Mietzinserhoehung fuer Mieter: Referenzzinssatz Schweiz
Rechte und Pflichten bei Mietzinserhöhungen
Wenn die Vermieterin oder der Vermieter den Mietzins anpassen will, richtet sich das Verfahren häufig nach dem Referenzzinssatz und den Vorschriften des Obligationenrechts[1]. Mieterinnen und Mieter haben das Recht auf eine nachvollziehbare Begründung sowie auf die Einsicht in die Berechnungen.
Wichtig sind Fristen: Auf eine schriftliche Mitteilung zur Erhöhung müssen Sie innerhalb der gesetzten Frist reagieren oder Widerspruch einlegen. Leerformulare oder unvollständige Angaben sind ein Grund, die Erhöhung anzufechten.
- Frist beachten: Reagieren Sie innerhalb der genannten Tage, sonst gilt die Erhöhung oft als akzeptiert.
- Amtliches Formular prüfen: Vergleichen Sie die Angaben mit dem offiziellen Formular und füllen Sie Pflichtfelder korrekt aus.
- Belege sammeln: Mietvertrag, Zahlungsbelege und Schriftverkehr als Nachweis bereithalten.
- Schlichtungsbehörde kontaktieren: Wenn keine Einigung möglich ist, wenden Sie sich an die kantonale Schlichtungsstelle[2].
Häufige Fragen
- Kann der Vermieter den Mietzins wegen eines höheren Referenzzinssatzes einfach erhöhen?
- Nein, Erhöhungen müssen begründet werden und die Berechnung nachvollziehbar sein; Mieter können Widerspruch einlegen.
- Welche Frist habe ich, um einen Widerspruch einzureichen?
- Die Frist steht in der Mitteilung; üblicherweise sind es 30 Tage, prüfen Sie die konkrete Angabe in Ihrem Schreiben.
- Wann ist die Schlichtungsbehörde zuständig?
- Wenn Vermieterin und Mieter keine Einigung finden, ist die kantonale Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten der erste Schritt.
Anleitung
- Prüfen Sie das Schreiben und notieren Sie die genannten Fristen.
- Füllen Sie bei Bedarf das amtliche Formular vollständig und leserlich aus.
- Stellen Sie eine Mappe mit allen Belegen zusammen.
- Reichen Sie Widerspruch ein oder vereinbaren Sie ein Gespräch; nutzen Sie die Schlichtungsstelle, wenn nötig.
Kernaussagen
- Prüfen Sie Fristen sofort und notieren Sie das Datum.
- Bewahren Sie alle Belege und die Korrespondenz gut auf.
- Nutzen Sie die Schlichtungsstelle, wenn Gespräche scheitern.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- Schweizerisches Obligationenrecht (Art. 253–274g) - fedlex.admin.ch
- Schweizerische Zivilprozessordnung (Schlichtungspflicht) - fedlex.admin.ch