Mieterrechte bei temporärer Vermietung in der Schweiz
Als Mieter in der Schweiz kann temporäre Vermietung Fragen zu Unterhalt und kleinen Reparaturen aufwerfen. Dieser Leitfaden erklärt verständlich, wer typischerweise für welche Arbeiten zahlt, welche Pflichten im Mietvertrag stehen und wie Sie als Mieter vorgehen, wenn etwas kaputtgeht. Sie erhalten praktische Schritte zur Dokumentation von Mängeln, Hinweise zu Fristen und zur Kontaktaufnahme mit der Vermietung oder der Schlichtungsbehörde sowie Tipps, wie Sie unnötige Kosten vermeiden. Die Sprache ist einfach, die Hinweise praxisnah: von Haftungsregelungen bis zu kleinen Reparaturgrenzen. Am Ende wissen Sie, wann Sie selbst handeln können und wann die Vermieterin oder der Vermieter zuständig ist. Beispiele und Musterschritte helfen Ihnen, Konflikte sachlich zu klären. Nutzen Sie die Hinweise für einen fairen Ablauf.
Wer zahlt was?
Die rechtliche Grundlage für Mietverhältnisse findet sich im Obligationenrecht (OR). Als Orientierung gilt: grössere Reparaturen und Erneuerungen trägt in der Regel die Vermieterseite, während Mieterinnen und Mieter für kleinere, gewöhnliche Ausbesserungen verantwortlich sein können.[1]
- Vermieterin/Vermieter: Trägt Kosten für wesentliche Reparaturen, die die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung betreffen, z. B. Heizungsausfall oder Dachschäden.
- Mieterin/Mieter: Ist oft zuständig für kleine, routinemässige Ausbesserungen, sofern dies so im Mietvertrag oder nach kantonaler Praxis geregelt ist.
- Kleine Reparaturen: Vereinbarte Grenzen (z. B. bis CHF X pro Reparatur oder pro Jahr) definieren, welche Arbeiten der Mieter bezahlt.
- Notfälle: Sofortmassnahmen zur Abwendung grösseren Schadens können von der Mieterin/dem Mieter veranlasst werden; informieren Sie danach die Vermietung.
Wie Sie vorgehen
Wenn ein Mangel auftritt: informieren Sie die Vermieterseite schriftlich, beschreiben Sie den Schaden genau und nennen Sie eine Frist zur Behebung. Bewahren Sie alle Antworten und Belege auf. Bei Meinungsverschiedenheiten empfiehlt sich eine Schlichtung bei der kantonalen Schlichtungsbehörde.
Häufige Fragen
- Wer bezahlt den Service der Heizung?
- In der Regel ist die Vermietung für den ordnungsgemässen Betrieb der Heizung zuständig; Kleinreparaturen können im Mietvertrag anders geregelt sein.
- Muss ich Schadensmeldungen schriftlich machen?
- Ja, schriftliche Meldungen mit Fotos sichern Ihre Position im Streitfall.
- Was tun bei Mietzinsreduktion wegen Mängeln?
- Kontaktieren Sie zuerst die Vermietung schriftlich; bei Konflikten kann die Schlichtungsbehörde helfen.
Anleitung
- Beschreiben Sie den Mangel genau und machen Sie Fotos.
- Informieren Sie die Vermietung schriftlich und fordern Sie eine Frist zur Behebung.
- Bewahren Sie Belege, Rechnungen und die Kommunikation auf.
- Wenn keine Lösung: Reichen Sie eine Schlichtungsanzeige bei der kantonalen Stelle ein.
- Kommt es zur Klage, beachten Sie die formellen Abläufe nach ZPO.
