Mietzinsreduktion wegen Mängeln in der Schweiz

Mietzins & Erhöhungen (Referenzzinssatz, amtliches Formular) 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 11. September 2025

Als Mieter in der Schweiz können Sie eine Mietzinsreduktion verlangen, wenn Ihre Wohnung Mängel hat, die Nutzung beeinträchtigen oder Kosten verursachen. Diese Anleitung erklärt, welche Unterlagen Sie für ein erfolgreiches Gesuch sammeln sollten, wie Sie Mängel dokumentieren und welche Fristen gelten. Ich beschreibe praxisnahe Schritte, die Sie beim Kontakt mit dem Vermieter, bei der Schlichtungsbehörde und bei einer allfälligen Klage unterstützen. Die Hinweise sind in einfacher Sprache gehalten, enthalten konkrete Beispiele zu Fotos, Reparaturofferten und Mietvertrag, und zeigen, wie Sie Beweismittel sicher aufbewahren. Am Ende finden Sie eine FAQ, eine Schritt-für-Schritt-Anleitung und offizielle Links zu fedlex und kantonalen Stellen in der Schweiz.

Wann haben Sie Anspruch auf Mietzinsreduktion?

Eine Mietzinsreduktion ist möglich, wenn ein Mangel die Wohnung erheblich beeinträchtigt oder die Gebrauchstauglichkeit einschränkt. Typische Fälle sind Heizungsausfall, Schimmelbefall, Wasser- oder Leitungsprobleme sowie andere gravierende Mängel. Entscheidend ist, dass der Mangel nicht von Ihnen verursacht wurde und der Vermieter nicht oder ungenügend reagiert hat. In vielen Fällen ist eine Schlichtung erforderlich, bevor eine Klage eingereicht werden kann.[1]

Dokumentation ist oft der wichtigste Faktor für den Erfolg eines Gesuchs.

Welche Unterlagen brauchen Sie?

Sammeln Sie aussagekräftige Beweise und Nachweise – je vollständiger die Akten, desto klarer können Sie Ihren Anspruch darstellen. Die folgenden Unterlagen sind praxisrelevant:

  • Fotos mit Datum, Ort und kurzer Beschreibung (photo, document).
  • Kopie des Mietvertrags und evtl. Übergabeprotokoll (form, contract).
  • Offerten oder Rechnungen für Reparaturen (repair, estimate).
  • Quittungen und Zahlungsbelege für den Mietzins (rent, payment).
  • Korrespondenz mit dem Vermieter: E-Mails, Einschreiben, Meldungen (document, evidence).
  • Notizen mit Datumsangaben zu Störungen oder Terminen (log, record).
Bewahren Sie Originale und digitale Kopien getrennt auf.

Beschreiben Sie Mängel präzise: Ort, Umfang, seit wann, wie oft. Markieren Sie in Fotos das betroffene Gebiet (z. B. Wasserränder, Risse). Wenn möglich, holen Sie eine Kostenschätzung für die Behebung ein und fügen Sie diese dem Dossier bei.

Wie gehen Sie vor bei Vermieterkontakt und Schlichtung?

Kontaktieren Sie den Vermieter schriftlich und fordern Sie eine Frist zur Mängelbehebung. Dokumentieren Sie das Schreiben und den Zugang (z. B. Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung). Reagiert der Vermieter nicht oder unzureichend, können Sie bei der zuständigen Schlichtungsbehörde ein Gesuch stellen. In der Schlichtung wird versucht, eine gütliche Einigung zu erzielen; falls dies scheitert, ist der Weg an das Gericht offen.[2]

Antworten Sie auf Fristsetzungen und laden zu Terminen; versäumte Fristen können Rechte kosten.

FAQ

Welche Fristen gelten für eine Mietzinsreduktion?
Sie sollten Mängel so rasch wie möglich melden und Fristen zur Behebung setzen; für die Schlichtung gelten kantonale Regeln und die ZPO-Vorgaben.
Kann ich die Miete zurückhalten?
Grundsätzlich ist Zurückbehaltung nur in engen, klar geregelten Fällen ratsam; konsultieren Sie die Schlichtungsbehörde oder eine Beratungsstelle vor einer solchen Massnahme.
Welche Rolle spielt die Schlichtungsbehörde?
Die Schlichtungsbehörde prüft, vermittelt und entscheidet bei Streitigkeiten rund ums Mietverhältnis; eine Einigung hier kann eine spätere Klage ersetzen.

Anleitung

  1. Mängel vollständig dokumentieren: Fotos, Videos, Datum und Beschreibung (photo, document).
  2. Schriftliche Mängelanzeige an den Vermieter senden und Frist setzen (form, notice).
  3. Kostenofferten einholen und dem Dossier beifügen (repair, estimate).
  4. Bei ausbleibender Reaktion Schlichtung verlangen und Unterlagen einreichen (contact, assistance).
  5. Wenn nötig, nach erfolgloser Schlichtung Klage anhängig machen (court, hearing).

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] fedlex.admin.ch — Obligationenrecht (OR) Art. 253–274g
  2. [2] fedlex.admin.ch — Zivilprozessordnung (ZPO) Art. 197 ff.
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Schweiz

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.