Mietrecht: Unterhalt & Reparaturen in der Schweiz
Als Mieter in der Schweiz fragen Sie sich oft: wer zahlt kleinere Reparaturen und laufenden Unterhalt? Dieser Artikel erklärt in einfachen Worten, welche Pflichten Vermieter und Mieter haben, wann kleinere Reparaturen vom Mieter übernommen werden dürfen, wie Sie Mängel melden und welche Fristen gelten. Sie lernen, wie man Beweise sammelt, welche Formulare und Schlichtungsstellen es gibt und welche Schritte bei einem Streit sinnvoll sind. Ziel ist, Ihnen konkrete Handlungsschritte zu geben, damit Sie rasch eine sichere Lösung finden und Ihre Rechte als Mieter durchsetzen können ohne unnötige Risiken.
Wer zahlt welche Reparaturen?
Grundsätzlich ist der Vermieter für die Instandhaltung der Mietwohnung verantwortlich. Viele Mietverträge regeln aber ausdrücklich, welche Kleinreparaturen der Mieter trägt. Prüfen Sie zuerst Ihren Vertrag und dokumentieren Sie vor jeder Arbeit den Zustand der Wohnung.
- Kleine Reparaturen, die üblicherweise im Mietvertrag genannt sind (z. B. Reparaturen an Armaturen), werden oft dem Mieter zugewiesen.
- Grössere Reparaturen zur Wiederherstellung der Tauglichkeit oder Sicherheit sind Sache des Vermieters.
- Wenn Kosten umstritten sind, sammeln Sie Rechnungen und Kostenvoranschläge als Belege.
Wie melden Sie Mängel richtig?
Mängel melden Sie am besten schriftlich und mit Fristsetzung. Beschreiben Sie den Schaden, fügen Sie Fotos bei und fordern Sie eine Frist zur Behebung an. Bewahren Sie eine Kopie der Meldung auf und notieren Sie Datum und Uhrzeit des Versands.
- Dokumentieren Sie Mängel mit Fotos, Datum und kurzen Notizen.
- Senden Sie eine schriftliche Mängelanzeige per Einschreiben oder E-Mail mit Empfangsbestätigung.
- Setzen Sie eine angemessene Frist zur Behebung und nennen Sie erwartete Folgeaktionen.
Wenn der Vermieter nicht reagiert
Reagiert der Vermieter nicht, können Sie nach Ablauf der Frist selber eine provisorische Behebung veranlassen und Kosten zurückfordern, oder die Miete mindern, falls die Tauglichkeit beeinträchtigt ist. Vor einer rechtlichen Klärung ist meist eine Schlichtung bei der kantonalen Schlichtungsbehörde sinnvoll.[1][2]
FAQ
- Was zählt als "kleine Reparatur"?
- Als kleine Reparatur gelten oft alltägliche, preiswerte Arbeiten wie das Auswechseln von Dichtungen oder Glühbirnen; viele Verträge legen einen Höchstbetrag fest. Prüfen Sie Ihren Mietvertrag.
- Was tun, wenn der Vermieter auf die Mängelmeldung nicht reagiert?
- Warten Sie die gesetzte Frist ab, dokumentieren Sie den Mangel, und wenden Sie sich an die kantonale Schlichtungsbehörde oder an eine Mieterseite, um eine Schlichtung einzuleiten.[2]
- Kann der Vermieter Kosten von der Kaution abziehen?
- Nur berechtigte und nachgewiesene Kosten für Schäden, die über normale Abnützung hinausgehen, können vom Vermieter verlangt werden. Bewahren Sie Belege und Zustandsprotokolle auf.
Anleitung
- Dokumentieren Sie den Mangel mit Fotos, Datum und einer kurzen Beschreibung.
- Schicken Sie eine schriftliche Mängelanzeige an den Vermieter und setzen Sie eine Frist.
- Warten Sie die Frist ab und notieren Sie Reaktionen oder Termine.
- Ist keine Lösung möglich, reichen Sie ein Schlichtungsgesuch bei der kantonalen Schlichtungsbehörde ein.
- Führen Sie alle Unterlagen zur Verhandlung mit und folgen Sie den Anweisungen der Schlichtungsbehörde.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- Obligationenrecht (OR) - fedlex.admin.ch
- Zivilprozessordnung (ZPO) - fedlex.admin.ch
- Kantonale Schlichtungsbehörde (Beispiel Kanton Zürich) - zh.ch