Wer zahlt beim Kontakt zum Mieterverband in der Schweiz

Unterhalt & kleine Reparaturen (wer zahlt was) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 11. September 2025
Viele Mieter in der Schweiz fragen sich, wer die Kosten trägt, wenn sie den Mieterverband kontaktieren oder Unterstützung suchen. Dieser Text erklärt klar und praxisnah, welche Ausgaben durch Mitgliedschaften, Beratungsgespräche, Mediationsangebote oder formale Schritte entstehen können. Wir beschreiben Unterschiede zwischen freiwilligen Dienstleistungen des Mieterverbands, Anwaltshilfe und kantonalen Schlichtungsbehörden, und nennen typische Situationen wie Reparaturen, Mietzinsreduktionen und Kündigungsstreit. Am Ende finden Sie konkrete Handlungsschritte, worauf Sie achten sollten und welche Unterlagen nützlich sind. Lesen Sie weiter für praktische Beispiele und Vorlagen.

Was kostet der Kontakt zum Mieterverband?

Die Ausgaben können sehr unterschiedlich sein. Oft entstehen:

  • Mitgliedschaftsgebühr (fee): jährliche oder monatliche Beiträge an den Mieterverband.
  • Beratungsgespräch (payment): kurzfristige Kosten für telefonische oder persönliche Rechtsberatung.
  • Mediation/Schlichtung (court): Kosten für Mediator oder Schlichtungsstelle, oft kostengünstiger als Gerichtsverfahren.
  • Rechtsvertretung (lawyer, fee): Anwalts- oder Prozesskosten, die nicht immer durch den Verband übernommen werden.
Detaillierte Dokumentation erhöht Ihre Chancen in Verhandlungen.

Wer trägt welche Kosten?

Grundsätzlich gilt in der Schweiz: Vermieter sind für den Unterhalt und die Verkehrssicherheit der Wohnung verantwortlich, Mieter tragen meist nur sehr kleine Unterhaltsarbeiten. Konkrete Bestimmungen stehen im Obligationenrecht (OR), Art. 253–274g.[1]

Reparaturen und kleine Unterhaltsarbeiten

Für kleinere Reparaturen kann im Mietvertrag eine Bagatellgrenze vereinbart sein. Liegen Schäden in der Verantwortung des Vermieters (z. B. Heizungsausfall), muss der Vermieter die Kosten tragen. Wenn Sie den Mieterverband wegen einer Reparatur kontaktieren, fallen für die Beratung allenfalls Gebühren an, die Sie oder ein Mitgliedsbeitrag abdecken.

Reichen Sie Fotos und Termine ein, um Ansprüche zu belegen.

Schlichtung und gerichtliche Schritte

Vor einem Gerichtsverfahren muss in der Regel eine Schlichtungsbehörde eingeschaltet werden; das Verfahren ist kantonal organisiert.[2] Schlichtungskosten sind meist geringer als Gerichts- und Anwaltskosten. Der Mieterverband kann in vielen Fällen beraten, übernimmt aber nicht automatisch alle Prozesskosten.

FAQ

Muss ich Mitglied sein, wenn ich den Mieterverband kontaktiere?
Nein. Viele Verbände bieten Erstberatungen für Nicht-Mitglieder an, für weitergehenden Rechtsschutz sind jedoch oft Mitgliedsbeiträge nötig.
Übernimmt der Vermieter die Kosten für eine Schlichtung?
In der Regel nicht; die Gebühren der Schlichtungsstelle variieren je nach Kanton, und ein Vermieter trägt nur dann Kosten, wenn das Urteil ihn dazu verpflichtet.
Welche Unterlagen brauche ich für eine Reklamation?
Sammeln Sie Mietvertrag, Fotos, Schadensmeldungen per E-Mail oder Einschreiben, Rechnungen und Zeugenangaben, damit Beratung oder Schlichtung effizient möglich sind.

Anleitung

  1. Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen: Mietvertrag, Fotos, Nachrichten und Rechnungen.
  2. Kontaktieren Sie den Mieterverband oder die Beratungsstelle telefonisch oder per E-Mail und schildern Sie kurz Ihr Anliegen.
  3. Fordern Sie eine schriftliche Einschätzung und klären Sie, ob Mitgliedsbeiträge oder Beratungsgebühren anfallen.
  4. Sollte eine Schlichtung nötig sein, reichen Sie die erforderlichen Unterlagen bei der kantonalen Schlichtungsbehörde ein.
  5. Prüfen Sie nach der Schlichtung, ob Kosten verteilt werden müssen oder ob weitere rechtliche Schritte sinnvoll sind.

Hilfe und Support / Ressourcen


  1. [1] fedlex.admin.ch – Bundesrecht
  2. [2] zh.ch – Kantonale Schlichtungsinformationen
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Schweiz

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.