Mieterrechte: Kündigung durch Vermieter in der Schweiz
Wann darf der Vermieter kündigen?
Vermieter dürfen nur aus gesetzlich anerkannten Gründen kündigen. Häufige Gründe sind erhebliche Mietrückstände (rent), schwerwiegende Vertragsverletzungen oder Eigenbedarf. Prüfbar sind Datum und Form des Kündigungsschreibens sowie die Bestätigung des Zugangs. Bei Unsicherheit prüfen Sie, ob die Kündigung den Anforderungen des Obligationenrechts entspricht.[1]
Typische Gründe und passende Unterlagen
- Mietrückstand (rent): Kontoauszüge, Zahlungsbelege oder Quittungen als Nachweis.
- Formfehler oder fehlende Kündigungsform (notice): das originale Kündigungsschreiben und Zustellnachweise.
- Vertragsverletzungen: Schriftverkehr, Verwarnungen und Fotos als evidence.
- Mängel oder Schäden: Fotos, Meldungen an den Vermieter und Reparaturbelege (repair).
- Eigenbedarf oder geplanter Verkauf: Begründung und offizielle Dokumente des Vermieters.
Formale Fristen und Zustellung
Die Kündigungsfristen richten sich nach dem Mietvertrag und dem Obligationenrecht; prüfen Sie die korrekte Frist und das Kündigungsdatum. Ein Einschreiben oder ein Zustellungsnachweis kann entscheidend sein. Bei Mietrückständen gelten oft kurze Zahlungsfristen, danach kann die Kündigung ausgesprochen werden. Wenn Sie bestrittene Forderungen haben, legen Sie Ihre Zahlungsbelege vor und suchen Sie rechtliche Beratung oder die Schlichtungsstelle auf.[1]
Was tun als Mieter: praktische Schritte
- Prüfen Sie die Kündigung auf Formfehler und notieren Sie Datum und Inhalt.
- Sammeln Sie Beweise: Kontoauszüge, Fotos, Nachrichten und Quittungen.
- Nehmen Sie Kontakt mit der Schlichtungsbehörde oder einer Mietberatungsstelle auf.
- Bereiten Sie sich auf eine Schlichtungsverhandlung vor: Unterlagen geordnet und Argumente kurz notiert.
Rechte bei unzulässiger Kündigung
Ist die Kündigung unrechtmäßig, können Sie unverzüglich Einspruch erheben und die Schlichtungsbehörde anrufen. Bei klaren Formfehlern oder fehlender Begründung hat der Mieter gute Chancen, die Kündigung anzufechten. In einigen Fällen kann eine gerichtliche Klärung nötig sein; zuvor ist in der Regel die Schlichtung vorgesehen.[1]
Häufige Fehler des Vermieters
- Unvollständige oder nicht unterschriebene Kündigungen (notice).
- Fehlende Dokumentation zu Forderungen oder falsche Beträge (rent).
- Keine Belege für angebliche Vertragsverletzungen (evidence).
Häufige Fragen
- Welche Unterlagen sollte ich sofort sammeln?
- Sofort kopieren: Kündigungsschreiben, Kontoauszüge, Zahlungsbelege, Schriftverkehr mit dem Vermieter und Fotos der Situation.
- Wann muss ich zur Schlichtungsbehörde gehen?
- Vor einer Klage ist in der Regel eine Schlichtung vorgesehen; melden Sie sich so früh wie möglich bei der zuständigen kantonalen Schlichtungsstelle.[2]
- Kann ich trotz Kündigung in der Wohnung bleiben?
- Bis zur rechtskräftigen Entscheidung und nach Rücksprache mit der Schlichtungsbehörde oder dem Gericht gelten spezielle Regeln; handeln Sie nicht allein und suchen Sie Beratung.
Anleitung
- Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen und erstellen Sie eine chronologische Liste.
- Kontaktieren Sie die kantonale Schlichtungsbehörde und vereinbaren Sie einen Termin.
- Reichen Sie Ihre Unterlagen fristgerecht ein und bringen Sie Kopien zum Termin mit.
- Nehmen Sie an der Schlichtung teil und klären Sie, ob eine Einigung möglich ist oder weitere Schritte nötig sind.
