Mietfristen bei Heizungsausfall in der Schweiz

Energie, Heizung & Warmwasser (inkl. Fernwärme) 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 11. September 2025

Wenn in Ihrer Mietwohnung in der Schweiz die Heizung ausfällt, wissen viele Mieter nicht, welche Fristen für Meldung, Reparatur und Mietzinsreduktion gelten. Dieser Text erklärt in klarer Sprache, welche Schritte Sie als Mieterinnen und Mieter unternehmen sollten, wie schnell Sie den Vermieter informieren müssen, welche Fristen für eine Mietzinsreduktion oder Ersatzunterkunft üblich sind und wie Sie den Fall dokumentieren, damit Ihre Ansprüche gewahrt bleiben. Die Informationen richten sich an Mieter in der Schweiz und nennen praktische Handlungsschritte, die helfen, Rechtsansprüche zu sichern und Fristen einzuhalten.

Was ist ein Heizungsausfall?

Ein Heizungsausfall liegt vor, wenn die vom Mietvertrag vorgesehene Heizleistung fehlt oder die Raumtemperatur dauerhaft deutlich unter einem zumutbaren Niveau liegt. Grundlegende Heizfunktion zählt zur Wohnqualität und beeinflusst die Bewohnbarkeit der Wohnung. Gesetzliche Regeln zur Mängelhaftung finden sich im Obligationenrecht.

In den meisten Kantonen gilt Heizen als Teil der Wohnqualität.

Erste Schritte nach dem Ausfall

  • Informieren Sie den Vermieter umgehend, idealerweise schriftlich und mit Fristangabe.
  • Fertigen Sie Fotos, Temperaturmessungen und ein Datum-/Uhrzeitprotokoll an.
  • Fordern Sie umgehend die Behebung an und bitten Sie um Bestätigung des Reparaturtermins.
  • Bei Gesundheitsgefahr oder völliger Ausfallssituation suchen Sie sofort telefonischen Kontakt zum Vermieter oder Notdienst.
Bewahren Sie Fotos und Temperaturmessungen als Beweis auf.

Fristen für Mietzinsreduktion und Ersatzwohnraum

Es gibt keine einheitliche Frist, die für alle Fälle gilt, doch üblich ist, dass Mieter den Ausfall sofort melden und dem Vermieter eine angemessene Frist zur Behebung setzen. Reagiert der Vermieter nicht oder dauert die Störung an, kann ab einem bestimmten Zeitpunkt eine Mietzinsreduktion verlangt werden. Die genaue Berechnung hängt vom Ausmass der Einschränkung ab und orientiert sich an der rechtlichen Praxis sowie an kantonalen Regeln. Bei strittigen Fällen ist die Schlichtungsbehörde die erste Anlaufstelle.[1][2]

  • Setzen Sie dem Vermieter eine kurze Nachfrist (z.B. 3–7 Tage), je nach Schwere des Ausfalls.
  • Fordern Sie eine Mietzinsreduktion ab dem Zeitpunkt, ab dem die Wohnung eingeschränkt nutzbar ist.
  • Bei längerem Ausfall klären Sie Ersatzunterkunft oder Mietzinsgutschrift.
  • Reichen Sie bei Bedarf fristgerecht ein Gesuch bei der Schlichtungsbehörde ein.
Reagieren Sie fristgerecht, sonst können Ihre Ansprüche verloren gehen.

Dokumentation und Beweissicherung

Eine lückenlose Dokumentation erleichtert die Durchsetzung Ihrer Ansprüche erheblich. Notieren Sie Uhrzeiten, kommunizieren Sie schriftlich und sammeln Sie alle Belege zu Kosten für Ersatzheizung, Unterkunft oder Nachweisgeräte.

  • Machen Sie fortlaufend Fotos von Thermometern und Heizkörpern.
  • Führen Sie ein Logbuch mit Datum und Uhrzeit jeder Meldung und Reaktion.
  • Sammeln Sie Quittungen für Ersatzkosten (Heizung, Unterkunft) zur Rückforderung.
Je vollständiger die Dokumentation, desto besser lässt sich eine Reduktion durchsetzen.

Wenn die Schlichtung nötig wird

Ist keine Lösung mit dem Vermieter möglich, ist in der Regel der Weg über die kantonale Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten vorgesehen. Dort wird der Fall zuerst versucht zu klären; nur wenn keine Einigung erzielt wird, folgt gegebenenfalls ein gerichtliches Verfahren. Halten Sie sämtliche Unterlagen bereit und prüfen Sie die kantonalen Formulare für ein Schlichtungsgesuch.

  • Reichen Sie das Schlichtungsgesuch unter Beilage von Dokumenten ein.
  • Erscheinen Sie zum Schlichtungstermin mit Ihren Belegen.
  • Bewahren Sie Kopien aller Antworten und Angebote auf eine gütliche Einigung auf.

FAQ

Wie schnell muss ich den Vermieter informieren?
Informieren Sie den Vermieter sofort schriftlich und setzen Sie eine angemessene Frist zur Behebung, meist 3–7 Tage je nach Schwere.
Kann ich die Miete sofort kürzen?
Eine sofortige eigenmächtige Mietzinskürzung ist rechtlich heikel; besser ist, eine Nachfrist zu setzen und dann schriftlich die Reduktion zu verlangen oder die Schlichtungsbehörde anzurufen.
Wohin wende ich mich, wenn der Vermieter nicht reagiert?
Kontaktieren Sie die kantonale Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten; diese ist die erste offizielle Anlaufstelle.

Anleitung

  1. Dokumentieren Sie den Ausfall mit Fotos, Temperaturwerten und Datum/Uhrzeit.
  2. Informieren Sie den Vermieter schriftlich und setzen Sie eine Nachfrist.
  3. Sammeln Sie Belege für Ersatzkosten und bereiten Sie Unterlagen für die Schlichtungsbehörde vor.
  4. Reichen Sie bei Bedarf ein Gesuch bei der Schlichtungsbehörde ein und erscheinen Sie zum Termin.
  5. Berechnen Sie die Mietzinsreduktion anhand der Einschränkung und dokumentieren Sie Ihr Begehren schriftlich.

Hilfe und Support / Ressourcen


  1. [1] Swiss Code of Obligations (Obligationenrecht) — fedlex.admin.ch
  2. [2] Schlichtungsbehörde Mietangelegenheiten Kanton Zürich — zh.ch
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Schweiz

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.