Mietzinserhoehung fuer Mieter: Referenzzinssatz Schweiz

Mietzins & Erhöhungen (Referenzzinssatz, amtliches Formular) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 11. September 2025
Als Mieter in der Schweiz kann eine Mietzinserhöhung oder eine Änderung des Referenzzinssatzes Unsicherheit auslösen. In diesem Text erkläre ich in einfachen Worten, was der Referenzzinssatz ist, wie er Mieten beeinflussen kann und welche Rechte und Pflichten Mieter haben. Sie erfahren, welche Fristen gelten, wie ein amtliches Formular korrekt ausgefüllt wird und welche Belege sinnvoll sind, wenn Sie einer Erhöhung widersprechen möchten. Ich nenne auch praktische Schritte für Gespräche mit der Vermieterin oder dem Vermieter und zeige, wann die Schlichtungsbehörde eingeschaltet werden sollte. Die Hinweise basieren auf den Regeln des Obligationenrechts und zeigen praxisnahe Optionen, damit Sie Fristen einhalten und Ihre Interessen wahren.

Rechte und Pflichten bei Mietzinserhöhungen

Wenn die Vermieterin oder der Vermieter den Mietzins anpassen will, richtet sich das Verfahren häufig nach dem Referenzzinssatz und den Vorschriften des Obligationenrechts[1]. Mieterinnen und Mieter haben das Recht auf eine nachvollziehbare Begründung sowie auf die Einsicht in die Berechnungen.

In den meisten Regionen sind Mietzinserhöhungen schriftlich zu begründen.

Wichtig sind Fristen: Auf eine schriftliche Mitteilung zur Erhöhung müssen Sie innerhalb der gesetzten Frist reagieren oder Widerspruch einlegen. Leerformulare oder unvollständige Angaben sind ein Grund, die Erhöhung anzufechten.

  • Frist beachten: Reagieren Sie innerhalb der genannten Tage, sonst gilt die Erhöhung oft als akzeptiert.
  • Amtliches Formular prüfen: Vergleichen Sie die Angaben mit dem offiziellen Formular und füllen Sie Pflichtfelder korrekt aus.
  • Belege sammeln: Mietvertrag, Zahlungsbelege und Schriftverkehr als Nachweis bereithalten.
  • Schlichtungsbehörde kontaktieren: Wenn keine Einigung möglich ist, wenden Sie sich an die kantonale Schlichtungsstelle[2].
Antworten Sie rechtzeitig auf Mitteilungen, sonst verlieren Sie gegebenenfalls Rechte.

Häufige Fragen

Kann der Vermieter den Mietzins wegen eines höheren Referenzzinssatzes einfach erhöhen?
Nein, Erhöhungen müssen begründet werden und die Berechnung nachvollziehbar sein; Mieter können Widerspruch einlegen.
Welche Frist habe ich, um einen Widerspruch einzureichen?
Die Frist steht in der Mitteilung; üblicherweise sind es 30 Tage, prüfen Sie die konkrete Angabe in Ihrem Schreiben.
Wann ist die Schlichtungsbehörde zuständig?
Wenn Vermieterin und Mieter keine Einigung finden, ist die kantonale Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten der erste Schritt.

Anleitung

  1. Prüfen Sie das Schreiben und notieren Sie die genannten Fristen.
  2. Füllen Sie bei Bedarf das amtliche Formular vollständig und leserlich aus.
  3. Stellen Sie eine Mappe mit allen Belegen zusammen.
  4. Reichen Sie Widerspruch ein oder vereinbaren Sie ein Gespräch; nutzen Sie die Schlichtungsstelle, wenn nötig.

Kernaussagen

  • Prüfen Sie Fristen sofort und notieren Sie das Datum.
  • Bewahren Sie alle Belege und die Korrespondenz gut auf.
  • Nutzen Sie die Schlichtungsstelle, wenn Gespräche scheitern.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Schweizerisches Obligationenrecht (Art. 253–274g) - fedlex.admin.ch
  2. [2] Schweizerische Zivilprozessordnung (Schlichtungspflicht) - fedlex.admin.ch
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Schweiz

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.