Ratenplan statt Räumung für Mieter in Schweiz
Als Mieter in der Schweiz kann die Aussicht auf eine Räumung sehr belastend sein. Ein klarer Ratenplan bietet oft eine praktikable Lösung, um Zahlungsrückstände zu begleichen und das Mietverhältnis zu erhalten. Dieser Artikel erklärt in einfachen Worten, wie Mieter und Vermieter eine Vereinbarung treffen können, welche Fristen und rechtlichen Schritte zu beachten sind und wie Reparatur- oder Unterhaltskosten in Verhandlungen berücksichtigt werden. Sie erhalten praktische Handlungsschritte, Hinweise zur Dokumentation sowie Informationen zu offiziellen Schlichtungsstellen[2] und gesetzlichen Grundlagen[1]. Lesen Sie weiter für Mustertexte, Fristen und Kontaktempfehlungen.
Was ist ein Ratenplan?
Ein Ratenplan ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter, die regelt, wie aufgelaufene Mietrückstände in zeitlich gestaffelten Teilen beglichen werden. Er kann auch Vereinbarungen zu laufenden Mietzahlungen und zur Berücksichtigung kleinerer Reparaturen oder Unterhaltskosten enthalten. Ein klarer Ratenplan reduziert das Risiko einer Räumung, weil er zeigt, dass der Mieter aktiv eine Lösung sucht.
Wie verhandeln Sie mit dem Vermieter
Bereiten Sie ein kurzes, sachliches Gesuch vor, in dem Sie den Rückstand aufschlüsseln, einen konkreten Zahlungsplan vorschlagen und begründen, warum Sie die Raten leisten können. Nennen Sie ggf. bereits geplante oder notwendige kleine Reparaturen und wer diese bezahlen soll. Bieten Sie Nachweise an, etwa Kontoauszüge oder Kostenvoranschläge, und schlagen Sie Termine zur Unterschrift der Vereinbarung vor.
- Dokumentieren Sie alle Zahlungsbelege, Mahnungen und E-Mail-Wechsel.
- Schlagen Sie realistische Teilbeträge und feste Zahlungstermine vor.
- Formulieren Sie die Vereinbarung schriftlich und lassen Sie sie von beiden Seiten unterschreiben.
Reparaturen und Unterhalt
Klären Sie, welche kleinen Reparaturen sofort nötig sind und wer die Kosten trägt. Manchmal übernimmt der Vermieter kleinere Unterhaltsarbeiten; in anderen Fällen kann ein Abzug von der Miete nach Rücksprache angebracht sein. Halten Sie Abmachungen schriftlich fest, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Was tun, wenn Verhandlungen scheitern
Wenn eine Einigung nicht gelingt, können Sie die Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten kontaktieren. Dort ist in der Regel ein Vermittlungsversuch vorgeschrieben, bevor gerichtliche Schritte folgen. Notieren Sie Fristen genau und reagieren Sie zügig auf Zustellungen.
- Beantragen Sie rechtzeitig eine Schlichtung bei der zuständigen kantonalen Stelle.
- Beachten Sie kurze Fristen für Einsprachen und Antworten.
- Suchen Sie frühzeitig Beratung bei Mieterverbänden oder kantonalen Stellen.
Häufige Fragen
- Kann ein Ratenplan die Räumung verhindern?
- Ja, wenn Vermieter und Mieter eine schriftliche Vereinbarung treffen und der Mieter die Raten wie vereinbart erfüllt, ist eine Räumung oft vermeidbar.
- Wer zahlt kleine Reparaturen?
- Kleine Unterhaltsarbeiten sind meist Sache des Mieters, grössere Reparaturen trägt in der Regel der Vermieter; klären Sie Details schriftlich im Einzelfall.
- Muss ich zuerst die Schlichtungsstelle kontaktieren?
- In vielen Kantonen ist vor einer Klage eine Schlichtung vorgeschrieben; prüfen Sie die lokalen Regeln und kontaktieren Sie die zuständige Schlichtungsbehörde.
Anleitung
- Erstellen Sie eine Übersicht aller Rückstände und laufenden Forderungen.
- Erarbeiten Sie einen realistischen Ratenvorschlag mit konkreten Terminen.
- Senden Sie das Angebot schriftlich an den Vermieter und bitten Sie um Bestätigung.
- Falls keine Einigung, beantragen Sie eine Schlichtung bei der kantonalen Stelle.
- Erfüllen Sie die vereinbarten Zahlungen pünktlich und sammeln Sie alle Belege.
