Mietzinserhöhung anfechten – Mieter in der Schweiz
Was gilt bei Mietzinserhöhungen?
Vermieterinnen und Vermieter müssen eine Mietzinserhöhung begründen und in der Regel mit einem offiziellen Formular ankündigen; die rechtliche Grundlage findet sich im Obligationenrecht und bei bundes- wie kantonalen Vorgaben [1]. Beurteilen Sie die Berechnung und die Begründung sorgfältig, bevor Sie reagieren.
Wann ist eine Erhöhung zulässig?
Grundsätzlich sind Erhöhungen erlaubt, wenn der Vermieter einen rechtlich anerkannten Grund angibt (z. B. Anpassung an Referenzzinssatz, erhöhte Bewirtschaftungskosten oder wertvermehrende Investitionen). Prüfen Sie die Begründung und verlangen Sie die Rechenbelege.
Form und Fristen
Die Mitteilung muss formgerecht erfolgen; auf dem Schreiben ist eine Frist angegeben, innerhalb derer Mieterinnen Einsprache erheben können. Reagieren Sie innerhalb dieser Frist und reichen Sie gegebenenfalls Unterlagen bei der kantonalen Schlichtungsstelle ein [2].
Schritte: Einsprache und Beschwerde
- Fristen prüfen (deadline): Prüfen Sie das Datum auf dem Erhöhungs-Schreiben und notieren Sie die Einsprachefrist.
- Belege sammeln (evidence): Sammeln Sie Mietzahlungen, frühere Mitteilungen und allfällige Fotos oder Kostenvoranschläge.
- Einsprache einreichen (submit): Formulieren Sie eine schriftliche Einsprache und senden Sie diese innerhalb der Frist an die Vermieterin oder an die Schlichtungsbehörde.
- Schlichtung anstreben (court): Reichen Sie bei Uneinigkeit ein Schlichtungsgesuch bei der kantonalen Schlichtungsbehörde ein, bevor Sie vor Gericht ziehen.
- Hilfe suchen (contact): Ziehen Sie bei Bedarf Mieterschutz oder eine Rechtsberatung zurate.
Wenn die Schlichtung scheitert, bleibt der Weg an die Gerichte offen; beachten Sie aber die weiteren Verfahrensfristen und Anforderungen.
FAQ
- Kann ich sofort gegen eine Mietzinserhöhung vorgehen?
- Sie können Einsprache erheben, sobald Sie die Mitteilung erhalten. Wichtig ist, dass die Einsprache innerhalb der auf dem Formular angegebenen Frist eingereicht wird; ansonsten droht der Verlust von Rechten. Bei Unsicherheit kontaktieren Sie die kantonale Schlichtungsbehörde [2].
- Welche Belege helfen bei einer Einsprache?
- Belege sind zum Beispiel Mietquittungen, frühere Mietverträge, Schreiben des Vermieters zur Berechnung der Erhöhung sowie Kostenvoranschläge oder Rechnungen bei Investitionen.
- Muss ich zuerst die Schlichtungsbehörde kontaktieren?
- Ja, in der Regel ist vor einem Gerichtsverfahren zuerst das Schlichtungsverfahren bei der kantonalen Schlichtungsbehörde vorgesehen.
Anleitung
- Prüfen Sie die Erhöhung und den Berechnungsnachweis auf dem Schreiben.
- Sammeln Sie alle relevanten Dokumente: Mietverträge, Quittungen und Belege.
- Verfassen Sie eine klare Einsprache und senden Sie sie fristgerecht an Vermieter und Schlichtungsbehörde.
- Vereinbaren Sie einen Schlichtungstermin und bereiten Sie Ihre Unterlagen vor.
- Wenn erforderlich, führen Sie nach der Schlichtung die Beschwerdewege weiter, ggf. mit juristischer Unterstützung.
Hilfe und Unterstützung
- Bundesrecht auf fedlex.admin.ch
- Kanton Zürich – Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten
- Kanton Bern – Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten