Räumungsaufschub beantragen: Mieter in Schweiz

Unterhalt & kleine Reparaturen (wer zahlt was) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 11. September 2025

Als Mieter in der Schweiz stehen Sie vor vielen Fragen, wenn eine Räumung droht. Ein Aufschub kann Ihre Zeit verschaffen, um Einsprache zu erheben oder Beschwerde zu führen, notwendige Unterlagen zu sammeln und Alternativen wie Zahlungspläne oder Vermittlung zu prüfen. Dieses Praxisleitfaden erklärt in klarer Sprache, welche Fristen gelten, welche Dokumente nützlich sind und welche Stellen Sie kontaktieren können. Sie erhalten eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Einreichen von Einsprache oder Beschwerde, Tipps zur Beweissammlung und Hinweise, wann die Schlichtungsbehörde eingeschaltet werden muss. Ziel ist, Ihnen als Mieter praktische Handlungsmöglichkeiten in verständlicher Form zu bieten.

Was gilt bei einer Räumung?

Bei einer drohenden Räumung gelten Regeln aus dem Obligationenrecht und dem Zivilprozessrecht; oft ist eine Schlichtung vor der kantonalen Schlichtungsbehörde vorgeschrieben[1]. Wichtig sind vor allem die gesetzten Fristen und die formalen Anforderungen an Einsprache oder Beschwerde. Prüfen Sie jeden schriftlichen Entscheid genau und notieren Sie Fristen sofort.

Fristen sind knapp; reagieren Sie sofort.

Bereiten Sie wichtige Unterlagen vor, bevor Sie eine Einsprache einreichen:

  • Fristen prüfen und Fristdaten notieren.
  • Schriftverkehr, Zahlungsbelege und Fotos sammeln.
  • Mietrückstände und Zahlungsnachweise bereithalten.
  • Kontakt zur kantonalen Schlichtungsstelle aufnehmen[2].
Detaillierte Dokumentation erhöht Ihre Erfolgschancen.

Unterschied: Einsprache vs. Beschwerde

Einsprache ist oft der erste formelle Schritt gegen eine Zahlungs- oder Räumungsankündigung; eine formelle Beschwerde folgt bei gerichtlichen Entscheiden. Beide Verfahren haben eigene Fristen und Formvorschriften. Wenn eine Schlichtung vorgeschrieben ist, müssen Sie diesen Schritt in der Regel vor einer gerichtlichen Beschwerde absolvieren[1].

Vor vielen Klagen ist eine Schlichtung vorgeschrieben.

Wie Einsprache oder Beschwerde einreichen

Beim Einreichen sollten Sie klar, kurz und vollständig vorgehen. Benennen Sie, was Sie beanstanden, legen Sie die Fakten und Belege dar und fordern Sie konkret den Aufschub der Räumung oder die Abweisung der Forderung.

  1. Prüfen Sie die gesetzte Frist und reichen Sie Einsprache/fristgerechte Antwort innerhalb der genannten Tage ein.
  2. Legen Sie Kopien von Mietvertrag, Zahlungsbelegen und Fotos bei.
  3. Formulieren Sie ein kurzes Schreiben mit Ihren Argumenten und fordern Sie ausdrücklich den Aufschub der Räumung.
  4. Nehmen Sie Kontakt zur Schlichtungsstelle auf und vereinbaren Sie einen Termin.
  5. Bereiten Sie sich auf eine mögliche gerichtliche Verhandlung vor, falls die Schlichtung scheitert.

FAQ

Kann ich eine laufende Räumung stoppen?
Ein vollständiges Stoppen ist nicht immer möglich, aber ein formeller Antrag auf Aufschub via Einsprache oder Beschwerde kann Zeit bringen. Zuerst ist meist die Schlichtungsbehörde zuständig; handeln Sie schnell und reichen Sie Belege ein.
Welche Fristen muss ich beachten?
Fristen variieren je nach Entscheid und Kanton. Prüfen Sie das Schreiben genau und beachten Sie die Fristangaben; bei gerichtlichen Entscheiden gelten oft kurze Fristen und Schlichtungspflichten[1].
Wer hilft mir bei der Schlichtung?
Die kantonale Schlichtungsstelle vermittelt zwischen Mietern und Vermietern. Sie erhalten dort Informationen zum Ablauf und zu möglichen Unterlagen, die Sie mitbringen sollten[2].

Anleitung

  1. Prüfen Sie sofort die Frist im Entscheid.
  2. Sammeln Sie alle relevanten Dokumente (Mietvertrag, Zahlungsbelege, Fotos).
  3. Erstellen Sie ein kurzes Schreiben: Sachverhalt, Begründung, Antrag auf Aufschub.
  4. Kontaktieren Sie die Schlichtungsstelle Ihres Kantons und reichen Sie die Unterlagen ein.
  5. Falls notwendig, bereiten Sie sich auf eine gerichtliche Auseinandersetzung vor.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] fedlex.admin.ch – Obligationenrecht (OR) & Zivilprozessrecht (ZPO)
  2. [2] Kanton Zürich – Schlichtungsstelle Mietwesen
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Schweiz

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.