Untermiete & WG-Regeln fuer Mieter in Schweiz
Als Mieter in der Schweiz stehen Sie bei Untermiete, Mitmiete oder in einer Wohngemeinschaft (WG) vor speziellen Fragen zum Mietrecht, zur Zahlung von Miete, zur Nutzung gemeinsamer Räume und zu Kündigungsfristen. Dieser Artikel erklärt klar Ihre Rechte und Pflichten als Mieter, wie Untermiete rechtlich geregelt ist, welche Zustimmung des Vermieters oft nötig ist und wie Konflikte sinnvoll gelöst werden können. Sie erhalten praktische Tipps zur Dokumentation von Schäden, zum Umgang mit Mietzinserhöhungen und zur Vorbereitung auf eine Schlichtungsbehörde. Die Sprache ist bewusst einfach gehalten, damit auch Leser ohne juristischen Hintergrund schnell verstehen, was in der Schweiz wichtig ist. Wir zeigen Schritt‑für‑Schritt, wie man eine Untermietvereinbarung schriftlich festhält, Rechte bei Reparaturen durchsetzt und eine Schlichtung einleitet. Lesen Sie weiter für Beispiele, Formulierungsvorlagen und Hinweise zur Beweissammlung.
Was ist Untermiete, Mitmiete & WG?
Untermiete bedeutet, dass ein Hauptmieter einen Teil oder die ganze Wohnung an eine andere Person weitervermietet. Mitmiete beschreibt eine gemeinsame Hauptmiete, bei der mehrere Personen unmittelbar Vertragspartner des Vermieters sind. In einer WG teilen sich Bewohner Räume, Kosten und Pflichten. Ob Untermiete erlaubt ist, hängt oft vom Mietvertrag und der Zustimmung des Vermieters ab.[1]
- Zustimmung des Vermieters: In vielen Fällen muss eine schriftliche Zustimmung eingeholt werden.
- Miete & Nebenkosten: Klären Sie, wer welche Kosten trägt und wie Zahlungen erfolgen.
- Privatsphäre & Zugang: Regeln Sie Schlüssel, Besuchsrechte und private Räume.
- Kündigungsfristen: Prüfen Sie Fristen bei Untervermietung und Mitmiete.
Rechte und Pflichten von Mietparteien
Als Mieter oder Untermieter haben Sie Rechte wie das Recht auf Gebrauch der Wohnung und Pflichten wie pünktliche Mietzahlung. Ebenso bestehen Pflichten zur Rücksichtnahme in einer WG und zur Meldung von Mängeln.
- Schriftliche Vereinbarung: Halten Sie Untermietbedingungen schriftlich fest, inklusive Dauer und Zahlungsmodalitäten.
- Kaution & Abrechnung: Klären Sie, wie Kautionen verwaltet und zurückerstattet werden.
- Reparaturen: Melden Sie Mängel sofort und dokumentieren Sie Anfragen an den Vermieter.
- Beweissammlung: Sammeln Sie Fotos, Rechnungen und Schriftverkehr für den Fall eines Streits.
Wenn der Vermieter einer Untermiete widerspricht, prüfen Sie den Mietvertrag und sprechen Sie die Gründe an. Manchmal ist eine Nachverhandlung möglich; manchmal bleibt nur die Schlichtung als nächster Schritt. Vor einer gerichtlichen Klärung ist in der Schweiz in vielen Fällen eine Schlichtung vorgeschrieben.[2]
Wenn es Streit gibt
Bei Konflikten mit Mitbewohnern oder dem Vermieter empfiehlt sich folgendes Vorgehen: zuerst das Gespräch suchen, dann schriftlich mahnen und bei fehlender Einigung die Schlichtungsbehörde kontaktieren. Die Schlichtung ist meist zwingend, bevor ein Urteil beantragt werden kann.[2]
- Kontaktieren Sie die kantonale Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten.
- Bereiten Sie Dokumente vor: Vertrag, Zahlungsbelege und Fotos.
- Falls nötig, bereiten Sie sich auf eine gerichtliche Klärung vor, nachdem die Schlichtung erfolglos war.
FAQ
- Brauche ich die Erlaubnis des Vermieters für Untermiete?
- Oft ja: Viele Mietverträge verlangen eine schriftliche Zustimmung des Vermieters; prüfen Sie den Vertrag und holen Sie die Erlaubnis ein.
- Wer haftet für Schäden in einer WG?
- Grundsätzlich haften die Verursacher; gemeinsame Schäden können anteilig verrechnet werden. Klären Sie Zuständigkeiten schriftlich.
- Kann ein Untermieter einfach gekündigt werden?
- Kündigungsregeln hängen vom Vertrag und der rechtlichen Stellung ab; prüfen Sie Fristen und Gründe und suchen Sie frühzeitig rechtlichen Rat oder Schlichtung.
Anleitung
- Kontaktieren Sie den Vermieter schriftlich und reichen Sie ein Formular oder eine schriftliche Zustimmung für die Untermiete ein.
- Dokumentieren Sie die Miete, Nebenkosten und Zahlungsbelege klar und nachvollziehbar.
- Fotografieren Sie vorhandene Schäden und notieren Sie Datum und Umstände als Beweismittel.
- Wenn Gespräche nichts bringen, beantragen Sie eine Schlichtung bei der zuständigen Behörde und bringen Sie alle Unterlagen mit.