Ratenplan bei Räumung: Wer zahlt? Schweiz
Als Mieter in der Schweiz kann die Androhung einer Räumung sehr belastend sein. Ein Ratenplan bietet oft eine Möglichkeit, ausstehende Mietzahlungen zu begleichen und eine sofortige Zwangsräumung zu verhindern. In diesem Artikel erklären wir verständlich, wer in der Regel für einen Ratenplan verantwortlich ist, welche rechtlichen Grundlagen und Fristen gelten, wie Sie einen solchen Plan formell vereinbaren und welche Nachweise Vermieter erwarten können. Wir geben praktische Schritte für Mieterschutz, zeigen, wann eine Schlichtungsbehörde eingeschaltet werden sollte, und nennen, welche Unterlagen Sie sammeln sollten, um Ihre Rechte zu wahren. Ziel ist, Mieter*innen in der Schweiz klare, umsetzbare Informationen zu bieten. Die Hinweise gelten kantonal unterschiedlich und ersetzen keine Rechtsberatung.
Ratenplan und Zahlungspflicht
Ein Ratenplan ist in der Regel ein Vorschlag des Mieters, offene Mietforderungen über mehrere Zahlungen zu begleichen. Rechtlich bleibt die Forderung bestehen, bis sie vollständig bezahlt ist; spezielle Pflichten und Möglichkeiten ergeben sich aus dem Obligationenrecht und kantonalen Verfahrensregeln.[1]
- Mieter: Vorschlag für Ratenzahlung schriftlich einreichen (payment).
- Vermieter: Zustimmung oder Ablehnung schriftlich dokumentieren (form).
- Belege sammeln: Mietzahlungen, Mahnungen und Kontoauszüge (evidence).
- Fristen beachten: auf Vorschlag reagieren und Termine einhalten (deadline).
Wie formell muss ein Ratenplan sein?
Ein Ratenplan sollte schriftlich vorliegen und die Beträge, Zahlungszeitpunkte und die Dauer klar benennen. Häufig vereinbaren Vermieter auch eine schriftliche Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag, die als Nachweis dient. Wird keine Einigung erzielt, kann die Schlichtungsbehörde eingeschaltet werden.[2]
- Konkreter Tilgungsplan mit Zahlungsbeträgen (payment).
- Termine nennen: Datum und Frequenz der Zahlungen (calendar event).
- Namen und Kontodaten für Rückforderungen und Quittungen (evidence).
Was tun bei Ablehnung oder Konflikt?
Wenn der Vermieter den Vorschlag ablehnt oder keine Einigung zustande kommt, sind klare Schritte wichtig: prüfen Sie Fristen, dokumentieren Sie alle Kontakte und prüfen Sie, ob eine Schlichtung möglich ist. In vielen Kantonen ist vor Gericht eine Schlichtung Voraussetzung für weitere Schritte.[2]
- Schlichtungsbehörde kontaktieren und Gesuch einreichen (form).
- Falls nötig: Gerichtliche Schritte nach erfolgloser Schlichtung prüfen (court).
- Rechtshilfe oder Beratungsstellen kontaktieren für Unterstützung (contact).
FAQ
- Was passiert, wenn ich einen Ratenplan vorschlage?
- Der Vermieter kann zustimmen, ablehnen oder einen Gegenvorschlag machen; bei Einigung ist es ratsam, die Vereinbarung schriftlich festzuhalten.
- Verhindert ein Ratenplan definitiv eine Räumung?
- Ein Ratenplan kann eine Räumung verhindern, solange die vereinbarten Zahlungen eingehalten werden; bei Ausbleiben weiterer Zahlungen bleibt die Räumungsandrohung bestehen.
- Wen kann ich kontaktieren, wenn es Streit gibt?
- Wenden Sie sich an die kantonale Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten oder an eine öffentliche Beratungsstelle für Mietrecht.
Anleitung
- Sammeln Sie alle relevanten Belege: Mietverträge, Mahnungen und Kontoauszüge (evidence).
- Erstellen Sie einen schriftlichen Zahlungsplan mit Betrag und Terminen (payment).
- Reichen Sie das Angebot schriftlich beim Vermieter ein und fordern Sie eine Bestätigung an (form).
- Falls keine Einigung: Gesuch bei der Schlichtungsbehörde einreichen und Termine wahren (form).
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- [1] fedlex.admin.ch - Schweizerisches Obligationenrecht (OR)
- [2] zh.ch - Schlichtungsbehörde und Mietrecht (Kanton Zürich)
