Unterlagen für Schlichtung einreichen - Mieter Schweiz
Als Mieter in der Schweiz brauchen Sie bei einer Streitigkeit oft eine klare Mappe mit Unterlagen, bevor Sie die Schlichtungsbehörde anrufen. Dieses Praxisblatt erklärt verständlich, welche Dokumente nützlich sind: Mietvertrag, Zahlungsbelege, Fotos von Mängeln, Schriftverkehr mit dem Vermieter und Kostenvoranschläge für Reparaturen. Es beschreibt, wie Sie Beweise ordnen, Fristen beachten und welche Angaben im Protokoll wichtig sind. Ziel ist, eine vollständige und überzeugende Akte vorzulegen, damit die Schlichtungsstelle den Fall prüfen kann. Die Hinweise sind allgemein und helfen, unnötige Verzögerungen zu vermeiden und Ihre Position als Mieter zu stärken.
Welche Unterlagen einreichen?
- Mietvertrag (document)
- Zahlungsbelege, Quittungen und Kontoauszüge (payment)
- Fotos und Datumsangaben zu Mängeln (photo)
- Schriftverkehr mit dem Vermieter, E‑Mails und Nachrichten (document)
- Kostenvoranschläge oder Rechnungen für Reparaturen (repair)
- Übergabeprotokoll und Inventar (record)
Wie Beweise sammeln
Sammeln Sie Belege systematisch: Datieren Sie Fotos, notieren Sie Zeugen, sichern Sie Rechnungen und bewahren Sie Kopien aller Schreiben auf. Beschriften Sie Dateien klar und halten Sie eine kurze Chronologie des Problems bereit.
- Fotos mit Datum und Ort (photo)
- Zeugennamen und Kontaktinformation (record)
- Quittungen und Rechnungen (payment)
- Wichtige Formulare oder Anzeigen (file)
Was die Schlichtungsbehörde erwartet
Die Schlichtungsbehörde will eine klare, übersichtliche Akte: kurze Fallbeschreibung, relevante Dokumente und konkret benannte Forderungen. In vielen Fällen ist die Schlichtung gemäss Zivilprozessordnung vorgeschaltet, bevor ein Gericht eingeschaltet werden kann[1].
Fristen und Einreichung
Prüfen Sie die Fristen Ihrer kantonalen Schlichtungsbehörde und nutzen Sie das dortige Formular für die Anmeldung. Manche Kantone verlangen ein bestimmtes Formular oder eine Kopie des Mietvertrags; informieren Sie sich auf der Webseite der zuständigen Schlichtungsstelle[2]. Reichen Sie Kopien, keine Originale, ein und bewahren Sie Belegkopien für Ihre Akte.
FAQ
- Welche Unterlagen sind zwingend?
- Grundsätzlich Mietvertrag, Zahlungsbelege und Nachweise zu Mängeln. Weitere Belege verbessern Ihre Chancen.
- Kann ich Originale einreichen?
- Geben Sie Kopien ab und bewahren Sie Originale zu Hause auf.
- Muss ich die Schlichtung besuchen?
- Meistens findet eine Verhandlung statt; erscheinen Sie zum Termin oder vertreten Sie sich durch eine bevollmächtigte Person.
Anleitung
- Sammeln Sie alle relevanten Dokumente und erstellen Sie eine kurze Chronologie des Problems.
- Kontaktieren Sie die Schlichtungsbehörde Ihres Kantons, um das richtige Formular zu erhalten.
- Füllen Sie das Anmeldeformular aus, fügen Sie Kopien bei und reichen Sie alles fristgerecht ein.
- Bereiten Sie sich auf die Verhandlung vor: bringen Sie Kopien, Fotos und Zeugen, wenn möglich.
- Bewahren Sie nach dem Schlichtungstermin alle Unterlagen und das Protokoll sicher auf.
