Mietzinsfeststellung: Wer zahlt? Ratgeber für Mieter Schweiz
Als Mieter in der Schweiz kann es passieren, dass der Vermieter eine angemessene Mietzinsfeststellung verlangt oder der Mietzins überprüft wird. In solchen Situationen ist es wichtig zu wissen, wer die Kosten trägt, welche Fristen gelten und welche Beweismittel Sie sammeln sollten. Dieser Ratgeber erklärt einfach und klar, welche Schritte Mieterinnen und Mieter unternehmen können, wie das Verfahren bei der Schlichtungsbehörde funktioniert und wann gesetzliche Grundlagen aus dem Obligationenrecht greifen. Er beschreibt praktische Schritte für die Vorbereitung, das Einreichen von Formularen und den Umgang mit Reparatur- oder Abrechnungsfragen. Ziel ist, Mietern konkrete Handlungsmöglichkeiten zu geben, damit sie ihre Rechte wahren und unnötige Kosten vermeiden.
Was bedeutet "angemessene Mietzinsfeststellung"?
Eine angemessene Mietzinsfeststellung klärt, ob der verlangte Mietzins dem Orts- und Quartierüblichen entspricht oder ob er zu hoch ist. Grundlage können Bestimmungen im Schweizer Obligationenrecht sein, die die Zulässigkeit und Anpassung von Mietzinsen regeln[1]. Eine Feststellung erfolgt oft auf Antrag durch eine Schlichtungsbehörde oder ein Gericht und betrachtet Vergleichsobjekte, Zustand der Wohnung und marktübliche Preise.
Was Mieter tun sollten
- Prüfen Sie Fristen und reagieren Sie innerhalb der gesetzten Zeit.
- Sammeln Sie Dokumente: Mietvertrag, Zahlungsbelege, Inserate und Fotos als Beweis.
- Reichen Sie fehlende Formulare fristgerecht ein oder stellen Sie ein Schlichtungsgesuch.
- Melden Sie gleichzeitig offene Mängel schriftlich und fordern Sie deren Behebung.
- Kontaktieren Sie die kantonale Schlichtungsbehörde für Mietwesen für Beratung.
Wer trägt die Kosten?
Die Kosten für eine Mietzinsfeststellung können unterschiedlich verteilt werden: In vielen Fällen trägt jede Partei ihre eigenen Kosten. Kommt die Schlichtungsbehörde jedoch zum Schluss, dass der Mietzins unzulässig war, kann die Behörde dem Vermieter Kosten auferlegen oder eine Rückerstattung anordnen. Bei Verfahren vor Gericht oder spezialisierten Instanzen können zusätzliche Verfahrenskosten anfallen. Es ist wichtig, dass Mieter die Kostenfrage früh ansprechen und gegebenenfalls Rechtsschutz prüfen.
- Verfahrenskosten: Gebühren für Schlichtung oder gerichtliche Schritte können anfallen.
- Beweissicherungskosten: Kopien, Fotos oder Gutachten können Auslagen verursachen.
FAQ
- Wer zahlt die Kosten einer Mietzinsfeststellung?
- In der Regel trägt jede Partei ihre eigenen Kosten. Wenn die Feststellung ergibt, dass der Vermieter zu Unrecht einen zu hohen Mietzins verlangt hat, kann die Behörde dem Vermieter Kosten auferlegen oder eine Rückzahlung anordnen.
- Wie reiche ich ein Schlichtungsgesuch ein?
- Ein Schlichtungsgesuch wird bei der kantonalen Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten gestellt. Nutzen Sie das offizielle Formular der Schlichtungsbehörde und fügen Sie alle relevanten Belege bei; bei Unsicherheit kontaktieren Sie die Behörde für Unterstützung[2].
Anleitung
- Prüfen Sie Fristen im Schreiben des Vermieters und notieren Sie die wichtigsten Termine.
- Sammeln Sie alle relevanten Dokumente: Mietvertrag, Quittungen, Inserate und Fotos.
- Kontaktieren Sie die Schlichtungsbehörde oder eine Mietberatung für eine erste Einschätzung.
- Reichen Sie das Schlichtungsgesuch mit Belegen ein und verlangen Sie eine formelle Feststellung.
- Bereiten Sie sich auf die Anhörung vor: bringen Sie Kopien aller Belege und eine klare Darstellung Ihrer Forderungen mit.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- Swiss Code of Obligations (OR) — fedlex
- Fedlex (Bundesrecht)
- Schlichtungsbehörde Mietwesen Kanton Zürich
