Unterlagen für WG-Mieter in der Schweiz

Untermiete, Mitmiete & Wohngemeinschaft (WG) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 11. September 2025
Als Mieter in der Schweiz ist es wichtig zu wissen, welche Unterlagen für eine WG, Untermiete oder Mitmiete nötig sind und wie Sonderregeln formell vereinbart werden. Dieser Leitfaden erklärt verständlich, welche Dokumente Vermieter oder Mitbewohner typischerweise verlangen, wie ein Untermietvertrag aufgebaut ist und worauf Mieter beim Abschließen von Mitmiet- oder WG-Absprachen achten sollten. Wir beschreiben auch, welche Nachweise bei Einzug, Mietzinszahlungen oder für Kautionsfragen sinnvoll sind, wie man Sonderregeln schriftlich festhält und welche Schritte bei Unstimmigkeiten helfen. Am Ende finden Sie Hinweise zur Schlichtung bei Mietstreitigkeiten sowie Links zu relevanten gesetzlichen Grundlagen und offiziellen Stellen in der Schweiz.

Welche Unterlagen braucht man?

Bei Einzug in eine WG oder bei Untermiete sind typische Unterlagen hilfreich, um Rechte und Pflichten klar zu regeln. Bereiten Sie diese Dokumente vor, bevor Sie Mieter oder Mitbewohner werden:

  • Gültiger Ausweis oder Pass
  • Mietvertrag oder Untermietvertrag in schriftlicher Form
  • Lohn- oder Einkommensnachweis
  • Bestätigung über geleistete Kaution oder Mietkautionskonto
  • Übergabeprotokoll mit Fotos vom Zustand bei Einzug
Gute Dokumentation erleichtert Nachweise bei späteren Streitigkeiten.

Untermiete, Mitmiete und WG – was unterscheidet sich?

Die Begriffe beschreiben unterschiedliche rechtliche Konstellationen: Untermiete betrifft ein Untermietverhältnis unter einem Hauptmieter, Mitmiete bedeutet gemeinsame Vertragspflichten, und WG kann verschiedene Formen annehmen. Achten Sie auf Zahlungs- und Verantwortungsregeln, Zustimmung des Vermieters und die Dauer der Vereinbarungen.

  • Wer zahlt die Miete und wie werden Zahlungen aufgeteilt?
  • Liegt eine schriftliche Vereinbarung oder ein Formular mit Zustimmung des Vermieters vor?
  • Wie lange gilt die Regelung und welche Kündigungsfristen stehen im Vertrag?
Ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters kann Untermiete zu Problemen führen.

Sonderregeln schriftlich festhalten

Sonderregeln wie Nutzung von Gemeinschaftsräumen, Reinigungspensen oder Gästegrenzen sollten klar und schriftlich vereinbart werden. Ein einfaches schriftliches Dokument, von allen Mitbewohnern unterschrieben, reduziert Missverständnisse. Ergänzend helfen Übergabeprotokolle und regelmäßige Bestätigungen per E-Mail.

Bewahren Sie alle unterschriebenen Vereinbarungen und Quittungen an einem sicheren Ort auf.

Wenn es Streit gibt

Bei Unstimmigkeiten versuchen Sie zuerst eine einvernehmliche Lösung mit den Mitbewohnern oder dem Vermieter. Reichen Sie bei Bedarf eine Schlichtungsanfrage bei der kantonalen Schlichtungsbehörde ein; in der Regel ist eine Schlichtung vor Gericht vorgeschrieben.[2] Für die rechtliche Grundlage gelten die Regeln des Obligationenrechts; konkrete Vorschriften finden Sie im Schweizer Gesetzestext.[1]

Frühzeitige Kommunikation mit allen Beteiligten vermindert Eskalationsrisiken.

Häufige Fragen

Brauche ich die Zustimmung des Vermieters für Untermiete?
In den meisten Fällen ja; prüfen Sie Ihren Hauptmietvertrag und holen Sie schriftliche Zustimmung ein.
Welche Rolle spielt das Übergabeprotokoll?
Es dokumentiert den Zustand der Wohnung bei Einzug und schützt vor ungerechtfertigten Forderungen bei Auszug.
Was mache ich bei Lärmbelästigung durch Mitbewohner?
Suchen Sie das Gespräch, halten Sie Vorfälle schriftlich fest und kontaktieren Sie bei Bedarf die Schlichtungsbehörde.
Kann ich Sonderregeln einseitig durchsetzen?
Nein, Sonderregeln sollten von allen betroffenen Parteien schriftlich bestätigt werden, um gültig zu sein.

Anleitung

  1. Sammeln Sie alle relevanten Dokumente (Ausweis, Vertrag, Zahlungsbelege).
  2. Erstellen Sie eine schriftliche Vereinbarung zu Sonderregeln und lassen Sie diese unterschreiben.
  3. Kontaktieren Sie bei Problemen zuerst die Mitbewohner, dann bei Bedarf die kantonale Schlichtungsstelle.[2]
  4. Falls die Schlichtung scheitert, klären Sie mögliche gerichtliche Schritte unter Beachtung der gesetzlichen Fristen.[1]

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Schweizer Obligationenrecht (OR) auf Fedlex
  2. [2] Kantonale Schlichtungsbehörde Zürich
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Schweiz

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.