Unterlagen für Mieter: Referenzzinssatz Schweiz

Mietzins & Erhöhungen (Referenzzinssatz, amtliches Formular) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 11. September 2025

Als Mieter in der Schweiz ist es wichtig, alle relevanten Unterlagen bereit zu haben, wenn es um den Referenzzinssatz oder eine Mietzinserhöhung geht. Diese Anleitung hilft Ihnen, welche Dokumente Sie sammeln, wie Sie Fristen beachten und welche Schritte zur Schlichtung nötig sind. Die Informationen sind praxisorientiert, leicht verständlich und auf die Rechte und Pflichten von Mieterinnen und Mietern zugeschnitten. Bewahren Sie alle Belege und die Korrespondenz mit dem Vermieter chronologisch auf, damit Sie im Streitfall vorbereitet sind und Fristen einhalten können. Rechtliche Grundlagen zu Mietzinsanpassungen finden Sie im Obligationenrecht.[1]

Welche Unterlagen sammeln

Vorbereitung ist entscheidend. Sammeln Sie die folgenden Belege, bevor Sie eine Anfrage oder Einsprache formulieren.

  • Mietvertrag in Kopie.
  • Amtliche Formulare oder Mitteilungen zur Referenzzinssatz-Anpassung.
  • Belege für geleistete Mietzahlungen und Depotquittungen.
  • Fotos oder Dokumentation von Mängeln, die den Wohnwert beeinflussen.
  • Schriftwechsel mit dem Vermieter (E-Mails, Briefe, Übergabeprotokolle).
Detaillierte Dokumentation erhöht Ihre Erfolgschancen in Streitfällen.

Mietzinsänderung verstehen

Eine Mietzinserhöhung wegen Änderung des Referenzzinssatzes muss schriftlich begründet werden. Prüfen Sie Datum, Betrag und die Berechnung in der Mitteilung. Fordern Sie bei Unklarheiten eine schriftliche Erläuterung vom Vermieter an und vermerken Sie Fristen für Einsprachen. Die gesetzlichen Regeln zum Mietzins und zur Berechnung des Referenzzinssatzes sind im Obligationenrecht geregelt.[1]

Reagieren Sie innerhalb der angegebenen Frist, um Ihre Einsprache zu wahren.

Wenn Sie eine Mietzinserhöhung anfechten möchten, bereiten Sie Ihre Unterlagen vor und senden Sie eine formelle Einsprache an den Vermieter. Fügen Sie Belege und eine klare Erklärung bei, weshalb die Erhöhung Ihrer Ansicht nach nicht gerechtfertigt ist.

Schlichtung und weiteres Vorgehen

In der Regel ist vor einer Klage die Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten zuständig. Beantragen Sie dort eine Konkrete Schlichtungssitzung, wenn eine Einigung mit dem Vermieter nicht möglich ist. Beim Antrag legen Sie Kopien der gesammelten Unterlagen bei und beschreiben Ihr Anliegen kurz und sachlich.[2]

Reichen Sie den Schlichtungsantrag fristgerecht ein, sonst kann Ihr Anspruch verfallen.

FAQ

Welche Frist habe ich für die Einsprache gegen eine Mietzinserhöhung?
Die Frist steht in der Mitteilung des Vermieters; prüfen Sie diese sorgfältig und reagieren Sie innerhalb der angegebenen Frist, sonst verlieren Sie Ihre Rechtswirkung.
Welche Belege sind bei der Schlichtungsbehörde am wichtigsten?
Kopie des Mietvertrags, Zahlungsbelege, die Mitteilung zur Mietzinserhöhung und Fotos oder Protokolle zu Mängeln sind besonders relevant.
Muss ich vor Gericht gehen, wenn die Schlichtung scheitert?
Wenn die Schlichtung keine Einigung bringt, kann die Angelegenheit vor ein Gericht weitergezogen werden; oft ist jedoch eine Einigung im Schlichtungsverfahren möglich.

Anleitung

  1. Sammeln Sie alle relevanten Dokumente (Mietvertrag, Zahlungsbelege, Schreiben, Fotos).
  2. Formulieren Sie eine schriftliche Einsprache an den Vermieter mit Begründung und Belegen.
  3. Reichen Sie bei Bedarf einen Antrag auf Schlichtung bei der zuständigen Schlichtungsbehörde ein.
  4. Beachten Sie Fristen und erscheinen Sie zum Schlichtungstermin mit Kopien aller Unterlagen.

Wichtigste Erkenntnisse

  • Vollständige Unterlagen stärken Ihre Position bei Einsprache oder Schlichtung.
  • Fristen sind entscheidend; verpassen Sie keine Deadlines.
  • Suchen Sie frühzeitig Unterstützung bei Schlichtungsstellen oder Mieterberatungen.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] Schweizerisches Obligationenrecht (OR) Art. 253–274g
  2. [2] Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) Art. 197 ff.
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Schweiz

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.