Schlüsselabgabe & Zählerstände für Mieter in der Schweiz

Unterhalt & kleine Reparaturen (wer zahlt was) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 11. September 2025
Als Mieter in der Schweiz stehen Sie bei Auszug oft vor zwei wichtigen Aufgaben: der Schlüsselabgabe und der korrekten Feststellung der Zählerstände. Fehler hier führen zu Missverständnissen über Kosten, Kaution oder Nachforderungen. Dieser praktische Leitfaden erklärt Schritt für Schritt, wie Sie Zählerstände dokumentieren, welche Fristen zu beachten sind, welche Belege hilfreich sind und wie Sie die Schlüssel ordnungsgemäss übergeben. Er richtet sich an Mieter ohne juristischen Hintergrund und gibt klare Handlungsschritte, inkl. Hinweise zu möglichen Streitfällen mit dem Vermieter und wann Sie die Schlichtungsbehörde[2] einschalten sollten. Sie lernen, wie Sie Zählerstände fotografieren und mit Datum versehen, welche Belege Sie aufbewahren sollten und wie ein Übergabeprotokoll aussehen kann. Wir erklären auch, wie lange Sie dem Vermieter Zugang zur Wohnung gewähren müssen, welche Pflichten bei kleinen Reparaturen bestehen[1] und welche Schritte gelten, wenn eine Einigung nicht möglich ist.

Was ist bei Zählerständen wichtig?

Am Auszugstag sollten Sie alle relevanten Zählerstände (Strom, Wasser, Gas) notieren und mit Datum versehen. Machen Sie Fotos vom Zählerstand inklusive Anzeigen und Zählernummern, damit später kein Zweifel entsteht.

Zählerstände mit Datum fotografieren.

Konkrete Schritte

  • Notieren Sie Zählerstand und Datum sofort am Abgabetag.
  • Fotografieren Sie die Anzeige und die Zählernummer.
  • Schicken Sie dem Vermieter bei Bedarf eine Kopie per E-Mail oder übergeben Sie einen Ausdruck.
  • Bewahren Sie alle Belege und Fotos mindestens bis zur Klärung auf.

Schlüsselabgabe korrekt durchführen

Die Schlüsselabgabe ist ein formaler Akt. Vereinbaren Sie wenn möglich eine Übergabezeit mit dem Vermieter und fertigen Sie ein schriftliches Übergabeprotokoll an, das Zählerstände, sichtbare Mängel und ggf. den Zustand der Wohnung dokumentiert.

Lassen Sie das Übergabeprotokoll von beiden Parteien unterschreiben.
  • Vereinbaren Sie Datum und Uhrzeit für die Übergabe.
  • Erstellen Sie ein Übergabeprotokoll mit Zählerständen und Mängeln.
  • Übergabe nur gegen Unterschrift dokumentieren.
  • Geben Sie alle Schlüssel (inkl. Briefkasten, Kellerräume) zurück.
Ein vollständiges Protokoll reduziert spätere Streitigkeiten.

Was tun bei Nachforderungen oder Streit?

Wenn der Vermieter nachträglich Kosten geltend macht, fordern Sie eine detaillierte Aufstellung und Belege an. Prüfen Sie Ihre Fotos, das Protokoll und alle Rechnungen. Kommt es zu keiner einvernehmlichen Lösung, ist die Schlichtungsbehörde die nächste Instanz für Mietstreitigkeiten in der Schweiz.[2]

Reichen Sie Widerspruch oder eine Conciliation rechtzeitig ein, um Fristen nicht zu verpassen.

Checkliste für Mieter

  • Fotos aller Zählerstände und Zählernummern machen.
  • Übergabeprotokoll vorbereiten und unterschreiben lassen.
  • Alle Schlüssel gesammelt übergeben.
  • Belege, Rechnungen und Schriftverkehr aufbewahren.

Häufige Fragen

Wer bezahlt Nachforderungen für Verbrauchskosten?
In der Regel erfolgt die Abrechnung nach Verbrauch; wer zahlen muss, hängt von Vereinbarungen im Mietvertrag und der Abrechnung ab. Prüfen Sie Belege und Zählerstände.
Was gehört in ein Übergabeprotokoll?
Datum, Uhrzeit, Zählerstände, sichtbare Mängel, Liste übergebener Schlüssel und Unterschriften beider Parteien.
Wann sollte man die Schlichtungsbehörde kontaktieren?
Wenn eine Einigung mit dem Vermieter nicht möglich ist oder Fristen nicht eingehalten werden, können Sie die kantonale Schlichtungsbehörde einschalten.[2]

Anleitung

  1. Am Abgabetag alle Zählerstände notieren und fotografieren.
  2. Übergabezeit vereinbaren und Übergabeprotokoll ausfüllen.
  3. Alle Schlüssel übergeben und Unterschriften einholen.
  4. Belege und Fotos sicher aufbewahren und bei Nachfragen vorlegen.
  5. Bei Streit die kantonale Schlichtungsbehörde kontaktieren und Unterlagen vorbereiten.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Obligationenrecht (OR) — fedlex.admin.ch
  2. [2] Zivilprozessordnung (ZPO) — fedlex.admin.ch
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Schweiz

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.