Schlüsselabgabe & Zählerstände für Mieter in der Schweiz
Was ist bei Zählerständen wichtig?
Am Auszugstag sollten Sie alle relevanten Zählerstände (Strom, Wasser, Gas) notieren und mit Datum versehen. Machen Sie Fotos vom Zählerstand inklusive Anzeigen und Zählernummern, damit später kein Zweifel entsteht.
Konkrete Schritte
- Notieren Sie Zählerstand und Datum sofort am Abgabetag.
- Fotografieren Sie die Anzeige und die Zählernummer.
- Schicken Sie dem Vermieter bei Bedarf eine Kopie per E-Mail oder übergeben Sie einen Ausdruck.
- Bewahren Sie alle Belege und Fotos mindestens bis zur Klärung auf.
Schlüsselabgabe korrekt durchführen
Die Schlüsselabgabe ist ein formaler Akt. Vereinbaren Sie wenn möglich eine Übergabezeit mit dem Vermieter und fertigen Sie ein schriftliches Übergabeprotokoll an, das Zählerstände, sichtbare Mängel und ggf. den Zustand der Wohnung dokumentiert.
- Vereinbaren Sie Datum und Uhrzeit für die Übergabe.
- Erstellen Sie ein Übergabeprotokoll mit Zählerständen und Mängeln.
- Übergabe nur gegen Unterschrift dokumentieren.
- Geben Sie alle Schlüssel (inkl. Briefkasten, Kellerräume) zurück.
Was tun bei Nachforderungen oder Streit?
Wenn der Vermieter nachträglich Kosten geltend macht, fordern Sie eine detaillierte Aufstellung und Belege an. Prüfen Sie Ihre Fotos, das Protokoll und alle Rechnungen. Kommt es zu keiner einvernehmlichen Lösung, ist die Schlichtungsbehörde die nächste Instanz für Mietstreitigkeiten in der Schweiz.[2]
Checkliste für Mieter
- Fotos aller Zählerstände und Zählernummern machen.
- Übergabeprotokoll vorbereiten und unterschreiben lassen.
- Alle Schlüssel gesammelt übergeben.
- Belege, Rechnungen und Schriftverkehr aufbewahren.
Häufige Fragen
- Wer bezahlt Nachforderungen für Verbrauchskosten?
- In der Regel erfolgt die Abrechnung nach Verbrauch; wer zahlen muss, hängt von Vereinbarungen im Mietvertrag und der Abrechnung ab. Prüfen Sie Belege und Zählerstände.
- Was gehört in ein Übergabeprotokoll?
- Datum, Uhrzeit, Zählerstände, sichtbare Mängel, Liste übergebener Schlüssel und Unterschriften beider Parteien.
- Wann sollte man die Schlichtungsbehörde kontaktieren?
- Wenn eine Einigung mit dem Vermieter nicht möglich ist oder Fristen nicht eingehalten werden, können Sie die kantonale Schlichtungsbehörde einschalten.[2]
Anleitung
- Am Abgabetag alle Zählerstände notieren und fotografieren.
- Übergabezeit vereinbaren und Übergabeprotokoll ausfüllen.
- Alle Schlüssel übergeben und Unterschriften einholen.
- Belege und Fotos sicher aufbewahren und bei Nachfragen vorlegen.
- Bei Streit die kantonale Schlichtungsbehörde kontaktieren und Unterlagen vorbereiten.
