Richtig kuendigen als Mieter in der Schweiz
Als Mieter in der Schweiz kann die eigene Kündigung des Mietvertrags überraschend kompliziert sein. Fristen, die vorgeschriebene Form und die richtige Zustellung bestimmen oft, ob eine Kündigung gültig ist. Viele Mieter machen kleine Fehler — sie beachten Kündigungsfristen nicht, senden keine schriftliche Bestätigung oder dokumentieren den Wohnzustand schlecht. Diese Anleitung richtet sich an Mieter und erklärt verständlich, welche Schritte jetzt wichtig sind: wie Fristen zu prüfen sind, welche Form die Kündigung haben muss und wie Sie Belege und Kommunikation sichern. Sie erfahren auch, wann eine Schlichtungsstelle eingeschaltet werden sollte und welche offiziellen Regeln als Rechtsgrundlage gelten.
Wichtige Fehler bei der selbstständigen Kündigung
Diese häufigen Fehler führen zu ungültigen oder unwirksamen Kündigungen. Prüfen Sie jeden Punkt sorgfältig, bevor Sie kündigen.
- Fristen nicht beachten oder zu spät kündigen.
- Kündigung mündlich oder formunvollständig übermitteln statt schriftlich.
- Zustellung nicht nachweisbar machen (z. B. nicht eingeschrieben senden).
- Keine Fotos oder Übergabeprotokolle zur Dokumentation des Wohnzustands anfertigen.
- Reparatur- und Unterhaltsfragen ignorieren statt schriftlich nachzufassen.
- Kautions- oder Abrechnungsforderungen nicht prüfen.
- Eintrittsrechte des Vermieters missachten oder Schlüsselübergaben falsch regeln.
Form, Fristen und Rechtsgrundlage
Die richtige Form und die Einhaltung der Kündigungsfrist sind zentral. Prüfen Sie Ihren Mietvertrag und die gesetzlichen Regeln im Obligationenrecht (OR) für Fristen und Formvorschriften[1]. Viele Mietverträge verlangen eine schriftliche Kündigung; empfehlenswert ist zusätzlich der Versand per Einschreiben oder Übergabe gegen Empfangsbestätigung.
Praxis: Wie Sie Ihre Kündigung korrekt übergeben
Notieren Sie Datum, Uhrzeit und Übermittlungsart. Senden Sie die Kündigung schriftlich und bewahren Sie einen Nachweis. Dokumentieren Sie den Wohnzustand mit Fotos und erstellen Sie ein Übergabeprotokoll bei der Schlüsselrückgabe.
Was tun bei Streit oder Unklarheiten
Wenn der Vermieter die Wirksamkeit der Kündigung bestreitet oder Forderungen stellt, wenden Sie sich zuerst an die kantonale Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten; viele Kantone verlangen ein Schlichtungsverfahren vor Gericht[2]. Halten Sie dort Ihre Unterlagen, Fotos und den Schriftverkehr bereit.
FAQ
- Muss die Kündigung schriftlich erfolgen?
- Ja. In den meisten Fällen ist eine schriftliche Kündigung erforderlich; prüfen Sie die Vorgaben im Mietvertrag.
- Welche Kündigungsfrist gilt?
- Die Frist steht im Mietvertrag; wenn nichts geregelt ist, gelten die gesetzlichen Fristen nach Obligationenrecht.
- Was soll ich tun, wenn der Vermieter widerspricht?
- Kontaktieren Sie die kantonale Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten und legen Sie Beweise wie Schriftverkehr und Fotos vor.
Anleitung
- Prüfen Sie sofort die Kündigungsfrist im Mietvertrag und im OR.
- Verfassen Sie eine schriftliche Kündigung mit Datum und Unterschrift.
- Senden Sie die Kündigung eingeschrieben oder übergeben Sie sie gegen Empfangsbestätigung.
- Dokumentieren Sie den Zustand der Wohnung mit Fotos und erstellen Sie ein Übergabeprotokoll.
- Organisieren Sie die Schlüsselrückgabe und fordern Sie eine schriftliche Bestätigung an.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- Bundesrecht: Obligationenrecht (OR) — fedlex.admin.ch
- Kanton Zürich: Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten — zh.ch