Mieterrechte: Kündigung durch Vermieter in der Schweiz

Unterhalt & kleine Reparaturen (wer zahlt was) 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 11. September 2025
Als Mieter in der Schweiz ist es wichtig zu wissen, welche Unterlagen ein Vermieter vorlegt, wenn er kündigen will. Dieser Text erklärt verständlich typische Kündigungsgründe, welche Dokumente sinnvoll sind, welche Fristen gelten und wie Sie als Mieter reagieren können. Wir beschreiben, welche Rolle Zahlungsbelege, schriftliche Kündigungen und Fotos als Beweismittel spielen und wann es sinnvoll ist, die Schlichtungsbehörde anzurufen. Ziel ist, dass Sie als Mieter Ihre Rechte kennen, formale Fehler erkennen und die richtigen Schritte einleiten, um unnötige Risiken zu vermeiden. Konkrete Handlungsschritte und Hinweise zur Vorbereitung eines Conciliation-Termins sind ebenfalls enthalten.

Wann darf der Vermieter kündigen?

Vermieter dürfen nur aus gesetzlich anerkannten Gründen kündigen. Häufige Gründe sind erhebliche Mietrückstände (rent), schwerwiegende Vertragsverletzungen oder Eigenbedarf. Prüfbar sind Datum und Form des Kündigungsschreibens sowie die Bestätigung des Zugangs. Bei Unsicherheit prüfen Sie, ob die Kündigung den Anforderungen des Obligationenrechts entspricht.[1]

Antworten Sie innerhalb der Fristen, um Ihre Rechte zu wahren.

Typische Gründe und passende Unterlagen

  • Mietrückstand (rent): Kontoauszüge, Zahlungsbelege oder Quittungen als Nachweis.
  • Formfehler oder fehlende Kündigungsform (notice): das originale Kündigungsschreiben und Zustellnachweise.
  • Vertragsverletzungen: Schriftverkehr, Verwarnungen und Fotos als evidence.
  • Mängel oder Schäden: Fotos, Meldungen an den Vermieter und Reparaturbelege (repair).
  • Eigenbedarf oder geplanter Verkauf: Begründung und offizielle Dokumente des Vermieters.
Dokumentieren Sie Datum, Uhrzeit und Empfänger jeder Zustellung sorgfältig.

Formale Fristen und Zustellung

Die Kündigungsfristen richten sich nach dem Mietvertrag und dem Obligationenrecht; prüfen Sie die korrekte Frist und das Kündigungsdatum. Ein Einschreiben oder ein Zustellungsnachweis kann entscheidend sein. Bei Mietrückständen gelten oft kurze Zahlungsfristen, danach kann die Kündigung ausgesprochen werden. Wenn Sie bestrittene Forderungen haben, legen Sie Ihre Zahlungsbelege vor und suchen Sie rechtliche Beratung oder die Schlichtungsstelle auf.[1]

Bewahren Sie alle Empfangsbestätigungen und Zahlungsbelege ordentlich auf.

Was tun als Mieter: praktische Schritte

  1. Prüfen Sie die Kündigung auf Formfehler und notieren Sie Datum und Inhalt.
  2. Sammeln Sie Beweise: Kontoauszüge, Fotos, Nachrichten und Quittungen.
  3. Nehmen Sie Kontakt mit der Schlichtungsbehörde oder einer Mietberatungsstelle auf.
  4. Bereiten Sie sich auf eine Schlichtungsverhandlung vor: Unterlagen geordnet und Argumente kurz notiert.

Rechte bei unzulässiger Kündigung

Ist die Kündigung unrechtmäßig, können Sie unverzüglich Einspruch erheben und die Schlichtungsbehörde anrufen. Bei klaren Formfehlern oder fehlender Begründung hat der Mieter gute Chancen, die Kündigung anzufechten. In einigen Fällen kann eine gerichtliche Klärung nötig sein; zuvor ist in der Regel die Schlichtung vorgesehen.[1]

In vielen Kantonen ist eine Schlichtung verpflichtend, bevor ein Verfahren vor Gericht geht.

Häufige Fehler des Vermieters

  • Unvollständige oder nicht unterschriebene Kündigungen (notice).
  • Fehlende Dokumentation zu Forderungen oder falsche Beträge (rent).
  • Keine Belege für angebliche Vertragsverletzungen (evidence).

Häufige Fragen

Welche Unterlagen sollte ich sofort sammeln?
Sofort kopieren: Kündigungsschreiben, Kontoauszüge, Zahlungsbelege, Schriftverkehr mit dem Vermieter und Fotos der Situation.
Wann muss ich zur Schlichtungsbehörde gehen?
Vor einer Klage ist in der Regel eine Schlichtung vorgesehen; melden Sie sich so früh wie möglich bei der zuständigen kantonalen Schlichtungsstelle.[2]
Kann ich trotz Kündigung in der Wohnung bleiben?
Bis zur rechtskräftigen Entscheidung und nach Rücksprache mit der Schlichtungsbehörde oder dem Gericht gelten spezielle Regeln; handeln Sie nicht allein und suchen Sie Beratung.

Anleitung

  1. Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen und erstellen Sie eine chronologische Liste.
  2. Kontaktieren Sie die kantonale Schlichtungsbehörde und vereinbaren Sie einen Termin.
  3. Reichen Sie Ihre Unterlagen fristgerecht ein und bringen Sie Kopien zum Termin mit.
  4. Nehmen Sie an der Schlichtung teil und klären Sie, ob eine Einigung möglich ist oder weitere Schritte nötig sind.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] Swiss Code of Obligations (OR) – fedlex.admin.ch
  2. [2] Schlichtungsbehörde Kanton Zürich – zh.ch
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Schweiz

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.