die Schlichtungsbehörde kontaktieren.[2]

Reagieren Sie auf Mietanpassungsbriefe innerhalb der Frist.

Form und Fristen

Die Erhöhung muss begründet sein und die Berechnung offenlegen; Fristen sind zu beachten, sonst gilt die Erhöhung nicht.

  • Fristen prüfen (deadline).
  • Schriftliche Begründung verlangen (file).
  • Belege sammeln, z.B. Berechnungen und Vergleichsobjekte (evidence).

Wer zahlt kleine Reparaturen?

Im Alltag regeln oft Mietvertrag oder kantonale Praxis, wer für Kleinreparaturen bis zu einem bestimmten Betrag aufkommt. Üblich ist, dass Mieter kleinere Kosten tragen, solange diese im Vertrag vereinbart sind und einen vernünftigen Höchstbetrag nicht überschreiten.

Bewahren Sie Quittungen für alle Reparaturen auf.
  • Kleinreparaturen bis zum vereinbarten Betrag tragen meist Mieter (repair).
  • Grössere Unterhaltskosten sind in der Regel vom Vermieter zu tragen (rent).

Praktische Schritte bei Streit

Wenn Sie Zweifel an einer Erhöhung oder einer Rechnung haben: kommunizieren Sie schriftlich, sichern Sie Beweise, und suchen Sie die Schlichtungsstelle Ihres Kantons. Die Schlichtung ist oft Voraussetzung, bevor ein Verfahren eingeleitet wird.

Häufige Fragen

Kann der Vermieter wegen Renovationen die Miete erhöhen?
Ja, unter bestimmten Bedingungen und mit nachvollziehbarer Kostenaufstellung; oft ist eine Vertragsänderung oder Kompensation möglich.
Wer bezahlt eine kaputte Heizung?
Für grössere Reparaturen an der Haustechnik ist in der Regel der Vermieter zuständig; kurzfristige Zwischenlösungen können anders geregelt sein.
Muss ich erst zur Schlichtungsbehörde, bevor ich klage?
Ja, in den meisten Fällen ist eine Schlichtung vorgesehen, bevor das kantonale Gericht eingeschaltet wird.[2]

Anleitung

  1. Kontaktieren Sie den Vermieter schriftlich und fordern Sie eine detaillierte Begründung (contact).
  2. Sammeln Sie Dokumente, Fotos und Belege als Evidence.
  3. Reichen Sie bei Bedarf ein Schlichtungsgesuch ein (file).
  4. Erscheinen Sie zur Schlichtung oder Anhörung mit Kopien Ihrer Unterlagen (hearing).

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] Schweizerisches Obligationenrecht (OR) — Art. 253–274g
  2. [2] Zivilprozessordnung (ZPO) — Schlichtungspflicht vor Gericht
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Schweiz

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.